zu Die Frage ist doch, wie machen wir das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannt?
Einen festen Ansprechpartner vergleichbar zu den Außenarbeitsplätzen der Werkstatt sollte über die Anleitung und Begleitung sichergestellt werden. In der Regel gibt es auch in den Betrieben einen festen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderung, die über das Budget eingestellt werden. Dies sollte kein Grund sein, dass ein Betrieb sich gegen ein Budget für Arbeit entscheidet. Das gleiche gilt für den langen Zeitraum, bis ein Bewilligungsbescheid erstellt wird. Da das Budget für Arbeit in alleiniger Kostenträgerschaft der Leistungsträger der Eingliederungshilfe liegt, sollte eine kurzfristige Entscheidung sowie Bewilligung möglich sein. Die Umwandlung eines Außenarbeitsplatzes in das Budget für Arbeit müsste seitens der Werkstatt und der Leistungsträger der EGH mehr forciert werden, allerdings wäre eine Umwandlung für die Werkstatt ein finanzieller Verlust. Dies beantwortet wohl die Frage, warum Werkstätten eher weniger über das Budget für Arbeit aufklären und beraten.
Weiterhin möchte ich an dieser Stelle die Anregung von Frau Vieweg unterstützen, dass es eine Finanzierungsmöglichkeit für die Anbahnung des Budget für Arbeit braucht. Wünschenswert wäre, dass der § 61 SGB IX da um einen Leistungsbaustein erweitert wird, nur so hätten wir eine wirkliche Alternative zur WfbM.
Hallo Frau Wandmaker,
inhaltlich bin ich nahe bei ihnen, dennoch komme ich für meinen Teil immer noch nicht mit dem Punkt "Anleitung und Begleitung" klar. Wenn dieser ausschließlich die Fachpraxis beträfe, dann wäre ja alles okay - aber dem ist nicht der Fall, gerade bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Wenn sich hier ein Betrieb im Stich gelassen fühlt - was ich etwa bei Pauschalen ala 250€/Monat nachvollziehen kann, dann ist klar, dass man sich dort eher die "Easy-going-Fälle" rauspickt. Eigentlich sollte man die System an der Stelle auf den Kopf stellen, gerade diejenigen, die qua Belastbarkeit und Qualifikation in der WfbM in Richtung "Systemsprenger" (also die heimlichen Nebengruppenleiter, die den Laden aufmischen, um es mal lax auszudrücken) tendieren - ja, sowas haben wir überall - sollten bevorzugt vermittelt werden - auch wenn es dazu am Anfang etwas mehr Unterstützung bedarf!
Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten gerade die EGH ins Auge zu fassen, geht leider etwas an der Problematik vorbei - die muss immer und wasserdicht darlegen, dass der Nachrang der EGH gewahrt bleibt - also warum sollten sie schneller sein, als andere Träger, von denen sie meist auch noch hinsichtlich diverser Informationen abhängig ist. Während der Lockdowns haben diverse Leistungsträger die Zusammenarbeit komplett eingestellt, etwa die Gesundheitsämter (bei der PV, die ja kein Leistunsgträger ist, war es auch nicht anders).
Die Problematik mit der Umwandlung der Außenarbeitsplätze ist mir bekannt, allerdings ist das - "ausnahmsweise" mal ein hausgemachtes Problem der EGH-Träger. Selbst in der Uralt-Systematik nach Metzler gibt es einige Items, die eben dazu da sind, den Unterstützungsbedarf an dieser Stelle abzubilden Die Kreuze im Bereich der Entwicklung von Perspektiven in der Tagesstrukturierung wurden dann zwar immer schön von den Leistungserbringer hochgesetzt, aber eine inhaltliche Leistung wurde nie anhand einer Nachverfolgerung formulierter Ziele durch die EGH nachverfolgt. Da wurden teilweise Inhalte über 2 Jahrzehnte in Punkten abgebildet, zu denen in den Folgeplanungen genausolange keinerlei Aussagen getroffen wurden. Teilweise gab es Berichte, in denen zum Ist-Stand und zu den Zielen gerade mal 2 Sätze standen...also ist es eben nicht so, wie sie auf Bezug mit Frau Vieweg schreiben, dass es dazu bisher keine Möglichkeit gab - die Finanzierungsmöglichkeit für die Werkstätten war immer gegeben, allerdings hat man sie nie genutzt und so haben sie sich im "weißen Rauschen" des Tagesgeschäfts aufgelöst.
Was mir noch etwas fehlt: Ich lese hier immer über das Rückkehrrecht auf den WfbM-Platz, warum gibt es beim BfA kein solches für den Arbeitsplatz? Warum muss ein AG nicht darlegen, warum eine Rückkehr nach einer "Krise" nicht möglich ist - also mit entsprechenden Supportangeboten?
Inhaltich, und dies hatte ich ja schon geschrieben, steht das ganze System BfA für mich auf dem Kopf - im Rahmen eines Disablility-Mainstreamings sollten die AG dazu verpflichtet werden, freie Stellen mit MmB zu besetzen und die 5%-Beschäftigungsquote sollte anhand einer "Behindertenquote" von realsitisch 10% endlich gecancelt werden. Das sind alles keine EGH-Themen und gerade AG, die nicht ihre 5% nachweisen können, sollten mal nett daraufhingewiesen werden, dass man ihnen keine Arbeitnehmer mehr vermittelt, wenn sie diese nicht erfüllen!
VG Michael