Beiträge von SNOBO

    Eine Antwort nach Gefühl und aus dem Bauch geschrieben: Vermutlich wird in Zukunft, bedingt durch die Kosten der Pandemie, von der DRV verstärkt versucht werden, Kosten zu sparen. Was ist leichter als bei den Fahrtkosten anzufangen? Hoffentlich finden sich Richter, die dieses durchschauen und den Mut zu entsprechenden klägerfreundlichen Urteile zu fällen.


    Schönes WE.


    SNOBO/Josef Keßler

    Hallo,


    leider, so mein Eindruck, spielen finanzielle Aspoekte immer noch eine sehr wichtige Rolle in Bezug auf eine adäquate Ausbildung für beeinträchtige Menschen, und dies vor allem bei Menschen mit einer psychischen Problematik
    Während jeder bei einem Rollstuhlfahrer sieht, oder bei einem Sprachbehinderten hört wo die Problematik liegt, sieht das bei einem psychisch Beeinträchtigten eben ganz anders aus.
    Also, der doch so gesund dastehende Mensch, dann noch jung, dem kann doch alles angeboten werden. Für einen Ausbildungsträger liegt der Gewinn im Vordergrund. Was ich nicht sehe, das gibt es nicht, so könnte man meinen, wäre die Devise.


    Meiner Meinung nach steht bei den Ausbildugnsträgern leider die Gewinnoptimierung im Vordergrund - ?nicht der Mensch, sondern das Geld?


    Wenn wir es nicht schaffen, dass alle in unserer Bevölkerung wieder lernen, den Menschen zu sehen und diesen so anzunehmen wie er ist, so lange wird es nicth möglich sein, psychisch Behinderte einzgliedern und diesen Menschen gerechter zu werden, und damit zu einer möglichen "Heilungschance" beizutragen.
    Um dieses Thema ausführlicher udn fachlich spezifischer zu erörtern bräuchten wir ncoh viel Platz an dieser sTelle zum shcreiben. Aber keiner von usn ist hier dabei, welcher nicht in einer Form "unschuldig" ist.
    Josef Keßler

    Guten Abend,
    viel herausgekommen ist ja nicht bei diesem Gesetz - ob man von einer Stärkung sprechen kann, dass muss jeder für sich beantworten.
    Dass beim BEM eine Person des Vertrauens mitgenommen werden kann, das ist längst überfällig - allerdings gab es schon Firmen, wo dieses möglich war - und die Erfahrungen sind durchweg positiv. Ich habe dieses in Beratungsgesprächen anderen Firmen ebenfalls vorgeschlagen - und diese haben fast immer zugestimmt.
    Das Thema der Erhöhung der Ausgleichsabgabe wurde leider von der CDU/CSU verhindert - bleiben wir am Ball. Ich selbst habe vom SNOBO auch eine Stellungnahme abgegeben - wird wohl nicht ide Letzte sein.
    Gut dürfte sein, wenn sich die SBV-en usw. mal im Wahlkampf auf die Beine machen und die Politiker dann darauf aufmerksam machen, dass die Zahl der behinderten WählerInnen auch eine Gröäße darstellt.


    SNOBO/Josef Keßler

    Hallo


    Schorsch Deine Antwort gefällt mir sehr gut.


    Eine Frage, welche mich schon Jahre beschäftigt: Wann und wie können wir etwas erreichen, dass der Gesetzgeber etwas dazu unternimmt und Gesetze schaft, welche die Arbeitgeber stärker und nachhaltiger bestrafen, wenn dieser durch Mobbing, Arbeitsüberlastung usw. seine MItarbeiter in unterschiedlichster Weise "krank macht", diese dann arbeitsunfähig und damit "gesellschaftlig" denuiziert. Die Gewinne kann er einnehmen, die Kosten kann aber der Steuerzahler und Sozialabgabenzahler übernehmen. Sollte nciht bei vermehrten "Auffälligkeiten" eine höhere Arbeitgeberabgabe fällig werden - oder andere Instrumente hierfür geschaffen werden?


    Hier sehe ich auch eine wichtige Voraussetzung der Stärkung der Betriebsräte etc. und Schwerbehindertenvertretungen zur Einschränkung von Willkür der AG.


    SNOBO/Josef Keßler

    Hallo zur neuen Woche!


    Arbeitschuz dient u.a. als Vorsichtsmassnahme und zum Schutz der Beschäftigten. Der Arbeitschutz ist "sehrr"vielseitig, jedoch geht es nach meiner Meinung hauptsächlich um den körperlichen/gesundheitslichen psychischen/seelischne Schutz der Mitarbeiter. Von einer gut ausgestateten udn funktionierenden SBV kann erwartet werden, dass sie sich im Betrieb auskennt und daher wissen sollte, wo welche Gefahren anzutreffen sind, oder auch z. B. im sozialen Umfeld häufig Schwierigkeiten, z. B. Mobbing festzustellen sind. Bei einer guten Zusammenarbeit von BR-SBV und Kollegen vom Arbeittschutz ist für die SBV leichter zu erkennen, wo sie wachsam sein sollte uidn ihr Wissen einbringen muss. Indirekt kann hier auch mitgeredet werden - SBV-Arbeit beginnt ja nicht erst, wenn das Kind ins Wasser gefalen ist, sondern wenn zu erkennen ist, dass Gefahr sich androht und eventuell spätere "Behinderungen" entstehen können, gerade im Bereich der Psyche.
    Zuerst der menschliche Schutz, dann die Betriebsabläufe und §-en.
    Zusammen sind der BR - das BEM-Team - die SBV - der Betriebsarzt - die KollegenInnen der Arbeitsicherheit und event. das Team vom betrieblichen Gesundheitsmanagement die ichtigsten Institutionen innerhalb eines Unternehmens.
    Vorausschauend zu denken ist eines der oberstenGebote.


    Josef Keßler/SNOBO

    Guten Morgen,
    ich rate auf jeden Fall, vor allem bei einem Problem mit einer psychischen Behinderung zu bedenken, dass mehrere Faktoren wichtig sind:
    Arbeitsplatzumgebung - personell/räumlich/akkustisch/optisch/usw.
    Ursachen für die psyische Behinderung - wenn am Arbeitsplatz, dann schonungslose Aufklärung zur Beachtung bei der neuen "Stelle" inerhalb des Betriebs - Kollegen/Vorgesetzenwechsel event.


    Störungsfaktoren von aussen zu erkunden und versuchen diese zu klären und wenn möglich zu beseitigen.


    Psychische Erkrankungen sind nicht einfach mit einer körperlichen Erkrankungen zu vergleichen. Langwierig - Rückfallquote usw bedenken.


    Menschen mit einer psychischen Erkrnakung haben meistens auch eine Wesensverädnerung und diese müssen alte Kollegen erst lernen zu respektieren und damit umzugehen.


    usw.


    Josef Keßler/SNOBO

    Die Pandemie verändert nicht nur unser Konsumverhalten, Arbeitsverhalten, Freizeitverhalten, vor allem unser Sozialverhalten. Dieses sowohl im Privatbereich als u. a. auch im Bereich der Arbeit. Im Bereich des Arbeitslebens werden vermutlich Veränderungen auf uns zukommen, wie wir sie zurzeit noch nicht abschätzen und sehen können. Waren die Werkstätten f. Behinderte bisher inder Öffentlichkeit als Werkstätten für klassische Behinderungsarten bekannt, so dürfte sich der Schwerpunkt hin zur psychischen Behindertenklientel entwickeln. Ich gehe davon aus, dass diese Entwicklung für die Arbeit der SBV-en ein noch nicht absehbares Moment darstellt. Die Politik, aber auch die Industrie/Wirtschaft/öffentliche und kirchliche Hand sollten daher Grundlagen erarbeiten, welche nicht vom 1. in den 2. Arbeitsmarkt Entwicklungen zulassen, sondern der Schwerpunkt muss dahin gehen, dass die Menschen mit den daraus entstehenden Behinderungen, welche durch die Pandemie sich ergeben werden, in den Betrieben usw. bleiben können und sich dort zurechtfinden sollten.
    Abläufe, Wiedereingliederungen, BEM`s, die Grundlagen für BR und SBV`s usw. müssen/sollten dementsprechend angepasst werden. Bauliche Anpassungen sollten dementsprechend auf die psychische Behinderung angepasst oder in Zukunft bei Neubauten/Industrie etc. umgesetzt werden müssen.
    Noch kurz: Die Probleme, vor allem die Psychischen der Asylanten werden durch seelische Traumen (negative Erfahrungen der Flucht, Kulturschocks usw.) ebenfalls in der Arbeitswelt ankommen und von ihr getragen werden müssen.


    SNOBO/J. Keßler

    Neben dem Arbeitgeber, hier vermutlich auch der Arbeitgeberbeauftrragte, sollten vor allem die Schwerbehindertenvertrtetung, der Betriebsrat, Vertreter aus dem BEM-Team und der Sozialdienst, sofern im Betrieb vertreten, innerhalb des Unternehmens den/die Mitarbeiter begleiten und direkt unterstützen, je anhc "Sachlage".
    Bevor der/die Betroffene wieder eine Wiedereingliederung anstrebt ist auf jeden Fall eine Reha und darüber hinaus eine ärztliche Unterstützung und Begleitung wichtig. Je nach Problemlage sollte der Betriebsarzt und der AG Arbeitssicherheit entsprechend miteinbezogen werden.


    Wichtig scheint mir, dass der Wiedereinstieg optimal vorbereitet und für den Betroffenen selbst in angenehmer Form stattfindet. Nicht übertrieben, aber auch nicht vernachlässigt. Für die SBV empfiehlt sich mit der/dem Betroffenen genau festzulegen wie die Begleitung aussehen muss, damit eine "Genesung" gelingen kann.
    Wenn es ein betriebliches Gesundheitsmanagement gibt, dass kann über deren Angebote nachgedacht werden.


    Wir sehen nicht die Krankheit als Hauptpunkt, sondern den Menschen, welcher durch seine eigenen Strärkn und Möglichkeiten fit werden sollte.


    Grundsatz sollte sein: Der Mensch in der Mitte - dann die geistige und körperliche Sträkung - und irgendwann die "vollen" Arbeitsergebnisse.


    Der Arbeitgeber muss wissen, dass er bei einer sinnvollen und erfolgsversprechenden Wiedereingliederung zuerst etwas inverstieren muss, damit für ale Seiten ein Gewinn entsteht. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für den betroffenen gewisse "Erholungszeiten" in Form von zusätzlich freien Zeiten ermöglicht werden können. Aus eine körperlichen Belastung sollte nicht noch eine psychische Belastung entstehen, falls dieses noch nciht geschehen ist, oder umgekehrt.


    J.K/SNOBO