Beiträge von KirstenEhrhardt
-
-
Warum sollten Menschen glauben, dass ein "Budget für Arbeit" eine "Beschäftigungsbrücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hinein" ist? Seit Jahrzehnten wird auch behauptet, eine WfbM sei keine "Endstation", sondern absolut durchlässig und würde wunderbar auf den 1. Arbeitsmarkt als Reha-Maßnahme "vorbereiten". Die Zahlen sprechen ganz klar eine andere Sprache!
-
Ich habe immer kein gutes Gefühl, wenn immer mit dem "Fachkräftemangel" argumentiert wird. Denn das schließt viele Menschen mit Behinderung aus, die NIE eine FACHkraft sein können, aber trotzdem wertvolle und wichtige Beiträge in Unternehmen leisten könnten, wenn man sie ließe. Diese geraten damit noch mehr aus dem Focus, als sie das ohnehin schon sind.
-
-
-
"offenen Berufswegeplanung " - ja, offen ist da meist gar nichts. Wenn man alle Wege versperrt, bleibt eben meist nur einer übrig. Ich frage mich: Wie viele Jahre und Jahrzehnte wollen wir eigentlich noch nach Voralberg schauen? (so wie wir seit Jahrzehnten im schulischen Bereich nach Südtirol schauen und dort hin pilgern, ohne hier etwas zu ändern)
-
-
-
Das finde ich als Mutter einer 22 jährigen Tochter mit einer kognitiven Beeinträchtigung das größte Hinderniss bei allen Bemühungen, einen Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sie zu finden. Eine ausreichende Rentenversorgung aufbauen zu können, ist essentiell. Da stimme ich Frau Labruier zu.
Ja, die beschriebenen und zurecht kritisierten Regelungen sind sinnbefreit und ungerecht.
-
Guten Morgen,
gerade das Jobcoaching ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel für in der Praxis nicht ausreichend genutzte Leistungen. Denn tatsächlich ist das Jobcoaching bzw. die Kostenübernahme für ein Jobcoaching als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht neu. Auch bisher konnte es als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wird dementsprechend auch auf folgendes hingewiesen: "Der Leistungskatalog des § 49 SGB IX ist nicht abschließend ausgestaltet und ermöglicht den Rehabilitationsträgern im Bedarfsfall auch über diese Teilhabeinstrumente hinaus die Übernahme der Kosten für ein Jobcoaching nach Absatz 3 Nummer 1 oder Nummer 7. Insofern wird durch die Regelung keine neue Leistung begründet. Die Einfügung auf Wunsch des Bundesrates hat rein klarstellenden Charakter." (BT-Drs. 20/6442, S. 14). Es bleibt zu hoffen, dass das Instrument des Joabcoaching durch die klarstellende Aufnahme in § 49 Abs. 8 S. 1 Nr. 2a SGB IX künftig mehr genutzt werden kann.
Mit besten Grüßen
Torsten Schaumberg
Jobcoaching hat sehr unterschiedliche Qualität. Solange diese Maßnahmen ausgeschrieben werden und die "günstigsten" Anbieter den Zuschlag erhalten (die oft auch mit "günstigen" eigenen Beschäftigten arbeiten), ist noch viel Luft nach oben. Ich kenne "Jobcoaches", die hatten nur rudimentäre Kenntnisse von der Arbeitswelt. Ich kenne welche, die sind so unmöglich im Betrieb aufgetreten, dass sie weggeschickt wurden. Ja, und es gibt bestimmt auch die richtig Guten...
-
-
"Die Agenturen für Arbeit sind in dem jetzigen gesetzlichen Rahmen nicht für eine Vermittlung zuständig, weil im Budget für Arbeit davon ausgegangen wird, dass die/der Budgetnehmer(in) weiter voll erwerbsgemindert bleibt und dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Deshalb sind bisher auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Budget für Arbeit abzuführen."
Aus meiner Sicht einer der vielen "Web-Fehler" des Budgets für Arbeit.
-
"Wichtig ist auch, dass die Bemühungen, reguläre Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu generieren, nicht zugunsten des Budgets für Arbeit vernachlässigt werden."
Darin sehe ich in der Praxis durchaus ein Problem: Junge Menschen mit Behinderung, die "früher" in anderen Förderprogrammen "untergekommen" wären, werden jetzt ins Budget für Arbeit gedrängt. Nicht im Sinne des Erfinders...
-
... weil man für alles, was man als Mensch mit Behinderung an Teilhabeleistungen braucht, einen "Anspruch" nachweisen muss. So ist unsere Welt. Die wir selbst geschaffen haben. Ändern können sie engagierte Menschen, die sich politisch engagieren oder versuchen, Vorschriften juristisch anzugreifen. Behörden können es nicht. Beratungsstellen schon gar nicht.
-
"Veränderungen brauchen Zeit und Geduld."
Ja, offensichtlich VIEL Zeit und Geduld. Als ich vor 20 Jahren anfing, mich mit all dem zu beschäftigen, stieß ich auf "Maßnahmen", die regelmäßig im Nichts enden. Ich stoße heute noch immer auf sie.
Das als abschließende Bemerkung.
-
Zwei Ergänzungen (ich lese diesen Beitrag erst, nachdem ich auf den anderen schon geantwortet habe:
1.) Nein, die EUTBs sind natürlich in erster Linie für die "Betroffenen" da. Aber auch das "Umfeld" ist aus meiner Sicht willkommen, natürlich nicht in unendlicher Tiefe.
2.) In diesem System gibt es keine "Dummies". Das ist System selbst ist der oder das "Dummie", weil so kompliziert und eigentlich, wenn wir ehrlich sind, nicht wirklich zu verstehen. Ich bin Juristin, hatte Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht, seit 20 Jahren ehrenamtlich im den Bereich tätig, seit 8 Jahren hauptamtlich, und ich lerne JEDEN TAG ETWAS DAZU. Bzw. muss es lernen. Das ist irgendwie schön (Stichwort: lebenslanges Lernen, haha), aber irgendwie auch ernüchternd.
-
"Ein übersichtliche, verständliche, bürokratiearme Unterstützungslandschaft konnte ich bisher nirgendwo ausfindig machen."
Nein, die gibt es auch nicht. Isso.
Ich könnten mir vorstellen, dass Sie als Arbeitgeberin zB mit einem inklusiven ökologischen Jahr "anfangen" könnten. Dabei, so meine Erfahrung, lernt man eine Menge, man lernt auch die Akteure und das System kennen, um dann ggf. daraus auch geförderte Dauerrbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt zu gerieren. Nur so als Idee... Gerne dazu nach Ende der Diskussion auch mehr.
-
Das wichtigste Thema ist für mich die ANLIEGENKLÄRUNG. Nur wenn ich weiß, was ich will, kann ich auch etwas beantragen, was mich weiter bringt im (Arbeits-)Leben.
-
...die Kassen der Integrationsämter sind bekanntlich oft nicht gut gefüllt...
-
"
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass für pflegebedürftige Menschen Alltagshilfen und Begleitung mit 125,- Euro mtl. bezuschusst werden. Das wissen ganz viele nicht, 80% stellen keinen Antrag. Wenn man schnell Antrag stellt, kann man noch Geld für 2022 bekommen! Zufällig heute im DLF-Radio gehört."
Leider, lieber Herr Becker, steht diese Hilfe meist nur auf dem Papier: Sie können diesen Betrag nur über einen zugelassenen Dienst (Landesrecht) abrechnen, nicht privat. Und die meisten finden keinen Dienst mit Kapazitäten. Ich zB auch nicht...
Irgendwo gab es mal eine Statistik, wie viele dieser Gelder nicht abgerufen werden (können) - es sind Millionen. Die sparen die Pflegekassen ein.
Und was die Klagen angeht, bin ich leider auch anderer Meinung als Sie: Das ist für viele wirklich KEINE Optionen - aus Zeit-, Geld und Nervengründen... Dazu könnte ich viel schreiben. Das sprengt aber hier den Rahmen. Unser gemeinsames (!) Ziel muss doch sein, dass Leistungsberechtigte OHNE Widerspruch und ohne Gerichtsverfahren zu Ihrem Recht kommen und zu den Leistungen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen. Und da sind - sorry, dass ich das so klar sage - im Vorfeld wirklich noch viele viele Stellschrauben, an denen wir drehen können und müssen, bevor wir alle auf den Rechtsweg verweisen.
-
"
In einer Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben geht es um das erarbeiten, umsetzen und unterstützen von Perspektiven zur Gestaltung einer zukünftigen beruflich gesundheitlichen passenden Zukunft, die die individuelle Gesamtsituation der zu beratenden Person im Blick hat."
Ja.
Wieviel Zeit hat wer (Beratende) genau dafür???
-
Lieber Christoph,
aus meiner EUTB-Sicht folgendes:
Es ist gesetzlicher Auftrag der Eingliederungshilfe, Dich zu beraten, welche EGH-Leistungen für Dich in Frage kommen, um die Dinge machen zu können, die Du ohne Assistenz nicht machen kannst, zB
Die EGH muss Dir auch das "Persönliche Budget" erklären: Dass Du bei Sozialer Teilhabe auch einen Geldbetrag erhalten kannst, um Dir diese Unterstützungen /Assistenten selbst einzukaufen, zB per Minijob anzustellen.
So ein Budget wirkt sich übrigens nicht auf Deine Leistungen zum Lebensunterhalt aus, also Deine Grundsicherung. Die wird nicht gekürzt o.ä. Das sind zwei paar Schuhe.
Mit dem Jobcenter hast Du übrigens zZ nichts zu tun. Aus diesem Leistungssystem bist Du wegen der vollen Erwerbsminderung "raus".
All das kann Dir auch (hoffentlich) die EUTB in Deiner Nähe erklären und Dir dann helfen, einen Eingliederungshilfe-Antrag zu stellen. Der ist mühsam, aber kein Zauberwerk.
Wichtig ist: Es geht immer um Unterstützungsleistungen für Deine behinderungsbedingten Einschränkungen, also zB um die Assistenz im Fitness-Studio, nicht aber um den Beitrag selbst dort (Mitgliedskosten).
Begleitung zu Ärzten und beim Einkaufen sind übrigens (i.d.R.) keine EGH-Leistungen, sondern Begleitungen, die Du über die Pflegekassenleistungen einkaufen kannst. Wie, das würde hier den Rahmen sprengen.
Eine EUTB hilft Dir auch, ein "B" im SBA beantragen. Und erklärt Dir auch, welches "Fass" das Versorgungsamt dann aufmacht.
Für die rentenrechtlichen Anglegenheiten gibt es auch bei der DRV Reha-Beratungen überall im Land. Da Deine EMR befristet ist, kannst Du natürlich dort über Deine Wünsche nach Umschulung o.ä. sprechen. Worum Du nicht herumkommst, wird eine erneute Prüfung sein, ob die DRV Dich dazu gesundheitlich in der Lage sieht. Das ist i.d.R. eine Prüfung nach Aktenlage nach den eingereichten medizinischen Unterlagen. Wenn Du eine Reha bewilligt bekommst, kommt es auf das "Kreuzchen" im Entlass-Bericht an, wie viele Stunden die Dich wieder als erwerbsfähig ansehen. Und was Du mit dem Arzt besprichst, der diesen Bericht schreibt.
Ja, es sind viele Aspekte und unterschiedliche Leistungssysteme. Aber genau dafür, durch diesen "Dschungel" zu begleiten, gibt es EUTBs und natürlich (!) die vorrangige Beratungspflicht aller Reha-Träger, die sich nicht auf ihr Kuchenstück beschränkt. Das wurde hier ja schon mehrfach betont.
Ich wollte und will hier übrigens keine Einzelfallberatung machen, sondern nur ein bisschen etwas aufdröseln. Das braucht Zeit! Auch Zeit und Ruhe in einer Beratung. Ich wünsche Dir, dass Du so eine Beratung findest!
-
ja. Und so manche/ so mancher gibt auch zwischenzeitlich auf.
-
-
Anliegenklärung ist eine Kernaufgabe der EUTBs. Damit verbringe ich persönlich viel Zeit, auch gerne Zeit: Mit dem Ratsuchenden gemeinsam überlegen, was er möchte und braucht und wie er dazu kommen könnte. Leider kommen einige Ratsuchenden zu uns, denen man zB einfach einen Reha-Antrag in die Hand gedrückt hat ("Beantragen Sie mal ne Reha...") oder zu denen gesagt wurde: "Sie müssen Eingliederungshilfe beantragen". Wenn ich dann frage: Was für eine Reha mit welchem Ziel? Wofür denn Eingliederungshilfe? Was wollen Sie machen und können es alleine nicht? wissen es manche Ratsuchende einfach nicht. Und dann geht unsere Arbeit los... Oft wird auch Ratsuchenden, die wissen, was Sie brauchen, zu Anträgen geraten, mit denen das Ziel gar nicht zu erreichen ist. Vielleicht aus mangelnder Systemkenntnis?