Über die Form der ST.WE haben schon vor 20 Jahren niedergelassene Ärzte( NAV, Herr Brüggemann) gemeinsam !!! mit den Arbeitsmedizinern (VDBW, Dr.Schian) gegen den Minister Blüm gestritten, was in das SGB V soll, und gewonnen. Bedauerlich, wie jetzt alles formalisiert werden muß, um Missbrauch vorzubeugen. Ich kenne keine Integrationsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer (AN) die Vergütung abspricht, unabhängig, ob branchenspezifisch Gespräche ausserhalb oder innerhalb der Arbeitszeit geführt werden.
Beiträge von Schian
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Der niedergelassene Arzt verordnet die st.WE.
Formalien klären zuständiger Leistungs(Kosten)-träger und Arbeitgeber mit dem Betroffenen.
Der Betriebsarzt/Arbeitsmediziner muß aus seiner Kenntnis von Leistungsfähigkeit und Arbeitsbedingungen zugeschaltet werden, und bei divergierenden Auffassungen zur zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung muß unter Zustimmung des/der Betroffenen kollegiale Abstimmung erfolgen( s. gem. Empfehung der BAR und VDBW-Schriften).