Beiträge von Schubert

    Hallo,


    mit etwas Verspätung, bitte dies zu Entschuldigen.


    Ja, diese Leistung wird am Wohnort – genauer in der eigenen Wohnung – erbracht.
    Das sich dieses nicht mit dem PB – in meinem Fall – nicht verknüpfen lässt, ist etwas suboptimal!
    (So viel zum Thema der Kosten.)


    Das jedes Bundesland sein eigenes Süppchen Kocht kommt auch hier zum Tragen, so in meinem Bundesland Baden – Württemberg! Corona hat dies wiedermal verdeutlicht.


    Ratschläge oder Tipps sind für Vernünftige Hilfesuchende, wie bei mir, immer gerne Willkommen. Ob sich hier ein Teilhabe Ziel herausarbeiten lässt, bezweifle ich. Dazu gibt es zu viele Untiefen. Aber ein versuch ist es dennoch wert die EUTB in Anspruch zu nehmen.


    Herzlichen Dank für die Geduld!


    MFG
    J. Schubert

    Hallo Schubert,


    so ganz habe ich noch nicht verstanden, was eine "pauschale Assistenz" überhaupt sein soll...
    Sinn und Zweck des PB ist doch, dass sie sich die notwendigen - und das sind die Leistungen die im Rahmen der Bedarfsermittlung erhoben wurden - selbst "einkaufen" können.
    Falls sie natürlich für eine pauschalsierte Leistung, etwa eine Tagesstätte, Leistungen im Rahmen eines PB beantragt haben, wird es natüröich schwierig - bei Leistungen von teilweise deutlich unter 10€ kalendertäglich, wird sich kaum ein Leistungserbringer darauf einlassen (das ist wie beim von mir schon erwähnten Problem mit der Wohnungssuche: Für das, was da an Sätzen hinterlegt ist, bekommen sie zwar einen Bescheid, aber sicherlich keine Wohnung. Ob der LE ggf. was mit einer Kirche zu tun hat und im Namen ein D oder C steht, ist dabei unerheblich, das sind Wirtschaftsunternehmen...).


    Ehrlich gesagt ich verstehe diese Dienstleistung auch nicht mehr, am Anfang war dies noch sinnvoll.
    Wie schon oben von Herrn Rosenow dargestellt „Kauft“ die Behörde diese Leistung bei einem Träger über einen Vertrag ein. Damit werden dann die Leistungen bereit gestellt und die Betroffenen können darauf zugreifen. Danach vereinbaren die Betroffenen mit dieser Einrichtung die Persönlichen ziele. In meiner Einrichtung ist dies Überwiegend die Alltagsbewältigung wie Beispiel Tagesstrukturierung. Bis zum 31.12.2019 hieß dies noch Ambulantes Betreutes Wohnen (ABW), mit dieser Umstellung wurde nur die Bezeichnung geändert ohne inhaltliche Änderungen. Seit dem heißt es Assistenz.
    Dies ist dann ein sogenannter Pool von Assistenten. Dabei kann es schon mal vorkommen das auf ein Assistent 10 oder mehr Betroffene entfallen. Es wird trotzdem versucht denn Betroffenen zu helfen ihr Leben selbständiger zu Gestalten.


    Wie es auch bei mir so war, aber mittlerweile sehe ich keinen nutzen mehr für mich.
    Darum habe ich entschieden diese Leistung einzustellen.


    Hoffe, das ich etwas Aufklären konnte.


    MFG
    J. Schubert

    In Ihrem Fall geht es doch um Unterstützung beim Wohnen plus Freizeitgestaltung.
    Also: EGH Soziale Teilhabe.
    Nach "Behinderungsarten" o.ä. wird nicht unterschieden.


    Ja, das ist Bekannt……


    Und was konkret??
    Denn es werden doch keine Lösungen von Seiten der EGH zu meinem Sachverhalt angeboten.
    Es gibt zwar Kommunale Angebote; diese gehen an meinem Interessenprofil völlig vorbei; z.B..
    Da ich ja noch einen Hund habe wird die Sache noch Komplizierter, obwohl mein Hund mich Psychisch Stilisiert.


    Vorschläge….?


    MFG
    J. Schubert

    Hallo an Alle,


    Genau dieses Problem wie von Herrn Rosenow beschrieben besteht ja auch in meinem Fall!
    Womöglich hat das BSG die Befürchtung die Büchse der Pandora zu öffnen, wenn es um die Teilhabe geht.


    Egal wie dies gedreht wird, es geht schließlich um das Liebe Geld.
    ( – Aber das Leben gibt es nun mal nicht zum Nulltarif. – )


    Es gibt aber noch ein wichtiger Punkt der hier noch nicht Berücksichtigt wird, nämlich die ICF Definition nach dem bio-psycho-sozialen Modell. Welches sich seit Inkrafttreten noch Erforscht wird wie dieses System Implementiert werden solle. Ob und wie dies Umgesetzt wird, wird sich dann Zeigen.


    Soweit ich die Klassifikation im Sinne des ICF verstehe würde dies doch das bisherige Merkzeichensystem eigentlich überflüssig machen!??! Aber auch hier will der Gesetzgeber wohl weiterhin am Merkzeichen Festhalten; und warum?


    Ich bekomme mit meiner Psychischen Erkrankung kein Merkzeichen damit auch kein Nachteilsausgleich. Somit bin ich ein Benachteiligter unter den Benachteiligten….
    Selbst wenn ich eine Geschützte Person im sinne des Grundrecht, leider war es mir bis Heute nicht möglich eine Verfassungsfrage zu Formulieren (Art. 3 Abs. 3 S. 2 i.v.m. UN-BRK).
    Denn wie heißt es so schön: „Rechte haben und Recht bekommen…..!“.


    Soweit zu meinen Gedankengängen.


    MFG
    J. Schubert

    Guten Tag an Alle,


    Rekapitulieren wir mal das war wir haben.


    Meiner Überzeugung nach möchte der Gesetzgeber die Quadratur des Kreises hinbekommen. Soll heißen das die Teilhabe nach dem Völkerrecht (UN-BRK) funktionieren solle. Dabei hat er – der Gesetzgeber – sich entschlossen eine Ausgleichsabgabe einzuführen um die Teilhabe zu Finanzieren. Aber es gibt noch immer Arbeitgeber (25 %) die sich noch immer verweigern Behinderte einzustellen.


    Aber in Zukunft wird die Demografie dieses System extrem Belasten, die Anzahl der Schwerbehinderte mit Pflegebedarf steigen wird. Sodann bekommen die Begriffe Kostendynamik und Wirtschaftlichkeit eine viel größeres Gewicht! Dies bedeutet dann das der „Geldtopf“ im besten Fall gleich hoch bleibt, aber die Anzahl der Bedürftigen die auf diesen „Topf“ zugreifen werdenden, steigt. Dieses Problem ist schon im Bereich der Rennversicherung schon lange Bekannt.
    Demnach wird dies zu einer Beschäftigungsmaßnahme für Juristen führen und diese Kosten tragen dann alle Steuerzahler.


    Nehme ich nur mein Beispiel mit dieser Assistenz (ehemals ABW nach alt. § 53 ff SGBXII). Wenn also immer mehr Psychisch Erkrankte dieses Bewilligt bekommen und Feststellen müssen das dies keinen Nutzen hat, was dann? Im Übrigen sind in meinem Fall in 5 Jahren über 33.000 € an kosten aufgelaufen. So viel zum Thema Kostendynamik, für eine Sinnfreie Dienstleistung!


    Schlussbemerkung:
    Kein Behinderter hat nicht den „Wunsch“ seine Behinderung zu bekommen. Muss aber mit dieser Einschränkungen jeden Tag klarkommen. Aber es wird Trotzdem verlangt seine Restleistungsfähigkeit, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse, in die Gesellschaft einzubringen. Können die Betroffenen keine Leistung erbringen bekommen diese eben etwas von der Stange, ob es Passt oder nicht!


    Ich Persönlich lese in diesem Gesetz nur eins: „Finanziere deine Teilhabe gefälligst SELBST“!!
    Bedeutet: Wer die Teilhabe nicht eigener Kraft Finanzieren kann, hat eben Pech gehabt!


    So weit zu meiner Sicht bezüglich der – NICHT – Teilhabe.


    MFG
    J.Schubert

    Herzlichen Dank zu Ihrem Beitrag Herr Künneke,


    Ja, der Frust war schon sehr massiv! Aber Frust allein hilft hier nicht. Darum drehe ich den Spieß herum und gehe mit den Erfahrungen und Wissen in den Politischen Diskurs. Darum habe ich mich vor kurzem dazu entschlossen einer Aktionsgemeinschaft anzuschließen – LINK https://www.diakonie.de/pressemeldungen/menschen-mit-armutserfahrung-ziehen-erste-zwischenbilanz-der-corona-krise –.
    Ob noch Ressourcen für weitere Projekte über sind kann ich jetzt noch nicht einschätzen.


    Auch ich strebe mittlerweile die EM-Rente an, aber dies wird wohl das Gericht entscheiden müssen. Nach meiner Kenntnis nach sind die meisten Bewilligungen zur EM-Rente ergehen aufgrund Psychischer Erkrankungen, Tendenz steigend.


    Auch die Kindheitserfahrungen sind auch bei Gericht zur Entscheidung.


    Nach mittlerweile zwei Gesprächen mit Mitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe bin ich wenig zuversichtlich das mein Interessenprofil überhaupt Supported wird. Denn die letzten waren NICHT zielführend (wie beschrieben).


    So weit zu meiner Ausführungen


    MFG
    J. Schubert

    Danke für die Prompte Antwort, Frau Ehrhardt.


    Ja, klar diese Gelder sind nicht die KdU Leistungen gemeint, da diese das Job-Center trägt!
    Ja, auch die Kostendynamik wird im BTHG erwähnt. Denn eine „Behinderten Pauschale“ lehnt der Gesetzgeber auch strikt ab! Dies bedeutet das meine Gruppe von Betroffenen keinen Nachteilsausgleich bekommen. Hierbei wird die Teilhabe und Inklusion von Gesetzeswegen enorm erschwert, oder wie bei mir nahezu unmöglich.
    Ergo der Gesetzgeber nimmt damit die Exklusion vieler Betroffener in kauf. Diese Tauchen dafür wieder in einem anderem Bericht der Bundesregierung wider auf; gemeint ist der 6. Armuts- Reichtumsbericht.
    Obwohl die Gesetzesbegründung sich auch auf die UN-BRK Bezieht kommt es im aktuellen Regelwerk vieles viel zu kurz. Dies bedeutet das auch dieses Gesetz der Kassenlage der Staatlichen Organe unterworfen ist. Dabei ist es Irrelevant welche Benachteiligung bei denn Betroffene vorliegt.
    Aber Sorry! Ein Behinderter hatte nie denn Wunsch seine Behinderungen zu Bekommen und die Wahl oftmals auch erst Rest nicht! Aber damit muss jeder Betroffene selbst klar kommen, ob er will oder nicht.


    Offen gesagt:
    Wäre die Sozial Gesetzgebung ein Organismus wäre der Fall klar und zwar 100% Schwerbehindert und komplett neu Gedacht.


    Im Übrigen:
    Meinen Sachverhalt habe ich wiederholten male vor Kurzem an das BMAS via DE-Mail zugestellt. Auf Antwort warte ich bis Heute……


    LG
    J. Schubert

    Herzlichen dank für ihre Antwort, Frau Ehrhardt.


    Ja, das ist richtig. Da jeder Fall für sich sehr Komplex Darstellt. Vor allen wenn die Betroffenen aufgrund einer Psychischen Erkrankung Schwerbehindert sind (so auch bei mir). Noch schwieriger stellt es bei mir da. Denn ich musste meine ersten 18 Lebensjahre Gewalterfahrungen mitmachen. Somit war der Start ins Leben alles andere als normal.


    Arbeitsvermittlung / Arbeitsmarkt:
    Da ich schon über Jahrzehnte (seit 1993) schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun habe, kenne ich die Interne Verwaltungsstruktur stellenweise besser wie manch ein Angestellter. Dies ändert aber nichts an der Tatsache das offenbar Arbeitgeber keine Psychisch Erkrankte einstellen wollen (IAB Forschungsbericht aus 2017). Als weitere Vermittlungshemmnisse ist zum einem die Fehlende Berufsausbildung und zum anderem die Arbeitsmarktferne. Die letzte Anstellung war in 2007. Dennoch war ich in 2010/2011 wegen Überlastung (Burnout) AU-Geschrieben, mit anschließender Reha. Seit dem wurde noch einiges versucht mich wieder in Arbeit zu bringen, aber selbst an den Unterschwelligen Angeboten (z.B.: AGH) sind gescheitert. Oder die Abteilung Reha der BA hatte diverse Wunschberufe, nach der Begutachtung, abgelehnt.


    Soweit zu meinen Praktischen Erfahrung, als Extremfall.


    Assistenz:
    Ja, diese Leistung nannte sich mal Ambulantes Betreutes Wohnen. Aber auch hier ändert sich nichts an der Tatsache das mich diese Leistungsform keinen Zentimeter vorwärts bringt. Auch hier wird nicht auf mein Interessenprofil Rücksicht genommen. Obwohl ich für mich Festgestellt habe was meine Psyche Stabilisiert. Dabei haben nur meine Hunde und mein Pachtgarten vor dem Suizid Bewahrt –zwischen 2012 bis 2015 –. Dabei gab noch keine Externe Hilfe weder Psychiater noch Psychologe oder Assistenz. Diese nahmt ich erst in 2016 in Anspruch.


    Die von mir bezifferten 600€ für 4 Stunden im Monat gehen an die Einrichtung, was bedeutet ich habe davon nichts. Dies bedeutet für mich das sich meine Teilhabe auf den Regelsatz in der Grundsicherung beschränkt. Da auch die Einrichtung dem Regelwerk der Kommune unterworfen ist, ist eine weitere Teilhabe in meinem Fall nicht realisierbar.


    Persönliches Fazit:
    Vor der Reform des BTHG in 2016 war meine Euphorie groß. Heute nach drei Jahren seit Inkrafttreten zeigt die Realität ein ganz anderes Bild. Es gibt offenbar Totale Verunsicherung was Psychisch Erkrankten angeht, um Ihre Teilhabe zu Gewährleisten. Wer aber die Begründung zum BTHG durchliest wird schnell Feststellen müssen das jeder seine Teilhabe größtenteils selbst Finanzieren solle und dies in Form von Arbeit.


    Als Gewallterfahrener und Psychisch Erkrankter Schwerbehinderter habe ich einen Besonders Schweren stand in der Gesellschaft. Mein Ganzes Leben ist geprägt von Ausgrenzung, Beleidigungen, Verleumdungen etc. geprägt und selbst dies Interessiert keine Behörde. Darüber hinaus kann mir keine Fachkraft der Welt helfen, dies muss ich allein Bewältigen – habe genug Psychologische Erfahrungen gesammelt –.


    Soweit nochmal zu meiner Sicht der Dinge


    MFG
    J. Schubert

    Persönliches Budget? - Kritik eines (nicht) Betroffenen


    Als Betroffener Läuft diese Rechtsvorschrift völlig ins lehre!
    Seit über fünf setze ich mich mit diesem Themenbereich Behinderung auseinander (u.a. Legislative, Judikative und Forschung. Als Psychisch Erkrankter der deswegen eine Schwerbehinderung hat musste ich ernüchternd feststellen das es so wie keine Unterstützung gibt. Das Job-Center ist wohl mit meiner Gruppe total überfordert da sich die Arbeitgeber offenbar verweigern Psychisch Kranke einzustellen. Auch die sogenannte „Eingliederungshilfe“ ist keine große Hilfe. Es wurde mit zwar eine sogenannte „Assistenz“ erstmals in 2016 bewilligt, aber dieses stellte sich in meinem Fall als nutzlos dar. Dies wird durch eine Entlarvende Äußerung einer Behördenvertreterin nachdem ich meine „Alltagsprobleme“ schilderte. Diese Dame warf mir sinngemäß folgendes an den Kopf: „Das ist ihr Problem Herr Sch….!“


    Diese Dienstleistung (Assistenz) verursacht Monat für Monat über 600 € für gerade mal 1 Stunde in der Woche. Wenn dies Wirtschaftlich im sinne des Gesetzgebers sein solle; habe ich hier erhebliche zweifel.


    Somit ist mein Fazit zum Persönlichem Budget ernüchternd. Mein Budget ist und bleibt die Grundsicherung. Selbst dort schreibt mit Gesetzgeber vor wie ich meine Teilhabe zu finanzieren habe (siehe RBEG i.v.m. EVS), ob Schwerbehindert oder nicht! Hierbei ist es irrelevant wie es meiner Psyche Gesundheit ergeht und was mir bisher geholfen hat (oder hatte) meine Psychische Gesundheit zu stabilisiert. Was denn meisten Betroffenen in mein Gruppe helfen kann greift aber bei anderen Härtefällen (wie meiner) nicht. Deswegen sind nahezu alle unterschwelligen Angebote die der Gesetzgeber gewählt hat ein am Bedarf vorbei gehende Instrumente (z.B. EUTB, Selbsthilfegruppen).


    So weit zu meiner weiten Ausführung.
    Dennoch habe ich nur eine konkrete Frage:
    Wie solle die Teilhabe, im sinne des Persönlichem Budget, gelingen wenn es nicht mehr Geld kosten darf, bzw. es solle keine Pauschale wegen der Behinderung geben?


    Höfliche Grüße
    J. Schubert

    Rehabilitationsträger und Ihre beschränkten Möglichkeiten mit Psychisch Erkrankten.


    Gehrte Leser*innen.


    Vorab verweise ich auf einen Beitrag aus Januar 2021, indem ich schon mein Dilemma in groben Zügen geschildert hatte (Siehe: https://fma.reha-recht.de/inde…-%E2%80%93-in-der-Praxis/).


    Eine subjektive Meinung eines Betroffenen.


    Wie auch die hier anwesenden Psychologen bestätigen können, ist die Problematische Situation eine sehr Abstrakte Gemengelage mit unter vielen Facetten. Bisher haben viele nicht Betroffene Schwierigkeiten sich mit Erkrankten auseinander zu setzen – so meine Erfahrungen. Dies erzeugt oftmals Missverständnissen, Vorurteile, Überforderung, Ablehnung bis hin zur Stigmatisierung.


    In der Arbeitsvermittlung bestätigen mich einige Forschungsberichte, in denen eine gewisse Überforderung dieser Einrichtungen heraus zu Lesen ist. Was aber auch heraus zu lesen ist dass dies auch abhängig in welcher PLZ sich der Wohnsitz befindet. Diese Art von Willkür hat schon das Bundesverfassungsgericht in 2019 bemängelt.
    Gerade das SGB II ist auf eine zügige Arbeitsvermittlung ausgelegt , aber die Psyche reagiert auf Stress oftmals suboptimal – so meine Persönliche Erfahrung. Hinzu kommt das dieses Personal auf der Operativen ebene – in der Regel – keine Medizinische Ausbildung genossen haben. Somit ist das Ziel der Einführung des ICF Standards an der Basis derzeit noch nicht einmal angekommen. Ein letzter Punkt zu diesem Fachbereich. Ist es wohl so das Nachhaltige Konzepte die von Betroffenen eingereicht werden offenbar völlig uninteressant und werden sogar Ignoriert – so meine Erfahrungen


    Wie schon in meinem Beitrag vom Januar stelle ich die Assistenz der Eingliederungshilfe in Frage! Indem folgende Frage mir immer unbeantwortet blieb und dies bis Heute:
    Wie solle das Arbeitsleben funktionieren, wenn das Private bzw. Soziale Leben in der Gemeinschaft blockiert ist???


    Was uns in der Grundsicherung eint, ist der Regelsatz. Der eine Gewisse Teilhabe ermöglicht, aber alle Beeinträchtigte haben nun mal höhere Barrieren. Dies bedeutet für Psychisch Erkrankte dass wenn diese im Alltag erst mit sich selbst kämpfen müssen und dann noch mit der Gesellschaft um ein wenig Verständnis. Auch hier kann mir nahezu jeder Psychologe zustimmen das es nicht wenige Betroffene gibt die mehrfach scheitern. Was für die Psyche alles andere Optimal für die Psyche ist!
    Dies bedeutet wenn im BTHG nur auf die Wirtschaftlichkeit und nur auf Behinderungsdefiziente das Augenmerk gelegt wird, dann sehe ich derzeit keinen weiterkommen. Da alles nur nur die Kompensation der Leistungseinbusen ausgestaltet wurde und somit hat meine Betroffenengruppe in mehrfacher Hinsicht das nachsehen! Was auch Forschungsberichte im Auftrag des BMAS belegen.


    Darum bleibe ich bei meiner ursprünglicher Meinung, dass das BTHG an vielen Betroffenen meiner Gruppe vorbei gehen wird.


    Wie das Job-Center mehrfach mir als Ziel auferlegt, will auch ich meine Gesundheit Stabilisieren indem ICH sage was ich dafür benötige als Schwerbehinderter und dies ohne auf die Kosten zu schauen!



    Freue mich auf etwaigen Antorten


    MFG
    Schubert


    P.S. : Auch der Tod ist nicht zum Nulltarif zu haben!!

    In der Theorie stimme ich Ihnen zu, Herr Welti.


    In dem von Ihnen angestochene Rechtskreis (SGB III) kennt danach keine Altersgrenze. Da stehen aber meine Erfahrungen in Praxis entgegen.


    Im wissen darüber das hier eine Fachkräftemangel besteht, hatte ich mehrmals – über viele Jahre hinweg versucht – eine höhere Qualifizierung auf Weg zu bringen; ohne Erfolg. Dies soll aber nicht heißen das dies nur das Verschulden seitens der Verwaltung alleine war, dies bedeutet das meine Erwartungen (teilweise zu recht) sehr gedämpft wurden.


    Erschwerend hinzu kommt das der Umstand meiner Verhaltensstörung in Verbindung Depressiven Episoden. Auf Basis dieser Diagnosen haben gleich zwei Gutachten das selbe Ergebnis ergeben. Darin wird nur beschrieben was vermieden werden solle. Wie zum Beispiel; kein Überwiegender Kundenkontakt; kein Zeitdruck; Keine Monotone Tätigkeiten; Keine hohe Anforderung an die Orientierung; um nur einige Beispiele zu nennen.


    Ich verstehe auch das Problem an der Operativen ebene, warum einige Ziele die ich formulierte nicht unterstützt wurde. Da im Anbetracht meiner Lage war es dem Personal zu fraglich ob dies Ziel erfolgreich absolviert wird. Schließlich sind dies Steuergelder diese nach Möglichkeit sinnvoll und Gewinnbringend angelegt sein sollte. Aus dieser Sicht in es Nachvollziehbar wenn die Optative bei Zweifel am Probanden sich mit einer Förderung zurückhält. Dies mag kurzfristig Wirtschaftlich sinnvoll sein, aber Langfristig – wie in meinem Fall – wird es richtig Teuer!


    Auf der anderen Seite kämpfen viele Betroffene mehr oder weniger gegen Windmühlen und wundern sich über die Kreativität in denn Ablehnungsbegründungen der Behörden.


    Zugeben ich habe etwas weiter ausgeholt, dennoch war es mir wichtig ein erweitertes Bild meiner Lage zu bekommen und wie zu meiner Meinung gekommen bin.


    Somit bleibe ich dabei, wie schon mehrfach angedeutet habe dass dieses BTHG für mich keinen Wert hat weiter zu verfolgen. Nach allen meinen Erlebnissen und Erfahrungen seit über 30 Jahren gebe ich es auf gegen Windmühlen zu kämpfen! Nach unzähligen Niederlagen ist dies eine weitere in einer ganzen reihe hiervon, was ja schon gewohnt ist.


    In diesem Sinne wünsch ich allen Erfolgreiches gelingen bei der Weiterentwicklung des BTHG!
    Für mein Teil hat sich dieses Thema ab Sofort erledigt, trotz Schwerbehinderung.


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

    Da dies in etlichen Fachkreisen unumstritten ist auch mir bekannt.
    Beispiel: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k171002306.


    Dennoch sehe ich einige Umsetzungsprobleme was das Ziel angeht, damit die Betroffenen überhaupt befähigt im Berufsleben überhaupt sich zu integrieren. Dies wurde auch in diesem Bericht deutlich, dabei wurde erkannt das es nur ein Prozent bereit wären Psychisch kranke einzustellen.


    Was aber auch erkannt wurde das alle Befragten das fehlende Netzwerk bemängeln!
    Das ist genau dieses Problem welches ich hier versucht habe zu schildern.
    Dieser „mein“ Extremfall zeigt auf was unter dem Begriff Multiple Vermittlungshemmnisse bedeutet.
    Die Zeit „Arbeitet“ gegen die Betroffenen, denn umso länger diese nicht im Erwerbsleben stehen, desto schlechter die Prognose der Wiedereingliederung.
    Siehe: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k170222301


    Nach alle dem sehe ich noch schwarz nach der letzten Reformstufe ab 2023.
    Da die Schwierigkeiten der Psychisch erkrankten so extrem unterschiedlich darstellt ist eine Optimale Unterstützung so extrem schwierig, daran würden auch höhere Regelsätze nichts daran ändern.
    Aber auf der anderen Seite können auch die Helfenden (Ärzte, Psychologen, Assistenten) nicht immer 24 h zur stelle stehen.


    Wenn ich dies alles zusammenfasse ergibt sich folgendes Bild:
    Das ich viele Wünsch habe, aber habe kaum eine Auswahl.


    Somit stellt sich mir folgende Frage:
    Wie soll dies Funktionieren immer bereit zu sein für den Arbeitsmarkt, wenn Betroffene – wie auch ich – in vielen Bereichen trotzdem sich selbst überlassen werden?


    Gerade die momentane Corona Pandemie zeigt das auch andere Bevölkerungsgruppen an ihre Psychischen Belastungsgrenzen stoßen! Genau diesen Ausnahmezustand haben Psychisch Erkrankte weit vor dieser Corona Lage!


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

    Herzlichen Dank Rosa Nera, für die Blumen. :D


    Vorbemerkung: War auch ein hartes Stück „Arbeit“, gemessen an meiner – unter anderem – „ADS“.


    An Ihrer Überlegung könnte auch ich etwas abgewinnen, daran hatte ich auch schon Gedacht.
    Jetzt kommt das große ABER:
    Nach den Gesetzentwurf des BTHG´s (BT-Drs. 8/9522 S. 284) existiert hier eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren, diese höchst grenze habe ich schon seit 9 Jahren überschritten. Somit gehöre ich nicht mehr zur Zielgruppe und davon abgesehen geben die Vorschriften zur Arbeitsvermittlung auch keine Möglichkeiten her.


    Was ich beipflichten kann ist, das auch Bildungsferne Betroffene auch ihre Potenziale haben. Diese müssen nur vom Fachpersonal erkannt werden, hierbei sollte die Beeinträchtigung auch keine Rolle Spielen! 8| ?(


    Wie schon mir beschrieben ist in meinem Fall alles schief gelaufen was nur schief laufen kann.
    Aus diesem Grund wäre mein Fall ein Stresstest in Bezug zu BTHG. :love:


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

    Als erstes Herzlichen Dank für ihre Anregungen, referat fur Inklusion.


    Es wurden in all den Jahren wurden einige Gespräche mit allen beteiligten über meine Lage geführt. Aber nach einer zweijährigen Krankschreibung (2010/11) wegen eines sogenannten Überlastungssymptom (Burnout) mit anschließendem Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung (Anfang 2012). Zu Bemerken sei, dass ich jener Zeit keine Vollzeit Beschäftigung inne hatte.
    Hierbei wurde bei mir erneut meine Verhaltensstörung gepaart mit einer mittelgradigen Depressiven Disposition Diagnostiziert.


    Danach wurden mir wenige bis keine Angebote unterbreitet, seitens des Job-Centers. Was aber auch nicht verwunderlich war, denn nach meinem Aufenthalt in der Reha habe ich eine Schwere Depressive Phase durchlaufen. Bis zu einem erneutem Kontakt zu einem Psychiater und einem Psychotherapeuten, haben mir unter anderem meine Damaligen Hunde halt gegeben. Wären diese (meine) vierbeinigen Therapeuten nicht anwesend gewesen gäbe es jetzt keine Diskussion über meinem Atypischen Extremfall.


    In 2018 habe ich nochmals eine Initiative unternommen und habe einen Berufswunsch dem Job-Center vorgetragen. Es wurde sodann einmal eine Begutachtung beim MD der BA vereinbart und anderem eine Kommunale AGH. Bei beidem war das Ergebnis negativ. Der Grund war, zum einem hat der Medizinische Dienst der Bundesagentur für Arbeit den Wunschberuf Krankheitsbedingt abgelehnt hatte. Bei der Arbeitsgelegenheit wurde mir die Mehrfachbelastung Belastung so stark, indem sich viele Symptome der Überlastung (Burnout) zeigten, welches ich schon durchlebte. Darauf hin wurde die AGH mit dem Einverständnis des Job-Centers abgebrochen.


    Um ein vollständigeres Bild zu bekommen zu meiner Situation zu bekommen wäre es sinnvoll einen weiteren Aspekt mit zu berücksichtigen. Hierzu sollte weit in die Vergangenheit geschaut werden. Hierbei handelt es sich um meine ersten achtzehn Lebensjahre. In diesen Jahren musste ich alle formen von Gewalt erleben müssen. Beginnend im Elternhaus indem die Häusliche Gewallt nahezu alltäglich war und dieses setzte sich in der Schullaufbahn fort. Hierzu ist aktuell ein Verfahren nach dem Sozialem Entschädigungsrecht am Sozialgericht anhängig. In einem Schreiben von mir an das Gericht bezeichnete ich diese Zeit als ein „Kriegszustand“.


    Wie erwähnt ist es ein krasser Extremfall!
    Jetzt erklärt sich vielleicht mein Rückzug unabhängig der Pandemischen Lage. Da muss erst einmal meine Person funktionieren, sprich mein Alltag muss laufen und danach kann weiteres in angriff genommen werden.


    Trotz all meiner Erfahrungen und einem Umfangreichen Wissensschatz habe auch Ich keine Patentlösung zur Hand. Dennoch unternahm ich ein letzten Versuch ich in 2019, hier hatte ich ein Grobes (mehrseitiges) Konzept der BA vorgestellt. Welches nicht einmal Beantwortet wurde. Darin hätten auch andere Psychisch Erkrankte profitieren können und es läge sogar in meinem Interessenprofil. Als weiteres habe ich in diesem Konzept darauf hingewiesen das das BMAS noch sinnvollen Konzept im Rahmen der rehapro gefördert hätte. Zielgruppe war zu jener Zeit auch das Job-Center.


    Nach alle dem könnten alle Beteiligten feststellen das hier vieles aus dem Ruder gelaufen ist. Es wurde auch gemeinsam einiges Unternommen, aber leider nicht mit einem Nachhaltigem Erfolg.


    Fasse ich alle Forschungsergebnisse und weitere Dokumente zusammen, sieht es Beruflich düster aus. Nehmen wir nur mal einen Forschungsbericht des IAB von 2017 zur Hand, darin wurde erkannt das vielleicht ein Prozent der Arbeitgeber überhaupt bereit wären einen Psychisch Erkrankten einstellen würden. Zu einem ähnlichem Ergebnis kam ein Weiterer Bericht des IAB aus dem selbem Jahr. Jetzt kommen noch die Persönlichen Probleme noch hinzu, dann braucht sich niemand wundern wenn dies in Frustration mündet.Was ich über all diese Jahre Feststellen musste ist, dass Niemand der Betreffenden Behörden nach meinen Vorhandenen Potenzialen genau geschaut hat. Denn ich bin davon Überzeugt das meine Erkrankung nicht nur eine negative Seite hat. Da in allen Medizinischen Befunden steht immer was nicht möglich sei, aber was noch möglich ist ist hier nirgends zu lesen! Leider muss jeder Betroffene beweisen was er kann, in Form von Schulbildung, Ausbildung oder Studium.


    Als weiteres Problem sehe ich bei dem Begriff des Wirtschaftlichkeit und seinem Vorbehalt der im SGB IX formuliert wurde. Obwohl es gerade bei einer Assistenz um einen sogenannten offenen Leistungskatalog handelt, sind aber meine Erfahrungen leider andere. Wie von mir angerissen habe ich ja schon (nur) zwei Gespräche (seit 2016) mit diesem Leistungsträger geführt, aber wie wir wissen ohne zielführendes Ergebnis.


    Davon abgesehen gibt nun mal etliche Problemstellungen dabei kann mir kein Psychiater oder Psychologe helfen oder gar lösen. Auch eine damit verbundene Pharmazeutische Therapie kann nur eine bedingte Hilfe sein, aber bei Diversen Alltagsbegebenheiten hilft auch dieses nicht. In meinem Fall war sogar das Gegenteil der Fall, weil die Nebenwirkungen überhand nahmen.


    Also wie solle das Ziel welches auch im SGB IX bezüglich der Beruflichen Integration gelingen, wenn die Betroffenen Ihre Alltagsprobleme allein lösen müssen?


    Nehmen Sie meinen Fall als Exemplarischen Extremfall welcher sich als nicht Erfolgreich erwiesen hat. Denn die Betroffenen wissen selbst was für Sie Gut ist und wenn dieses der allgemeinen Gesellschaft auch noch von Vorteil wäre um so besser. Denn das Ziel ist doch, so viele Behinderte wie möglich voll umfänglich in diese Gesellschaft zu Integrieren ebenso wie in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
    Damit dies gelingt werden vom BMAS dieses und andere Plattformen fefördert.


    Zum Abschluss hätte ich trotzdem nochmals Fragen:
    Also, wieso muss alles unter dem Wirtschaftlichkeit Vorbehalt stehen, weil das Leben an sich auch Unwirtschaftlich sein kann? (siehe meinen Fall, da hat der Steuerzahler mehr drauf gezahlt als bekommen!)


    Hierbei betrachten wir nur die Intension der Gesetze – SGB II, III und IX.


    Somit eine vorläufig letzte Frage: Wie soll dieses Mahmud Projekt realisiert werden, wenn diesem zu viele Hindernisse im Wege stehen, oder nicht einmal Vereinbar sind?


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

    Sehr geehrte Nutzer*innen,
    Muss leider nach jetzigem stand feststellen das meine Behindertengruppe im lichte dieser Fragestellungen hinten runter fallen und dies auch nach der letzten Reformstufe in 2023. Damit wir für Zukunft lernen sollte auch ein blick in Vergangenheit gehen. Weil jeder kann aus Fehler der Vergangenheit lernen um diese Fehler in der Zukunft zu vermeiden. Da gerade bei dieser Gruppe von Betroffenen ist ein sogenannter roter Faden erkennbar sein.


    Zum besseren Verständnis versuche ich dies anhand an meinem Lebensweg erläutern, in einer gekürzten Fassung.


    Beginnen möchte ich mit einem Dokument von einer Kinder und Jugendpsychiatrie aus 1988. Zu diesem Zeitpunkt war ich 12 Jahre alt. Hierbei wurden von wegweisenden punkte Punkte formuliert. Zum einem wurde dort schon meine heutige Psychische Erkrankung erstmals Diagnostiziert, diese wiederum wurde erst in 2012 mit einer GDB von 40 anerkannt.
    Zum anderem wurde auf drängen der Fachärzte wurde auch das Jugendamt tätig, was zur folge hatte das ich bis 1993 in einer Einrichtung der Freiwilligen Erziehungshilfe war.
    Diese Einrichtung Verlies ich mit einem mittelmäßigen Hauptschulabschluss, dieser ist auch der höchste Bildungsgrad der vorliegt.


    Nach der Entlassung hatte ich unzählige versuche unternommen Beruflich Fuß zu fassen, ohne nachhaltigem Erfolg. Meine letzte Vollzeitanstellung war in 2007/08 als Helfer. Dies bedeutet das ich immer wieder in der Arbeitsvermittlung landete. Auch dann als ab ende 2009 für die folgenden zwei Jahre mit einem Überlastungssyndrom (Burnout) Arbeitsunfähig geschrieben war. In der Anschließenden Reha wurde meine Erkrankung erneut festgestellt. Dieser Entlangstricht war Basis zur ersten Anerkennung der GDB von 40 in 2012.


    Daneben bin ich auch – seit 2008 – eine Fallnummer beim Job-Center und dies ohne Unterbrechung bis heute. Dieser Verwaltung habe ich stets davon unterrichtet welchen Medizinischen Status bei mir vorliegt, so auch die Erhöhung der GDB auf 50 in 2016. Dennoch wurde mir immer wieder das Ziel der Gesundheitlichen Stabilisierung auferlegt und zog sich in über 15 Eingliederungsvereinbarungen hinweg.


    Als weiteres wurde mir in 2016 eine Leistung in Form des Ambulanten Betreutem Wohnen Bewilligt. Heute ist das eine sogenannte (– fragliche –) Assistenz. Bisher hatte ich nur zwei erfolglose Gespräche mit dem Sozialträger geführt. Darin ging es unter anderem die Alltagsbewältigung und
    Freizeitgestaltung. Im übrigen kostet diese Leistung über 600 € für 4 Stunden im Monat, welches meiner Ansicht nach nutzlos ist. Denn die restlichen Stunden im Monat muss ich auch wieder allein zu recht kommen. Nur die Hälfte dieser Gelder zur meiner Freien Verfügung wäre Hilfreicher, aber hier hat der Gesetzgeber strikt etwas dagegen.


    Was hier deutlich wird ist der zustand das beide Grundsicherungsträger (Job-Center sowie Sozialbehörde) ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Beide sind auch Rehaträger aber fühlen sich nicht berufen tätig zu werden, im sinne des §§ 13, 14 SGB I. Trotz eines Umfangreichen Konzepts meiner Seite gerichtet an die Bundesagentur für Arbeit, geschah nichts mehr noch es wurde nicht einmal reagiert.


    Offensichtlich sind – so meine Überzeugung – Diverse Entscheider auf allen Ebenen mit Psychisch / Seelische Erkranken völlig überfordert. Zumal das gerade die Psyche ist mehr als Komplex viel Komplizierter als ein fehlendes Beim. Ja, der Vergleich hinkt! Aber bei der einen Einschränkung ist es für jeden gleich greifbar, bei der Psyche ist es nicht gleich greifbar. Daher auch der Begriff Barrierefrei. Im Kontext der Betroffenen meiner Gruppe ist die Sachlage weit aus Diffuser als bei Körperlich eingeschränkte. Was auch immer wieder vergessen sind die äußeren Einflüssen auf die Psyche der Betroffenen, welche sich sodann als Dynamisch darstellen kann. Von daher sind es manchmal Kleinigkeiten die eine große Wirkung entfallen können.


    Dies bedeutet das gerade die Gruppe von Psychisch Beeinträchtigten an nicht sichtbare Barrieren oftmals scheitern. Was dazu führt das sich Resignation und in folge eine Depressive Stimmung ausbreitet.
    Zugeben hier habe ich auch keine Patentlösung zur Hand; anders wie Mobilitätseingeschränkte wo es eine Vielzahl an Hilfsmittel zur Verfügung stehen.


    Für meinen Fall wüsste was mir mehr mehr hilft als die sogenannte Assistenz, aber dies haben wir Festgestellt will der Gesetzgeber ausschließen. Somit wird es dünn das mir hier das BTHG auch in der Zukunft Diverse Barrieren aus dem Weg räumt.


    Fazit:
    Das Jugendamt hatte damals nur mein Kindeswohl im Fokus und heute als Schwerbehinderter geht die Teilhabe nicht über das SGB II hinaus. Allein dies führt die UN-BRK Ad-absurdum bezüglich der Armutsbekämpfung von Behinderten. Aber unser Nationales Behindertenrecht relativiert vieles wieder, da auch der Sozialstaat seine Begrenzten mittel hat. Welches auch der Gesetzgeber in seine Begründung formuliert hatte. Aber liest man die Begründung genauer verlangt er die Quadratur des Kreises, so meine Überzeugung. Was zur dieser Abstrusen Situation führt, in der sich viele meiner Leidensgenossen befinden. Denn der Offene Katalog solle zum vorherigem System nicht erweitert werden und genau hier liegt gerade das Problem. Da bei Psychisch Erkrankte gab es bisher nur Medizinischen Leistungen, was dazu führt das es diese auch in Zukunft geben wird – so meine Prognose.


    Von daher sollte der Gesetzgeber nicht über die Betroffenen sprechen sondern eher mit diesen in einen Dialog treten, auch wenn es anstrengend ist. Da helfen auch die viel zahl an Berichten aus der Forschung nichts. Wie will selbst der Beste Forschungsbericht meine Bedürfnisse und Wünsche als Individuum objektiv darstellen?


    Nach alle dem könnte ich versuchen eine Erweiterung meiner Leistungen einzuklagen, aber meine bisherigen Erkenntnisse sagen mit das dies nicht zu einem Erfolg führen wird. Denn was kann ich hier überhaupt einklagen, abgesehen von der Assistenz?


    Frustriert muss ich heute in der Rückschau auf über vierzig Jahre Lebensweg das ich schon immer allein klar kommen musste und dies in allen Lebensbereichen. Denn es gibt niemanden auf dem ich mich zu hundert Prozent verlassen kann. Auch Angehörige existieren nur auf dem Papier oder sind verstorben. Dies Bedeutet das ich – abgesehen von vier Stunden im Monat Assistenz – niemand habe der mir den Rücken frei hält, oder mir zur Hand geht im Alltag. Somit bin ich gezwungen mein Alltag allein zu bewältigen, auch wenn die Depressionen negativ überhand nehmen.
    Diese „Depressionen“ nehmen vor allem dann überhand wenn Ziele aus Finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Bei diesen Zielen kann auch die Assistenz auch nicht helfen, weil dies von zuständigen Sozialträger in diesen Gesprächen abgelehnt wurde.


    Ab diesem Moment drehen wir uns im Kreis. Da der überwiegende Teil des SGB IX das Ziel der Reintegration am ersten Arbeitsmarkt in den Vordergrund stellt. Dennoch scheitert es schon bei denn ersten schritten dahin. Wie soll dies eine Ziel realisiert werden, wenn die Betroffenen allein damit beschäftigt sind ihren Alltag zu bewältigen?


    Wenn schon die Psychische Ressourcen allein schon auf Problemlösungen beansprucht werden.
    Danach kommt nach die Teilhabe hinzu was ist damit gemeint, oder wie soll dies bei Bezieher von Grundsicherung die auf Basis der EVS berechnet wird realisiert werden?


    Wie soll die Teilhabe realisiert werden wenn es schon die Bedarfsplanung nicht einmal organisiert wird?


    Ich fasse nochmals Zusammen:
    Im Jahr 1988 sah das Jugendamt Handlungsbedarf und hat damit massiv in meine Alltagsgestaltung eingegriffen. Aber heute mit einer Schwerbehinderung mit so gut wie keine Sozialkontakte kommt nur eine sogenannte Assistenz dabei heraus. Sorry aber, da ist der Psychologe sinnvoller.
    Es wird viel von Teilhabe Theoretisch gesprochen, meine Praxis sieht hier bei mir etwas anders aus. Meine Teilhabe geht soweit es der Regelsatz der Grundsicherung zulässt und nicht weiter. Wenn ich also Teilhabe wollte müsste ich genau diese Abteilung jedes mal ansparen und dann ginge es. Dann darf aber nichts dazwischen kommen z.B.: Defekte Geräte etc.
    Dann kommen – gerade bei Psychischen Erkrankten – die ständigen Existenzängste noch oben drauf und dann solle man noch Bereitschaft zeigen in einen Zumutbaren Beruf einzusteigen?
    Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz!


    Für mich steht – stand heute – fest das das BTHG mit dem ganzen Behindertenrecht unbrauchbar ist und ich es aufgeben werde mich damit zu beschäftigen, da dies nur vergeudete sinnlose Zeit ist! Denn mein Wunschzettel ist zwar lang, aber der Weihnachtsmann wird diese nie erfüllen können. Denn diese Liste ist nicht mit Leistungskatalog der Träger kompatibel.


    Mit freundlichen Grüßen,


    J.Schubert
    ein Frustrierter Betroffener


    P.S.: Vielleicht bietet ist dieses Abschreckende Beispiel die Möglichkeit etwas Praxisnah zu Denken und auch zu handeln.