Beiträge von Tara

    Guten Abend,


    der Fokus richtet sich in vielen Diskussionen um Freistellung von der Arbeit um die bekannten definierten Risikogruppen.
    Weniger im Blickpunkt hat man aber diejenigen, die aufgrund anderer Erkrankungen schwerbehindert sind und denen es aufgrund der aktuellen Situation auch nicht gut geht.


    Wie sieht es im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht mit der Freistellung aus, wenn sich eine neurologische oder psychische Erkrankung durch den Einsatz im Augenblick verschlimmern? gerade psychisch Erkrankte leiden besonders, da die Pandemie Angst- und Zwangsstörungen verschlechtert.


    Kann man von einem schwerbehinderten verlangen, dass dieser die zu erledigenden Arbeite der freigestellten Risikogruppen mit macht?


    LG, Tara