Des weiteren problematisch ein Urteil aus Würzbug das Menschen mit ADHS.
1. Eine ADHS-Erkrankung rechtfertigt als nicht ausgleichsfähiges Dauerleiden keinen Nachteilsausgleich und stellt daher keinen „wichtigen Grund“ iSd § 8 Abs. 7 ASPO 2007 dar. (Rn. 27) (redaktioneller Leitsatz)"
VG Würzburg, Urteil v. 29.11.2017 – W 2 K 16.284 - Bürgerservice
Was soll ein nicht "ausgleichsfähiges Dauerleiden" sein?
Und vor allem, warum ist ein Dauerleiden nicht ausgleichsfähig aber ein temporäreres "Leiden" schon?
Geht es beim Nachteilsausgleich nicht um das Ausgleichen von Nachteilen?
Die öfters herangezogene Prüfungs "Gerechtigkeit" und "Nicht Bevorzugung von Prüflingen" kann man sowieso in die Tonne treten,
wenn der eine sein Studium mit regelmässiger Nachhilfe und den beliebten teuren Kompaktkursen oder der Supervision akademischer Eltern
bewältigt, der andere im Bafög/Bildungsfernen Modus ressourcenfern studiert. Nach Pierre Bourdieu gibt es heutzutage mit "Arbeiterkind " eine prominente Lobbyorganisation fuer bildungsferne Menschen ; aber Privatunterricht oder das Kulturelle Kapital einer Professorinnen Mutter, die die geisteswissenschaftliche Arbeit oder den Lösungsansatz in einer QFT Aufgabe counselt,
kann auch eine Lobbyorganisation auch nicht bereitstellen.
Warum also kein Nachteilsausgleich für einen Psychische Beeinträchtigung die 100.000´e intelligente Menschen betrifft? 
Ist da eine äusserst abel´istische Konzeption von ADHS als nicht inkludierbaren, möglicherweise gefährlichen Devianten Menschen am Werke? (Bayern ist eben auch das Land,
in dem ein äusserst umstrittenes Psychiatrie Gesetz dem Landtag präsentiert wurde https://www.aerzteblatt.de/nac…ychiatriegesetz-in-Bayern) Übrigens Apropos Dauerleiden: Mit ADHS kann man auch sehr viel Spass haben,
wenn man den richtigen Beruf findet...
"Mit ADHS erfolgreich im Beruf von Heiner Lachenmeier (ISBN 978-3-662-62289-6) "