Beiträge von Lapp-Zens

    Weil ich aufgrund meines Alters und meiner Vorerkrankung zur Risikogruppe gehöre, arbeite ich seit dem 17.3. von meinem Wohnort Tübingen aus (meinen Arbeitsplatz in Stuttgart könnte ich nur mit dem ÖV erreichen). Mittels Dienst Laptop und Telefon bin ich für die Geschäftsführung, mein Team und meine Klient*innen (bin Peer Berater im ZsL Stuttgart) jederzeit erreichbar. Meine Frage: Kann ich diese Tage als normale Arbeitstage eintragen, obwohl es sich um keinen offiziellen (d.h. vom Finanzamt anerkannten) Heimarbeitsplatz handelt oder muss ich für die Zeit des Bewegungseinschränkungen alles oder einen Teil als bezahlten bzw. unbezahlten Urlaub nehmen?