Wie sind im aktuellen Reha-Recht wohnortnahe Einrichtungen definiert?
Das Bundessozialgericht hatte in 2005 den Gesetzgeber aufgefordert, eine bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
Ist diese Gesetzeslücke zwischenzeitlich geschlossen worden?
BSG Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R
Was dabei unter "wohnortnahen Einrichtungen" zu verstehen ist und wie deren Zulassung zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht geregelt; diese Lücke ist deshalb in entsprechender verfassungskonformer Anwendung der bestehenden Grundsätze des Leistungserbringerrechts zu schließen.