Das Thema Rente wegen Erwerbsminderung spielt in unserer Beratungspraxis eine große Rolle, sowohl bei bestehendem Rentenanspruch als auch bei Menschen die noch keinen Anspruch haben, den Anspruch auf EM-Rente nach § 43 Abs. 6 SGB VI ("Werkstattrente") aber nicht aufs Spiel setzen wollen. Das Kriterium "Erwerbsminderung" findet sich in § 43 Abs. 2 SGB VI:
"[...] Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
Da unsere Klient:innen in aller Regel nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sind ist dadurch also weder ein bestehender Rentenanspruch noch die Anwartschaft auf Rente nach § 43 Abs. SGB VI gefährdet. Vor der Vermittlung in ein mit dem BfA gefördertes Arbeitsverhältnis lassen wir uns dies von der Rentenversicherung bestätigen.
Mittlerweile findet sich dazu auch ein entsprechender Hinweis im Rechtsportal der DRV (Literatursystem - §§ 51 - 75 - § 61 SGB IX: Budget für Arbeit (deutsche-rentenversicherung.de):
Die Frage, ob während der Teilnahme am Budget für Arbeit weiterhin eine rentenanspruchsbegründende Erwerbsminderung vorliegt, kann nicht allgemein beantwortet werden. In der Regel wird man davon ausgehen können, dass volle Erwerbsminderung bei einem Wechsel in eine geförderte Beschäftigung weiterhin vorliegt. Wird ein Mensch mit Behinderungen jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts beschäftigt, kann dies zum Entfallen der vollen Erwerbsminderung führen. Ob der Arbeitsvertrag auch ohne das Budget für Arbeit zustande gekommen wäre, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich. Eine Entscheidung zum weiteren Vorliegen voller Erwerbsminderung bei einem Wechsel in das Budget für Arbeit ist letztlich nur im Einzelfall möglich. Vor dem Wechsel in eine geförderte Beschäftigung im Rahmen des Budgets für Arbeit sollte der Mensch mit Behinderungen beim zuständigen Rentenversicherungsträger konkret nachfragen.
Olav Kranz, Integrationsfachdienst Hagen / Ennepe-Ruhr-Kreis