Interessant finde ich, dass in Ba-Wü nun mit Unterstützung des BMAS ausprobiert werden soll, was das BMAS bisher den Inklusions-Betrieben vehement verweigert hat: ausgelagerte Plätze versicherungspflichiger Beschäftigung aus Inklusions-Firmen.
Bei ProjektRouter in Köln hat sich dieses Instrument seit bald 20 Jahren bewährt. Es ist ein besonderer Reha-Weg zur Erprobung regulärer Beschäftigung in Partner-Betrieben. Bisher nur im Weg einer integrativen gemeinnützigen Arbeitnehmer-Überlassung möglich. Eigentlich das falsche Instrument für Reha-Wege - und nur 1,5 Jahre möglich. Viele Menschen und Betriebe bräuchten erfahrungsgemäß aber mehr Zeit dafür. 2-3 Jahre wären angemessener.
Die BAG der Inklusions-Firmen (bag-if.de) hat diese Forderung nach "ausgelagerten Inklusions-Firmen-Plätzen" als eine von sieben Forderungen an die Regierung beschlossen. Das Land NRW hat den Vorschlag im BTHG-Prozess via Bundesrat eingebracht. Aufgrund des BMAS-Votums kam dies nicht durch.
Nun habe ich den Eindruck, dass man in Ba-Wü wirklich in der Praxis nach Lösungen sucht. Aber eben auch an viele praktische und juristische Hürden gerät, die u.a. durch mangelnde Wertschätzug vieler Erfahrungen von Praktiker:innen bisher von der Verwaltung nicht näher betrachtet wurden. Auch finanziell ist derzeit vermutlich kaum mit Geld vom Bund für solche Erprobungen zu rechnen. Wenn ich die Kollegin Süßmilch vom Int-Amt BaWü richtig verstehe, zieht sich der Prozess in Ba-Wü in der Folge erheblich länger hin als gedacht. War zunächst vom Start Mitte/Ende 2023 die Rede, lese ich nun 2025. Das Hauptproblem scheint bei den WfbM zu liegen. Die sehen die bisherige Planung wohl eher als "viel Arbeit für weniger Ertrag". Im Konsens mit allen Beteiligen neue Wege zu finden wäre aller Ehren wert. Woanders tut sich da wenig. Und das Modell Hamburg mit hohen Übergangs-Quoten ins Budget für Arbeit und ca. 30% ausgelagerten WfbM-Plätzen (Ziel 2030: 40%) - im Konsens mit der WfbM - möchte anscheinend niemand zur Kenntnis nehmen.