Beiträge von referat fur Inklusion


    Auszüge eines Briefs an einem leitenden Mitarbeiter eines Trägers der Eingliederungshilfe Anfang 23 zur Verständlichkeit leicht modifiziert:

    Sehr geehrter Herr /Frau

    danke für Ihre Antwort.


    Als Regionalleiter des LWV u.a. fuer Frankfurt

    sind Sie unseres Wissens fuer Studierende, die Eingliederungshilfe und Hochschulhilfe beantragen, zuständig.

    Hier gibt es einigen Klärungsbedarf von Studierenden/Antragsteller*innen, den wir systematisieren und ihnen kommunizieren möchten.


    0.

    Wir versuchen schon seit längerer Zeit

    herauszufinden, wie denn nun die die genaue Umsetzung von Gesetzesvorschriften des SGB IX und BTHG durch die Verwaltung des LWV aussieht, wie also die Rahmenbedingungen und Umsetzung fuer Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung/Hochschulhilfe aussehen.

    Können diese jenseits des Arbeitgebermodells mit Assistierenden auch als Honorartätigkeit abgerechnet werden. Wenn ja zu welchen Stundensätzen? Welche Anforderungen stellt der LWV an Assistenzkräfte. Welche Honorare können in Bereich spezialisierter Asssistenzkräfte in den MINT Fächern abgerechnet werden. (Eine Assistenzkraft, die zb im Bereich der theoretischen Physik oder physikalischen Chemie strukturierende Assistenz oder Vorlesetätigkeit erbringt braucht andere Skills als jemand der Vorlesetätigkeit im Bereich der Germanistik erbringt)




    Vorab ein paar Wortes unserer Tätigkeit..

    Wir haben seit 2016 regelmässig an dem nun in der Förderung ausgelaufenen Projekts "Inklusion an hessischen Hochschulen", damals angesiedelt an der Uni Kassel initiiert u.a. von Prof. Welti, teilgenommen.

    Die Notwendigkeit der „Beratung zum Thema Eingliederungshilfe für Studierende“ wurde von uns ab 2018 dort thematisiert.

    Ebenso haben wir das Thema Eingliederungshilfe/ Teilhabe an Bildung nach SGB IX mehrfach in Universitätsinternen Gremiensitzungen eingebracht und darüber diskutiert, ob man Beratung an bei Studentenwerk(en) angesiedelten Beratungsstellen "EUTB" an den Unis selber einrichten könnte.

    Da dies zumindest an der Goethe Uni nicht geschehen ist, versuchen wir Studierende, die mit Fragen zu Eingliederungshilfen bei uns anfragen, zumindest etwas zu orientieren, besonders da die uns bekannten EUTB Beratungsstellen nicht spezialisiert sind auf Hochschulhilfen.

    Leider gestaltet sich die Situation der Regelung von Assistenz Leistungen für an der Uni neben oder im Kontext des Studiums lohnarbeitendende Studierenden (Tutoren/Hiwis) jenseits des Arbeitgeber Modells für uns etwas etwas unübersichtlich. Es ist unklar, wo Studierende Arbeitsassistenz für Lohnarbeit (HIWI Tätigkeiten ) an der Uni beantragen können. ....


    1.

    Bisher haben wir folgendes herausgefunden.

    Frau X vom Integrationsamt kommunizierte, dass Integrationsamt sei  nicht zuständig fuer

    -nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen- an der Uni !


    Dies hat sie uns nochmals  mitgeteilt und bestätigt.

    In des Integrationsamts Zuständigkeitsbereich würde Arbeitsassistenz nur für Studierenden mit sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, sprich Verträgen über 20 h /Woche fallen; diese Art von Verträgen, ist diejenige, die die Uni für Studierende aber vermeidet/ausschliesst

    ausser bei der Gruppe der

    Promovierenden.

    Die Zuständigkeit für Arbeitsassistenz, so wurde uns mitgeteilt, läge eventuell bei der Arbeitsagentur, dort hat man uns aber wieder zum LWV zurückverwiesen.

    2.

    Im Unterscheid dazu regelt die Teilhabe zur Bildung /Hochschulhilfe die Assistenz fuer das Studium an sich.


    Der Passus Formular des Antrags auf Hochschulhilfe

    dass man begründen solle, warum die Assistenz Leistungen nicht von Freunden und Kommilitoninnen erbracht werden können, scheint uns fragwürdig.


    3.

    Wenn Assistenzleistungen nicht fuer das Studium selber sondern z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten im Asta oder internen Hochschule Gruppen/Gremienarbeit benötigt werden, die fuer die Karriere entscheidend sein können da sie im Curriculum für Erfahrungen in Organisation, Management und Softskills bedeuten,

    sind unseres Wissens KEIN Fall Hochschulhilfe oder der Eingliederungs Hilfe/Leistungen zur sozialen Teilhabe.

    EHRENAMT ab:

    Die benötigen Assistenzdienstleistungen fürs Ehrenamt in Hochschulgruppen beinhalten u.a.

    - Begleitung / Textkorrektur Vorlesen bei Seh Behinderung,

    - Unterstützung Textkorrektur bei Legasthenie /

    - Begleitung von Studierenden mit Neurodiversities (ASS) für die Ehrenamtliche Arbeit,

    sowie

    • bei Studierenden mit Mobilitätseinschränkungen degenerativer Erkrankungen
    • Begleitung zu Veranstaltungen, die sie im Rahmen ihres Ehrenamtes besuchen..

    4.

    Erfahrungen:


    Die Bearbeitungszeit fuer SBG IX Leistungen dauert mitunter bis zu einem Jahr, also die Hälfte der Dauer eines Master Studiums.

    Studierende,

    die aus anderen Bundesländern an die Goethe Universität wechseln, stehen mitunter monatelang ohne Assistenz da.



    Kontakt: Inklusionsreferatunifrankfurt@protonmail.com

    Der Begriff der "Seelischen Beeinträchtigung" hier scheint uns trotz Verwendung im SGB IX nicht mehr zeitgemäss und weltanschaulich aufgeladen. Wir verwenden stattdessen psychisch beeinträchtigte (bzw erkrankte) oder neurodivergente Menschen. Laut neuesten Erhebungen des Studentenwerks gelten bis zu 16% aller Studierenden an deutschen Hochschulen als beeinträchtigt oder behindert, der Grossteil hat eine psychische Beeinträchtigung.* Viele Studierende (auch hier fehlen Daten) finanzieren sich ihr Studium und den Lebensunterhalt teilweise über einen Job an der Uni, in der Verwaltung oder als Tutor*in und studentische Hilfskraft bei Professoren. Es gibt unseres Wissens noch keine Erhebungen wieviele schwerbehinderte Studierende in sogenannten Hiwi Jobs, also als studentische Hilfskraft/Tutor*en, also nicht im vollen Umfang sozialversicherungspflichtig arbeiten und Arbeitsassistenz benötigen. Ebensowenig wie viele Studierende aufgrund der fehlenden Arbeitssassistenz keinen /fuer die Karriere an einer Hochschule notwendigen, Job als Tutor*in annehmen können.** Ein blinder Studierender, eine Studierende im Rolli erhalten ggf bereits Unterstützungsleistungen die sie um Stunden fuer Arbeitsassistenz mit Hilfskonstruktionen beim Träger der Eingliederungshilfe erweitern können. Viel schwieriger ist die Situation fuer neurodivergente und psychisch beeinträchtigte Studierenden, ob mit Depressionen, Borderline oder Autismus und ADHS die als Hiwi oder Tutor arbeiten wollen. Hier müssten Bedarfe fuer einen Hiwi Job in einem langwierigen Ermittlungsverfahren mit dem Träger der Eingliederungshilfe geklärt werden, Verfahrne die unserer Erfahrung nach bis zu 1 1/2 Jahren dauern. Die Vorlaufzeit fuer Bewerbungen auf Hiwi Jobs beträgt aber oftmals nur wenige Wochen.

    Eine Gesetzeslücke auf die uns das Integrationsamt Frankfurter LWV und Frau Brandenburg von der Inklusionsberatungsstelle der Goethe Uni aufmerksam gemacht hatten, ist die bestehende Regulierungslücke fuer Arbeitsassistenz in dem Bereich der Studentischen Hilfskräfte. Hier sollte im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Hochschulen oder über einen erweiterte Regelung der Integrationsämter Abhilfe geschaffen werden. Grüsse aus dem inklusionsreferat der verfassten studierendenschaft der Goethe Uni *

    DSW: Daten

    ..** https://www.studierendenwerke.…der-eingliederungshilfe-1

    .

    In Ihrem konkreten Fall würde mir die Studienangebote der internatsartigen Bildungswerke bei Heidelberg und Berlin einfallen, meines Wissens gibt es bei Eignung eine volle Kostenübernahme. Vielleicht kommt ein Stipendium in Frage. Aber letzt endlich müssen Menschen mit Neurodiversities sich besser organsiren, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Unsere Institution hatte schon häufiger bei verschiedenen Verbänden zur Vertretung Neurodiverser, deren statistische Erfassung im Gesundheitswesen die Anzahl der Betroffenen deutlich abzubilden vermag, vergeblich nach deren Bemühungen um Hochschulinklusion angefragt. Es braucht mehr Lobby Arbeit, erst wenn ASS/ Autismus Asperger ADHS Verbände sich mehr fuer Förderung der Hochschulinklusion interessieren, können die Besonderheiten der Lebensläufe durch besondere Fördermöglichkeiten gestützt werden.

    Liebe Liane, Danke fuer diese ausführliche Schilderung ihrer ökonomisch schwierigen Lebensumstände, die vermutlich viele Menschen ohne eigenes Vermögen bei der Bewältigung eines Studiums mit Behinderung kennen. :) Nur Mut! Der Zugang zum Studium unterliegt definitiv einem starken ökonomischen Bias, dessen soziale Ungerechtigkeit durch klassentheoretische Arbeiten in der Bildungs Forschung im letzten Jahrzehnt stärker fokussiert wurde, vermutlich auch durch Institutionen wie Arbeiterkind.de.... Institutionen wie die Bundes Arbeitsagentur in Nürnberg könnten nicht nur in Statistiken erkennen, dass ein akademischer Abschluss statistisch gesehen zu einer bedeutend höheren Chance führt, sozialversicherungspflichtig erwerbstätig zu werden, dass jedoch das Fehlen eines Abschlusses per defintitonem zum Status quo der prekären Beschäftigung und Arbeitslosigkeit führt. Und entsprechend sozialrechtliche Veränderungen in die exekutiven Wege leiten . Es scheint eine Geschichte aus dem Land Absurdisthan zu sein, dass staatliche Institutionen wie Jobcenter, jahrelange Erwerbsarbeit in Kauf nehmen müssen, anstatt ein sinnvolles Studium finanzieren zu "dürfen" :D ...Auch kann sich ein Frust bei schwer behinderten Erwerbslosen, die ihr Studium abbrechen mussten, einstellen; denn die Ablehnung der Studienfinanzierung wird zur Botschaft, dass individuelle Anstrengungen sich im Arbeitsmarkt zu integrieren weniger belohnt werden, als ein simples Folgen der Auflagen/ Anweisungen Bewerbungen des Jobcenters, selbst wenn diese aufgrund fehlenden Studiums und Behinderung keine Erfolg erwarten lassen. Auch die durch die TV Sendung "heute show" berühmt gewordenen Mandala Mal Kurse fuer Arbeitslose lassen am Sinn von diesen, durch Steuergeldern finanzierten Massnahmen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt zweifeln. Die vielgerühmte Couch ist im Deutschland des Hartz Regimes leider kein typisches Mobiliar des Psychoanalytikers mehr, sondern wird die in Form gegossen Folge der disfunktionalen Förderung Langzeiterwerbstätiger . Der mobilitätseingeschränkte Mensch, der sich auf Anweisung eines brillanten Sachbearbeiters beim Sicherheitsdienst bewerben soll, ist ein weiterer running Gag. :( Ein Mangel an akademischem Fachpersonal gerade in den MINT Fächern sollte schon längst zu einem Umdenken der Bildungsförderung geführt haben, aber ach!

    Ebenso problematisch wird es, wenn den Studierenden aufgrund eines Wechsels in ein anderes Bundes Land zeitweilig auf Leistungen der Eingliederungshilfe/ Teilhabeleistungen / Budgets warten müssen. Wenn wie in einem uns bekannten Fall das Studium beginnt, während die persönliche Assistenz noch nicht bezahlt werden kann, bzw der Antrag von dem föderalen Träger noch nicht genehmigt ist, sollte die Hochschule über flexibel einsetzbare Mitarbeiter verfügen, die als Assistenzkräfte einsetzbar sind.

    Unsere Gruppe, das Autonome Inklusionsreferat der Uni Frankfurt, hatte im "Arbeitskreis für Inklusion an hessischen Hochschulen" im Jahr 2018 vorgeschlagen, dass es eine gezielte sozialrechtliche Beratung zu Eingliederungshilfen für behinderte Studierende an den einzelnen Hochschulen bzw. beim Studentenwerk angesiedelt werden sollte. Das Studentenwerk bietet sich als Beratungsstelle besonders an, da es gezielt zum Thema "Hochschulhilfen " beraten könnte.Schriftliche Informationen des Studentenwerks https://www.studentenwerke.de/…-eingliederungshilfehaben sich als sehr hilfreich erwiesen. Eine persönliche Beratung gibt es unseres Wissens aber noch nicht bundesweit. Das waere wünschenswert denn die EUTB Stellen verfügen unseren Erfahrungen entsprechend, nicht immer über das entsprechende Fachwissen über Leistungen zur Hochschulinklusion. Studierende können und sollen? mit Hilfe dieser Leistungen ( vor allem wenn sie die Option des Persönlichen Budgets wählen) auch Inklusionsdefizite und vorhandene (technologische) digitale Barrieren durch den Ankauf spezieller Softwares und Assistenz Leistungen an ihren Hochschulen abfedern.

    § 29 SGB IX - Einzelnorm

    Ein sehr wichtiges Thema. Für Menschen mit gewissen Erkrankungen und Beeinträchtigungen* ist die Bedarfsermittlung in einem persönliches Gespräch mit dem Leistungsträger mit einem grossen Aufwand verbunden. immunsupprimierte Menschen, diejenigen mit Chronische Darm Erkrankungen, Autismus, Soziophobie würden von einer digitale Erhebung profitieren. Ausserdem weiss man aus der Praxis, dass Bedarfsermittlung durch Mitarbeiter der Leistungsträger auf deren Vorschlag bisher auch in der Wohnung der Antragsteller durchgeführt wurde. Wer so ein Procedere als unangemessen oder Grenzüberschreitung empfand, könne das zwar durch einen Termin beim ortsansässigen Träger verhindern, aber es schien, Mitarbeiter wollen sich gerne bei Aussenterminen einen Eindruck über die Wohnsituation des Antragstellers verschaffen. Wer also wie unter Studierenden üblich im Wohnheim oder einer WG lebt, musste die besondere Situation des Besuches eines Mitarbeiters einer Behörde seinen Mitbewohnern vermitteln.

    Hallo Michael,
    Ihrer Aussage, dass eine Diagnose nicht mit Bedarfen gleichzusetzen ist, stimme ich zu. Gleichwohl denke ich, dass gewisse Diagnosen mit wiederkehrenden Bedarfen einhergehen. Wenn ich sage, die Bedarfsermittlung beginnt bei HausärztInnen und Krankenkassen, meine ich dass hier der Grundstein für den Anstoß von Bedarfsermittlungen liegt. HausärztInnen und Krankenkassen sind die Beteiligten im Prozess, mit denen i.d.R. jede Bürgerin und jeder Bürger im Kontakt steht. Wohingegen nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen auch anderen Rehabilitationsträgern bekannt sind. Diesen werden sie erst bekannt, wenn entsprechende Anträge gestellt werden und auch erst dann kann eine Bedarfsermittlung stattfinden. Daher sollten die o.g. Gruppen meiner Meinung nach eine Sensibilität für das Thema entwickeln und die Betroffenen über ihre Möglichkeiten informieren. Sie sind neben den Sozialdiensten in Krankenhäusern (Stichwort: Anschlussheilbehandlung) quasi das größte Einfallstor zur Rehabilitation.


    Die DRV Westfalen hat 2019 das Modellprojekt „Ü45-Gesundheits-Check“ gestartet. Hier wurde allen Versicherten in Westfalen, die über 45 Jahre alt sind, ein Angebot für einen kostenlosen Gesundheits-Check bei einer kooperierenden ambulanten Rehabilitationseinrichtung gemacht. Der Gesundheits-Check hat das Ziel, Gefährdungen der Erwerbsfähigkeit zu erkennen und den Versicherten in der Folge entsprechende Leistungen zu empfehlen bzw. anzubieten (Präventionsleistungen, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation).
    Die Komponente „Gefährdung der Erwerbsfähigkeit“ mit einer Beurteilung der besonderen beruflichen Gefahrenlage wird meines Wissens nach z.B. in den Ü35-Check-Ups der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Nun sind die Krankenkassen kein Träger der beruflichen Rehabilitation, gesetzlich wären jedoch auch sie dazu verpflichtet, trägerübergreifende Bedarfe zu erkennen und eine entsprechende Antragstellung bei den Betroffenen anzuregen. Der Ü35-Check-Up wäre hier ein guter Ansatzpunkt, da er im Gegensatz zur Einschränkung des Dispositionsrechts im Fall von Krankengeldbezug bereits ansetzt, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Es geht ja nicht darum, gesicherte Bedarfe festzustellen (hier ist kein Rehabilitationsträger Experte für fremde Leistungsgruppen), sondern zu identifizieren, dass möglicherweise ein solcher besteht und dann spezialisierte Rehabilitationsträger in den Prozess einzubeziehen.

    Wiebke , Sie schrieben: "..Wenn ich sage, die Bedarfsermittlung beginnt bei HausärztInnen und Krankenkassen, meine ich dass hier der Grundstein für den Anstoß von Bedarfsermittlungen liegt" Das halte ich für inhaltlich falsch. Empirische gesehen waere diese Form der Ermittlung und Beratung weder mit den Abrechnungsprocedere der Hausarztpraxen vereinbar, noch verfügen Hausärzte dazu über strukturell notwendige Bildung im Sozialrecht. Oder sollte es in den letzten 2 Jahren eine massive Aufklärungskampagne zum SGB 9 in Hausarztpraxen gegeben haben? Dann bitte ich um eine Quelle dazu. :)

    Wir haben 2018 in den Modulhandbüchern (hier werden die wesentliche Inhalte der Lehrinhalte transparent dargestellt) deutscher Hochschulen und Universitäten nachgeschaut. Dabei wurde deutlich, dass die ICF oder das bio-psycho-soziale Modell bislang wohl noch nicht in ausreichendem Maße in der Lehre repräsentiert ist.Zwei Beispiele: In den Modulhandbüchern der Heilpädagogik findet sich dieser Inhalt häufig (über 90%), in der Sozialen Arbeit in weniger als 30% der Handbücher. Wir haben keine Analyse bei Studiengängen für Verwaltungsfachkräfte vorgenommen. Wahrscheinlich finden sich hierzu aber keine Inhalte zum bio-psycho-sozialen Modell.
    Es verändert sich etwas, aber selbstverständlich sind solche Inhalte bis heute nicht den akademischen Ausbildungsgängen. Antwort. Die Frage galt der Hochschule als Arbeitsplatz für Behinderte Studierende und ob diese Mehrbedarfe abgefragt werden.

    Das Armutsrisiko steigt mit einer Behinderung. Wendet man sich aktuellen Forschungsergebnissen des Armuts und Reichtumsberichtes der Bundesregierung und Forschungen aus dem Bereichen der Disability Studies und der empirischen Sozialforschung zu, erfährt man, dass die Verschränkung zwischen einer familiären Tradierung ökonomischer Armut und Leben mit einer Behinderung quantitativ belegt werden kann. Wie sich soziale Herkunft auf das Leben mit Behinderung auswirkt, wird ebenso beforscht. Aus kritischer Sicht ist einen Trennung der beiden Bereiche problematisch, da dem Narrativ liberaler Gesellschaften, sich durch die eigene Arbeit aus Armut zu befreien auf Grund behinderungsbedingter Barrieren auf dem Ausbildungsplätze und Arbeitsmarkt, für die meisten Beeinträchtigten Menschen über Jahrzehnte durch mangelnde Eingliederungshilfen gar nicht erfüllt werden konnte. . Auch wenn ökonomische Armut aufgrund prekärer Arbeitsbedingungen bis in die Mittelschichten verbreitet ist, sind die Möglichkeiten auch für behinderte Menschen und auch Akademiker einen angemessenen Job mit entsprechender Bezahlung zu erhalten, geringer. Einrichtungen der Arbeitsagentur zur Förderung behinderter Akademiker versuchen, dagegen zu intervenieren. Die gesetzlichen Vorgaben für quotierte Arbeitsplätze (§ 154 Absatz 1 SGB IX) für behinderte Arbeit"nehmer" werden leider von zu schwachen Sanktionsmöglichkeiten flankiert.

    Das gilt für alle Menschen mit und ohne Behinderung. Soziale Ungleichheit, Armut/Reichtum ist sicherlich ein großes Thema in unserer Gesellschaft, aber es ist nicht behinderungsspezifisch. Das Reha-System wurde für behinderungsspezifische Bedarfe geschaffen.

    Das sehe ich auch so, es ist wichtig (und sogleich schwierig) hier zwischen behinderungsbedingten Hemmnissen und finanziellen Hemmnissen zu unterscheiden. Auch wenn nicht von der Hand zu weisen ist, dass finanzielle Hemmnisse oft auch im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen.
    Im Bezug auf "Hobbies" ist daher zu entscheiden, ob eine Person behinderungsbedingte Einschränkungen hat, die die soziale Teilhabe beeinträchtigen und die mit Leistungen z.B. der Eingliederungshilfe behoben oder gemindert werden können. Dass die Ausübung von Hobbies die Inklusion fördert spielt hier leistungsrechtlich leider keine Rolle.

    Die Trennung/ Unterscheidung von von behinderungsbedingten Hemmnissen und finanziellen Hemmnissen ist eine künstlichen wenn das Armutsrisiko mit einer Behinderung steigt.. Wendet man sich aktuellen Forschungsergebnisse des Armuts und Reichtumsberichtes der Bundesregierung oder denjenigen aus dem Bereichen der Disability Studies und der empirischen Sozialforschung zu, erfährt man, dass die Verschränkung zwischen einer Tradierung ökonomischer Armut und Leben mit einer Behinderung quantitativ belegt werden kann. Wie sich soziale Herkunft auf das Leben mit Behinderung auswirkt, wird ebenso beforscht. Aus kritischer Sicht ist einen Trennung der beiden Bereiche problematisch, da dem Narrativ liberaler Gesellschaften, sich durch die eigene Arbeit aus Armut zu befreien auf Grund behinderungsbedingter Barrieren auf dem Ausbildungsplätze und Arbeitsmarkt, für die meisten Beeinträchtigten Menschen über Jahrzehnte durch mangelnde Eingliederungshilfen gar nicht erfüllt werden konnte. . Auch wenn ökonomische Armut aufgrund prekärer Arbeitsbedingungen bis in die Mittelschichten verbreitet ist, sind die Möglichkeiten auch für behinderte Menschen und auch Akademiker einen angemessenen Job mit entsprechender Bezahlung zu erhalten, geringer. Einrichtungen der Arbeitsagentur zur Förderung behinderter Akademiker versuchen, dagegen zu intervenieren. Die gesetzlichen Vorgaben für quotierte Arbeitsplätze (§ 154 Absatz 1 SGB IX) für behinderte Arbeit"nehmer" werden leider von zu schwachen Sanktionsmöglichkeiten flankiert.

    Uns würde der Austausch interessieren wie man mit SGB IX Leistungen z.b. durch kontinuierliches professionellem Coaching und Mentoring durch Wissenschaftler,* die im Studienfach arbeiten die Studienleistungen besonders für die grösste Gruppe beeinträchtigter Studierender, chronisch erkrankte Studierende erfolgreich unterstützt. werden kann. Und ob es Forschung dazu gibt, wie SGB 9 Leistungen in Kombination mit Nachteilsausgleichen im Studium die enorme Anzahl von Studienabbrüche verhindert werden kann..
    * finanziellen Mitteln zur Anschaffung von Hilfsmitteln und Devices, die die Krankenkassen nicht zahlen. https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-auch-für-studierende

    "Soziale Anpassungsschwierigkeiten" halte ich für hochgradig problematisch als Begriff, denn dieser ist normativ stark besetzt, aber gleichzeitig stark unterdeterminiert. Ausserdem wäre völlig falsch, "Unangepasstsein " einfach als Störung zu pathologisieren. und falsch den Strukturbedingungen der gesellschaftlichen Totalität wird auch Widerstand gegen die selben wieder ins System inkorporiert. Und diese Gefahr besteht durchaus. Man muss dazu genau analysieren, welche Regeln überschritten und welches Sozialverhalten, ob sozial oder gar strafrechtlich relevant, unangepasst sind und wird dann feststellen, dass die Gesamtheit der sozialen Felder sehr unterschiedliche Formen ermöglicht, Für bestimmte Berufsbilder ist Anpassung strikt vonnöten für andere ist ein nicht an Gesellschaftliche Mehrheitsvorstellungen angepasstes Sozialverhaltens intrinsisch für den Erfolg in gewissen beruflichen Metiers. Wenn man die Biographischen Werdegang vieler Künstler und Politiker verfolgt, sieht man dass "Anpassungsstörungen" im weitesten Sinnes sehr produktiven Biographien führen können. Ich füge mal einen Wiki link des sozialpsychologischen Begriffes der Devianz ein...https://de.wikipedia.org/wiki/Devianz "Soziale Anpassungsfähigkeit" als ungebrochen positive Kategorie in einen Klassifizierungs Katalog für Gesundheit/Behinderung ist vor dem Hintergrund der Deutschen Geschichte * aus Sicht der kritischen Theorie wirklich unangemessen, da es Mitläufertum als wünschenswert etabliert. * und angesichts der Klimakrise, könnte man meinen.

    Einen Frage, gab es gemeinsame Überlegungen mit dem Leistungsträgern, ob einen unterstützte Berufsausbildung ihrer Wahl bei einem der vielen Berufsbildungswerke sinnvoll sein könnte? Das ganze wäre ein berufliche Rehabilitation in einem engen Verbund und läuft internatsmässig ab mit intensiver psychologischer Betreuung (zumindest entspricht das der Beschreibung). Das ganze könnte psychisch sehr stabilisierend wirken, wenn man den richtigen Berufszweig findet und die medikamentöse Behandlung die Depressionen einiger massen stabilisiert hat. Isolation und nichts zu tun zu haben, können stark depressionsverstärkend wirken. Vermutlich haben Sie über diesen Ansatz schon mit dem Leistungsträger ausgiebig diskutiert, oder? Herzliche Grüsse

    Über disabelnden* Vorstellungen von Seiten einiger Sachbearbeiter in Bezug auf beeinträchtigte Menschen und vor allem deren kognitiver Leistungsfähigkeit hört man auch häufiger bei persönlichen Gesprächen mit anderen Beeinträchtigten. :( Dass der Mensch im Rolli, der SGB9 Leistungen beantragen will, auch ein theoretischer Physiker oder eine Richterin sein kann, Steven Hawkins ist ein leuchtendes Beispiel, oder eben diese Fächer studieren will, scheint einigen Sachbearbeitern der Bedarfsermittlung gar nicht vorstellbar. Wir haben von Promovierenden mit psychischer Beeinträchtigung gehört, denen man als erstes nahegelegt hatte, einen Platz in einer Tagesstätte anzubieten. Auch über das persönliche Budget als Leistung der Eingliederungshilfe wird teilweise gar nicht informiert. . . * An verschieden Unis haben sich mittlerweile die Disability Studies etabliert, "Behinderung" wird hier weniger als Essentielle Qualität des beeinträchtigten Menschen denn als als soziale Konstruktion verstanden.

    Hat der ICF Fragenkatalog mittlerweile Unterstützung beim Studium oder Arbeiten an der Hochschule / beim Studium drinnen? Oder ist die Konstruktion der Lebenswelt von Menschen auf die Behindertenwerkstatt und den unterstützten Arbeitsplatz beschränkt?

    Gibt es einzelne Hochschulen, an denen es schon Beratung (EUTB) zu SGB IX Leistungen z.b. beim Studentenwerk angesiedelt, gibt? 8) Bei der hohen Anzahl zwischen 10 -17 % je nach Untersuchung- beeinträchtigter Studierender wäre das eine wichtige Ressource, gerade, um Studienabbrüche für behinderte und beeinträchtigte Studierende zu verhindern. :saint: Ausserdem ist mir aufgefallen, dass gerade ältere Fragebögen zur Bedarfsermittlung der PUNKT "Unterstützung beim Studium" gar nicht abfrage, sondern die Lebenswelt von Menschen mit Beeinträchtigungen reduziert wie auf zwischen Kindergarten , Schule und "Behindertenwerkstatt". :rolleyes: Diese Konstruktion von Menschen mit Behinderung sehen wir sehr kritisch.
    Und dann würden wir noch vorschlagen, dass Forum etwas länger offen zu halten, als vorgesehen, da die Möglichkeit der Diskussion zu diesem Thema sehr selten ist...