Beiträge von Rosa Nera

    Das Studium als Reha Massnahme ist ein grossartiger und effektiver Vorschlag. Allerdings wird nach unserer langjährigen Netz Erfahrung der Kommunikation mit beeinträchtigten Studieren an verschiedenen Hochschulen einem solche Vorschlag von Seitens der erwähnten Institutionen häufig mit abel´istisch ständischem Dünkel und Irritation begegnet, die Gründe finde dafür bietet ihre klare Darstellung der intersektionellen Strukturen von Armut und Behinderung/ Beeinträchtigung. Die genuin soziologische Antwort, warum diese bestehen, bieten verschiedene Forschungsarbeiten zum Thema Bildungsungerechtigkeit / Klassizismus um Hochschulsystem. Während Eltern aus finanzkräftigeren Schichten ihre Nachwuchs nicht nur ein Studium kofinazieren können, sondern sich oft auch im Form von advocay einsetzen, sind Studierende aus ärmeren, bildungsfernen Schichten auf sich allein oder Institutionen wie Arbeiterkind, die nun seit 2021 einen Diversion Beauftragten haben, gestellt. Warum die Leitungsebenen der Rehaträger nur ein Studium bei den ihnen zugehörige Berufbildungswerken z.b. https://www.bfw-heidelberg.de/…ng-und-studium/Heidelberg oder Berlin als "quasi stationäre Leistung", also in Internatssform mit monatlichen Kosten von 3000 (viertausend) Euro (mündliche Kommunikation bei Beratungstelefonat) bewilligen, entspricht vermutlich der korporativen Struktur der Gesellschaft. Sozialträgerverbände und Werkstättenhaben eine bedeutende Lobby. Bafög fuer ein TZ Studium oder auch einen 2. Versuch nach einem krankheitsbedingten Studien Abbruch zu bewilligen wäre günstiger. Und es gab eine bundesdeutsche Tradition, das Verwaltungsangestellte ohne eigenes Studium, die über den Berufsweg von Menschen mit Anspruch auf Rehaleistung entscheiden, auch ihrer Informationsverpflichtung über soziale Aufstiegsmöglichkeiten nicht nachkommen können, sondern werkstätenbusiness as usual vertreten. Wenn Menschen aus der Gruppe der jahrzehntelang sozial stigmatisierten Behinderten Menschen sich in den letzten Jahren soweit emanzipieren konnten, ein Studium denken zu können, braucht es eindeutiger Massnahmen um das durchzusetzen. :)

    Michaela Kusal, danke für Ihre Beitrag: Könnten Sie dazu bitte ein Urteil oder eine Anordnung der Leistungsträger zitieren? Danke


    "Nachrang der Eingliederungshilfe gem. § 91 SGB IX. Bis zum Bescheid erbrachte Leistungen können ab Antragstellung nur erstattet werden, wenn hierfür bereits Geld geflossen ist. Über diese Mittel verfügen die Studierenden nicht. Sie sind gezwungen das Studium zu unterbrechen oder gar abzubrechen, oder mit der Unterstützung, die ihnen ihr privates Umfeld bietet, notdürftig zu Studieren.

    Michaela Kusal, danke fuer diesen wichtigen Beitrag. Zu dem unten regeposteten Teilbeitrag möchte ich ergänzen, dass Studienhelfer auf Honorarbasis beschäftigt werden können. Akademiker dürfen meines Wissens nach Abschluss Studienassistenzleistungen und oder "Nachhilfe" also Unterricht ohne Gewerbeschein geben, da ihr Studium sie in die Statusgruppe der Lehrenden an sich befördert und sie dieser auch ohne Gewerbeschein angehören. :) Für Studienassistenz, die Erfahrung in der Lehre benötigt und spezielle Weiterbildungen im Bereich der Hilfsmittel sowie im Umgang mit den besonderen Kommunikationsbdürfnisse Behinderter Menschen und im Umgang mit Behörden, sind 12 Euro, wie Sie bereits erwähnten, komplett unangemessen, also einen lächerlich niedrige Bezahlung, für die man keine Fachkraft findet. :-/ Man vergleiche mit den knapp 60 Euro/Stunde, die ein vom Sozialträger der EGH "zugelassener" Fachdienstleister wie dem LWV (Sozialpädagoge etc. erhält und dies für nicht spezifizierte Unterstützung Leistungen, die auch die Form gemeinsamen Kaffetrinkens als "psychosozialer Unterstützung" annehmen können. Auch wenn 60 Euro für Freiberufler ein geringer Stundensatz ist, spiegelt dieser eben dei akademischer Anerkennung einen FH Abschlusses ohne ). Ein Masterstudierender, der Studienassistenz in einem MINT Fach anbietet, erhielte dadurch 5 mal so wenig wie ein B.A. Sozialpädagoge, der sich selbstständig gemacht hat. Wenn Studierende der gleichen Uni Studienassistenz anbieten, gibt das unserer Einschatzung nach häufiger Datenschutzrechtliche Problemstellungen. Der Masterstudierende könnte in einem Folgesemester als Tutor oder HIWI auftreten. "

    • Eine weitere, nicht weniger belastende, Problematik birgt in diesem Zusammenhang die Bescheidung der EGH Träger hinsichtlich der Höhe der gewährten Aufwendungen. Mit dem Verweis auf Studienhelfer*innen zu Stundensätzen von ca. 12€, vergisst der Träger scheinbar, dass auch für diese Klientel entsprechende gesetzliche vorgesehene Abgaben zu leisten sind. So werden die Antragsteller*innen zwar darauf verwiesen, dass sie als Arbeitgeber*innen auftreten und den gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen. Das Ringen um die Übernahme der Arbeitgeberkosten ist aber regelmäßig müßig und zäh. Im Zweifel müssen nicht beachtete Abgaben aus eigener Tasche erfolgen. Diese Problematik ließe sich sicher einfach und schnell beheben, würde der Kostenträger die Arbeitgeberanteile proaktiv in die Verhandlungen mit einbeziehen. Damit käme er auch seiner gesetzlichen Beratungsverpflichtung aus § 106 SGB IX nach, die sich freilich nicht darin erschöpfen kann die Antragsteller lediglich darauf zu verweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten einzuhalten haben...."

    Des weiteren problematisch ein Urteil aus Würzbug das Menschen mit ADHS.

    1. Eine ADHS-Erkrankung rechtfertigt als nicht ausgleichsfähiges Dauerleiden keinen Nachteilsausgleich und stellt daher keinen „wichtigen Grund“ iSd § 8 Abs. 7 ASPO 2007 dar. (Rn. 27) (redaktioneller Leitsatz)"


    VG Würzburg, Urteil v. 29.11.2017 – W 2 K 16.284 - Bürgerservice


    Was soll ein nicht "ausgleichsfähiges Dauerleiden" sein? :rolleyes: Und vor allem, warum ist ein Dauerleiden nicht ausgleichsfähig aber ein temporäreres "Leiden" schon? <X Geht es beim Nachteilsausgleich nicht um das Ausgleichen von Nachteilen? 8) Die öfters herangezogene Prüfungs "Gerechtigkeit" und "Nicht Bevorzugung von Prüflingen" kann man sowieso in die Tonne treten, ^^ wenn der eine sein Studium mit regelmässiger Nachhilfe und den beliebten teuren Kompaktkursen oder der Supervision akademischer Eltern :evil: bewältigt, der andere im Bafög/Bildungsfernen Modus ressourcenfern studiert. Nach Pierre Bourdieu gibt es heutzutage mit "Arbeiterkind " eine prominente Lobbyorganisation fuer bildungsferne Menschen ; aber Privatunterricht oder das Kulturelle Kapital einer Professorinnen Mutter, die die geisteswissenschaftliche Arbeit oder den Lösungsansatz in einer QFT Aufgabe counselt, ;) kann auch eine Lobbyorganisation auch nicht bereitstellen.


    Warum also kein Nachteilsausgleich für einen Psychische Beeinträchtigung die 100.000´e intelligente Menschen betrifft? X(

    Ist da eine äusserst abel´istische Konzeption von ADHS als nicht inkludierbaren, möglicherweise gefährlichen Devianten Menschen am Werke? (Bayern ist eben auch das Land, :rolleyes: in dem ein äusserst umstrittenes Psychiatrie Gesetz dem Landtag präsentiert wurde https://www.aerzteblatt.de/nac…ychiatriegesetz-in-Bayern) Übrigens Apropos Dauerleiden: Mit ADHS kann man auch sehr viel Spass haben, :) wenn man den richtigen Beruf findet...

    "Mit ADHS erfolgreich im Beruf von Heiner Lachenmeier (ISBN 978-3-662-62289-6) "

       

    Die Konzeption Darstellungsfähigkeit versus Leistungsfähigkeit würde ich jenseits eines Studiums der Schauspielkunst oder klassischen Malerei kritisch sehen, meine Suchmaschine gibt mir interessanterweise eher Verweise auf die Schule und bestätigt die Hypothese dass es sich um etwas genuin künstlerisches handele. https://bewegungswissenschaft.…de/beispiel-tanzpruefung/ Diese beiden Scheinantagonismus werden inhaltlich nur sehr begrenz erläutert. Wie habe ich mir Darstellungsfähigkeit in einer Physikklausur vorzustellen? Wird komplexes Denken und Lösungsansätze fuer Rechnungen finden plötzlich zur Darstellung? :-o Seit vielen Jahren wird in der Bildungsforschung bekanntermassen diskutiert, ob das in Prüfungen abgefragte "Wissen/Können" überhaupt eine Garant fuer die kontinuierliche Kompetenz und Anwendungs-bzw Leistungsfähigkeit ist.

    "Die beste Karrierechance fuer eine*n sichtbar/ offen behindert lebenden Akademiker*ins ist die des Inklusionsreferenten " war mal ein beliebter Spruch unter diversen Akademiker*innen...

    oder auch die eine Professor*in fuer theoretische Physik, Mathematik, Informatik bzw. Disability Studies, möchte man meinen...:-)

    Ist das heute noch wahr? Gibt es neue empirische Daten über den Karriereverlauf schwer behinderter Wissenschaftler*innen?

    Das entspricht auch unseren Erfahrungen. Für Menschen mit Neurodiversities (positive Affirmation der Autismus Spektrum Störungen und AD(H)S) fallen viele Stressfaktoren wie Lärm, Reizüberflutung (Transmittergewitter) die, den Präsenz Uni Alltag und die Anreise in Grosstädten bisher geprägt hatten, weg. Aber auch Menschen die sich wegen chronischer Erkrankungen zwischen durch medikamentieren oder auch ausruhen /hinlegen müssen oder auf besondere Nahrung angewiesen sind, hat die interaktive digitale Lehre viele Vorteile. Fuer die Zukunft sollten grosse Unis bei Pflichtveranstaltungen in der Lehre auch eine digitale Partizipationsmöglichkeiten anbieten.

    Danke fuer die Hinweise. In meiner Gruppe inklusionspolitisch engagierter Studierender/Promovierender erscheinen juristische Konstruktionen- wie die des VG Würzburg - dass Dauer"leiden" Beeinträchtigungen oder Neurodiversities nicht zu Nachteilsausgleichen berechtigen, weil sie sowieso das gesamte Leben prägen, durchaus von able´istischem Gedankengut. Erstens beurteilen sie die Situation von ADHS als die eines "beschädigten Lebens" in dem berufliche Ziele nur begrenzt verwirklicht werden können. (Im Unterschied dazu könnte man auf die Untersuchungen des Buches "Mit ADHS erfolgreich im Beruf" des Psychiaters Heiner Lachenmeier verweisen ). Imm Urteil wird aus unserer Sicht die Beeinträchtigung /Behinderung, so denn sie dauerhaft ist , als kontinuierlicher Lebensrahmen, in dem sich der Behinderte stetig bewegt, fehlerhaft konstruiert. Aber eine psychische Beeinträchtigung, die zudem mit Psychopharmaka behandelt wird, unterliegt empirisch gesehen immer Schwankungen der Leistungsfähigkeit. Und gerade die speziellen neurophysiologischen Bedingungen einer Prüfung, durch die sie begleitende Stresssituation (Veränderung des Neurotransmitteroutputs ) gerade bei Prüflingen mit ADHS, also einer durch eine Störung des "Dopaming/Noradrenalin Regulation" bedingten neurologischen Beeinträchtigung, die sonst durch z.b. Ritalin stabilisierte kognitive Situation eben durch Prüfungsstress einer Veränderung (ich nenne es mal im Sinne der newonschen Mechanik: "Beschleunigung") verursachen kann, scheint in dem Urteil nicht berücksichtigt zu werden. Sehr bedauerlich. " 1. Eine ADHS-Erkrankung rechtfertigt als nicht ausgleichsfähiges Dauerleiden keinen Nachteilsausgleich und stellt daher keinen „wichtigen Grund“ iSd § 8 Abs. 7 ASPO 2007 dar. " . Das Urteil " https://www.gesetze-bayern.de/…S-B-2017-N-147800?hl=true"

    Studierende mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind in akuten Erkrankungsphasen oder grundsätzlich über längere Phase hinweg nicht voll leistungsfähig. Bei einer inklusionsgerechten Reform des Bafög Gesetzes wäre es in Hinblick auf diese Gruppe, die mit einer Schwer Behinderung chronischen Erkrankung studieren will, notwendig ein Teilzeitstudium über Bafög zu finanzieren. Diejenigen Studierenden die aus prekären ökonomischen Verhältnissen kommen, verlieren bisher den Anspruch und die Finanzierung über Bafög und müssen somit oft das Studium abbrechen. Gegenüber chronisch erkrankten /beeinträchtigten Studierende stellt das einen extrem Benachteiligung dar.

    Studierenden mit Psychischen Beeinträchtigungen: es bleibt zu erwähnen, dass die Gruppe der Studierenden, die wegen einer psychischen Beeinträchtigung besondere Bedarfe haben könnten, laut der erwähnten Erhebung des Studentenwerkes, die zahlenmässig grösste ist. Leider besteht sehr viel Unsicherheit darüber, welche Nachteilsausgleiche Gruppe verlangen kann. Bedarfe die häufig geäussert werden, sind längeren Abgabefristen bzw. Bearbeitungszeiten bei Klausuren , Ruhe und Rückzugsräume an der Uni, von Psychologen geleitete Unterstützunggruppen und Sensibilisierung der Dozenten/Mitstudierenden.

    Warum Budgetnehmer Assistenten überhaupt mit einem Mini 450 Euro Arbeitsvertrag anstellen sollen /müssen, wo in neoliberalen Hoch Zeiten jede Dienstleistung als Honorarjob gestaltet werden kann, ist mir völlig unklar. Jeder Subsubssub Unternehmer der DHL, der Vollzeit arbeitet, tut das auf Honorarbasis oder die Dolmetscherin, Übersetzerin ; Babysitterin arbeiten auf Honorarbasis...Warum sollten Assistenten den Budgetnehmern das Leben nicht erleichtern und sich einen Gewerbeschein besorgen. Oder wenn sie einen ihrer akademischen Ausbildung (Pädagogik, Sportwissenschaften etc.) nahe Betätigung tun, brauchen sie das nicht mal..

    Ihre Interpretation "einer psychischen Störung als Wechselwirkung einer Störung mit der Umwelt" führt die neurologischen Aspekte einer Erkrankung und deren soziale Auswirkungen auf eine analytisch sinnvolle Weise zusammen, formidabel! :-)..... Weil für die meisten psychischen Erkrankungen eine medikamentöse Behandlung, die für Veränderungen in der Ausschüttung oder Disposition von Neurotransmitter sorgt, indiziert ist/wird, hat der Begriff einer psychischen Störung , wenn diese auch noch die volatile Entität einer Seele miteinbezieht, etwas anachronistisches. Dass psychiatrisch diagnostizerbare Erkrankungen wie z.b. Angststörungen sich hauptsächlichen im als deviant markierten Verhalten manifestieren dadurch soziale und psychische Interaktion stören, kann man aber eben auch auf die Einschränkung gewisser kognitiver Funktionen zurückführen, die durch körperliche Dysfunktionen wie Schlafmangel, Essstörungen flankiert werden. Ist man von der Denkweise von MINT Fächern geprägt, referiert man lieber auf eine soziomedizinische Definitionen von Krankheitsbildern als auf einen diffuse Psyche. Für religiös geprägte Menschen kann der Begriff der seelischen Erkrankung auch weitere Konnotationen bedeuten. Studiert man Psychoanalyse oder eine ähnliche philosophisch geprägte Schule der Psychologie divergieren die Vielfalt der Beschreibungen ins Unendliche. Am ICD und der Klassifikation psychischer Erkrankungen gibt es auch interne Kritik, ich erinnere an die Schriften und Interventionen von Alan Frances, der das DSM mitentwickelt hatte. Der Psychoanalytiker Erich Fromm wiederum invertierte in seinem humanistischen Ansatz die Beschreibungen von "Normalen und Psychisch Erkranktem" in manchen seiner Texte völlig, unter dem Verweis dass die Verwerfungen von Warenform geprägten Gesellschaft und deren Entfremdungsmechanismen ein genuin krankes Sozial- Verhalten befördern und sozial belohnen. Gut, dass sozialmedinische, medizinethische philosophische Diskussionen die Neugestaltung des SGB IX hin zu progressiveren Beschreibungen führten die der Diversität von Menschen Rechnung tragen! Vielen Dank!

    Danke für Ihre Antwort-/Der explizite Bezug auf den Begriff der Seelischen Behinderung ist der Tatsache geschuldet, dass der Zeitpunkt unserer Lektüre Gruppe vor der Neufassung des SGB IX lag, der Begriff seelische Beeinträchtigung doch recht nah an dem der Behinderung ist (für beeinträchtigte /behinderte Studierende zieht sic durch die Diskurslandschaft der Unterstützungsangebote der Hochschulen und des Studentenwerkes.) Auch der Begriff der "seelischen Behinderung" wird bei Leistungsträgern der SGB IX Leistungen, deren Seiten und "ICR o.ä. Fragen" Handreichungen wir auf Bezug auf Inklusion/ Hochschule überprüften, erstaunlicherweise weiterhin als Begriff tradiert.
    hier eine Beispiel aus Hessen:
    "...

    • RS SGB IX 201 Nr. 4/2020Abrechnung der pauschalierten Betreuungs- und Fahrtkosten für Besucher einer Tagesstätte für seelisch behinderte Menschen, die erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI Eingliederungshilfeleistungen beziehen...
      " https://www.lwv-hessen.de/lebe…ngliederungshilfe-sgb-ix/

    Oder in Beratungs angebotswebsiten, hier ein Beispiel: https://umsetzungsbegleitung-b…che-jugendhilfe/fda-1006/
    Beide Webseiten wurden aufgerufen am 12.2.2021

    Tagesstätten sind ein typischer Leistungserbringer, der früher aus SGB XII und mittlerweile aus SGB 9 Mitteln finanziert wird, hier eine Bestandsaufnahme aus kritischer sozialpsychologischer Forschung! https://www.journal-fuer-psych….php/jfp/article/view/411


    Einfall der Professionalität. Teilnehmende Beobachtungen in einer sozialpsychiatrischen Tagesstätte
    Mit der Transformation der Psychiatrie zur gemeindenahen, dezentralisierten Versorgung sollte es gelingen die Patient_innen in ein institutionelles Netz einzuhegen, welches es ihnen erlaubt, sich in den beruflichen wie sozialen Alltag einzugliedern. Der – nicht zuletzt ökonomisch motivierte – Anspruch, Drehtürpatient_innen zu vermeiden, welche die Kapazitäten der verwahrenden Anstalt belasteten, führte zu einer Diversifizierung des Angebots: Betreute Wohneinrichtungen, Tageskliniken mit ambulanter Versorgung, Werk- und Tagesstätte etablierten sich als Komplemente der stationären Behandlung. Das Erkenntnisinteresse des vorliegenden Artikels richtet sich auf den Alltag in diesen sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Entlang einer ethnographischen Untersuchung wird nach der Bedeutung von Arbeit und Sozialbeziehungen innerhalb einer sozialpsychiatrischen Tagesstätte gefragt, wobei zweierlei Aporien betreffend dieser Teilaspekte diskutiert werden: Zum einen reibt sich das Arbeitsverständnis der in der Tagesstätte an einem gesellschaftlichen Arbeitsbegriff, welcher die Reproduktions- von der Produktionssphäre abzuspalten trachtet, und zum anderen kollidiert die von der Sogkraft des geteilten Alltags hergestellte Nähe von Klient_innen und Mitarbeiter_innen mit einer Anrufung zur Professionalität, welches in die Sozialbeziehungen einfällt.Ethnographie; Sozialpsychiatrie; Tagesstätte für psychisch Kranke; Aporien sozialpsychiatrischer Arbeit

    Ich halte Ihre Situation nicht für aussergewöhnlich. und nein, ein Stresstest existiert nur dann, wenn die Anwendung eines Gesetzes auf einen Fall öffentlich diskutiert oder verhandelt wird. Eine Klage gegen Altersbeschränkungen bzw. die darauffolgende Diskriminierung würden dies möglicherweise einläuten.. Falls Sie eine Berufliche Ausbildung dort interessiert und Sie sich fit genug fühlen, könnten Sie das über einen Antrag auf gesundheitlich7 berufliche Rehabilitation und dann Berufliche Förderung angehen. Gewisse Leistungserbringer für gesundheitlich eingeschränkte Menschen
    (Tagesstätten) sind von den Kosten her übrigens ähnlich.

    Wiebke Denner: Auf einem bundesweiten Austauschtreffen habe ich erfahren, dass bestimmte Gruppen chronisch erkrankter Studierender auch in Ihrem Bundesland Probleme hatten, trotz eindeutiger Diagnose und GdB Leistungen nach SGB9 als PB zu erhalten...Fehlende Unterstützung im Studienalltag von schwerbehinderten Studierenden führt bekanntermassen zu Studienabbrüchen und dann häufig in die Erwerbslosigkeitsspirale....Das Antrags und Bewilligungs Procedere sollte so einfach wie möglich, also am besten zentralisiert gestaltet werden.
    MfG ..

    ICF basierten Bedarfserhebungsinstrumente:


    FRAGE: Sind mittlerweile diejenigen Bedarfe, die für behinderte Studierende bei einem Hochschulstudiums entstehen, angekommen? Damit ist nicht nicht persönliche Assistenz gemeint, sondern Hardware, Bücher, Hochschulgebühren, eventuell Übernahme von Praktikums Kosten, obligatorischen Exkursionen, Nachhilfe etc.integriert worden ?
    Als das letzte Mal die Befragungsbögen las, schien ICF von einer alle behinderten Gruppen übergreifenden kognitiven Einschränkung auszugehen, aktuelle Such Ergebnisse zu ICF und Hochschulstudium verweise allesamt auf über 9 Jahre alte Quellen.


    Man muss bedenken dass aufgrund der gesundheitlichen Belastung Situation für viele beeinträchtigte Studierende "Jobben" als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit wegfällt und für wahrnehmungsdiverse oder mobilitätseingeschränkte Studierende die an vielen ecken und enden mangelnde Barrierefreiheit Jobben auch in der Uni selber verhindert.

    Wir hatten in der Beratung mehrere Anfragen, von chronisch erkrankten Menschen, häufig mit psychischen Belastungsstörungen, die ihre Oberstufe erkrankungsbedingt abbrechen mussten und das Abi in späteren Jahren nachholen wollten. Das scheint aber nicht so einfach...Gibt es das als Eingliederungshilfe Option, in Internatsform oder am Ort? In der Erfahrung der Betroffenen wurde das zu einem wirkliches Problem, denn Gymnasien wollen keien Schulabbreche mit Mitte 20 oder 30 integrieren, Abendgymnasien richten sich an Berufstätige und die Jobcenter kannten solche Optionen scheinbar nicht, obwohl klar ist, dass man mit höheren Bildungsabschluss bessere Chancen hat auf dem Arbeitsmarkt. Eine Berufsbildungswerk, das Abi anbietet hatten wir auch nicht gefunden, Wer weiss da :) Rat?