Hallo Team,
ja, richtig. Ich gelobe Besserung (hier fehlt mir gerade der Smiley mit dem errötenden Gesicht - könnte man noch in die Liste einfügen).
@ All: Wenn mir jetzt noch jemand was zum generellen Vorteil des BfA gegenüber dem BiB schreiben könnte, wäre das toll.
Wir in Hessen haben sogar Kombi-BiBs, d.h. die leistungsberechtigte Person hat einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM mit einem gewissen Stundenumfang und den Rest zur Vollzeitstelle kann sie in der WfbM mitarbeiten. Das finde ich, wenn es auch so gewünscht ist, eigentlich sinnig - denn viele BiB-Plätze umfassen nur einen Teil der Normalarbeitszeit. Gerade Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wäre/ist einerseits aber die Vollzeittätigkeit auf dem BiB-Platz zu viel, andererseits würde ihnen aber auch eine gewisse (Wochen)Struktur fehlen, wenn sie nur 15-20 Stunden arbeiten würden.
VG
Lieber Michael,
es lässt sich nicht pauschal sagen, was die Vorteile des BfA gegenüber den BiB sind, weil es immer auf die Person und die jeweiligen Arbeitsbedingungen ankommt. Aber aus individueller Sicht können das diese u.a. sein:
- tlw. bessere Bezahlung
- ggf. mehr oder andere Form der Anerkennung (ich denke, das ist vielleicht das stärkste Argument, nicht als WfbM-Beschäftigte:r zu gelten)
- evtl. berufliche/persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, neue Herausforderungen,
- ggf. mehr Verantwortung (wobei man das auch unter Herausforderung zählen könnte)
- Unabhängigkeit vom Bezug einer Grundsicherung
Dr. Tonia Rambausek-Haß
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
im Projekt "Zugänglichkeit - Inklusion - Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht"
an der Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Rehabilitationswissenschaften, Abt. für Rehabilitationssoziologie