Beiträge von Andrea Maria

    Liebe Mitstreiter,


    die Ausführungen von Herrn Düwell liefern uns sicher für die Gespräche mit den Personalverantwortlichen einige sehr fundierte Argumente - dafür vielen Dank. Wie aber sieht es mit den Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich Schule und Hochschule aus? Wir haben viele ältere Lehrkräfte mit Vorerkrankungen und ähnlich wie im Klinikbereich wohl nicht die Möglichkeit für längere Zeit auf Homeoffice auszuweichen. Selbst wenn Klassen geteilt werden und der Unterricht in großen Räumen stattfinden wird, werden sich viele Menschen gleichzeitig in diesem Zimmer befinden müssen. Wer kann oder muss hier entscheiden, ob angedachte Schutzmaßnahmen nach § 618 BGB ausreichend sind oder nicht? Wenn ich Herrn Düwell richtig verstanden habe, dann kann es Freistellungen vom Dienst geben. Wenn der Dienstherr nicht freistellt, dann bleibt eine Krankschreibung mit den von Vertigo beschriebenen Problemen.