Beiträge von KirstenEhrhardt

    ... weil man für alles, was man als Mensch mit Behinderung an Teilhabeleistungen braucht, einen "Anspruch" nachweisen muss. So ist unsere Welt. Die wir selbst geschaffen haben. Ändern können sie engagierte Menschen, die sich politisch engagieren oder versuchen, Vorschriften juristisch anzugreifen. Behörden können es nicht. Beratungsstellen schon gar nicht.

    "Veränderungen brauchen Zeit und Geduld."

    Ja, offensichtlich VIEL Zeit und Geduld. Als ich vor 20 Jahren anfing, mich mit all dem zu beschäftigen, stieß ich auf "Maßnahmen", die regelmäßig im Nichts enden. Ich stoße heute noch immer auf sie.

    Das als abschließende Bemerkung.

    Zwei Ergänzungen (ich lese diesen Beitrag erst, nachdem ich auf den anderen schon geantwortet habe:

    1.) Nein, die EUTBs sind natürlich in erster Linie für die "Betroffenen" da. Aber auch das "Umfeld" ist aus meiner Sicht willkommen, natürlich nicht in unendlicher Tiefe.

    2.) In diesem System gibt es keine "Dummies". Das ist System selbst ist der oder das "Dummie", weil so kompliziert und eigentlich, wenn wir ehrlich sind, nicht wirklich zu verstehen. Ich bin Juristin, hatte Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht, seit 20 Jahren ehrenamtlich im den Bereich tätig, seit 8 Jahren hauptamtlich, und ich lerne JEDEN TAG ETWAS DAZU. Bzw. muss es lernen. Das ist irgendwie schön (Stichwort: lebenslanges Lernen, haha), aber irgendwie auch ernüchternd.

    "Ein übersichtliche, verständliche, bürokratiearme Unterstützungslandschaft konnte ich bisher nirgendwo ausfindig machen."

    Nein, die gibt es auch nicht. Isso.

    Ich könnten mir vorstellen, dass Sie als Arbeitgeberin zB mit einem inklusiven ökologischen Jahr "anfangen" könnten. Dabei, so meine Erfahrung, lernt man eine Menge, man lernt auch die Akteure und das System kennen, um dann ggf. daraus auch geförderte Dauerrbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt zu gerieren. Nur so als Idee... Gerne dazu nach Ende der Diskussion auch mehr.

    "

    Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass für pflegebedürftige Menschen Alltagshilfen und Begleitung mit 125,- Euro mtl. bezuschusst werden. Das wissen ganz viele nicht, 80% stellen keinen Antrag. Wenn man schnell Antrag stellt, kann man noch Geld für 2022 bekommen! Zufällig heute im DLF-Radio gehört."


    Leider, lieber Herr Becker, steht diese Hilfe meist nur auf dem Papier: Sie können diesen Betrag nur über einen zugelassenen Dienst (Landesrecht) abrechnen, nicht privat. Und die meisten finden keinen Dienst mit Kapazitäten. Ich zB auch nicht...

    Irgendwo gab es mal eine Statistik, wie viele dieser Gelder nicht abgerufen werden (können) - es sind Millionen. Die sparen die Pflegekassen ein.


    Und was die Klagen angeht, bin ich leider auch anderer Meinung als Sie: Das ist für viele wirklich KEINE Optionen - aus Zeit-, Geld und Nervengründen... Dazu könnte ich viel schreiben. Das sprengt aber hier den Rahmen. Unser gemeinsames (!) Ziel muss doch sein, dass Leistungsberechtigte OHNE Widerspruch und ohne Gerichtsverfahren zu Ihrem Recht kommen und zu den Leistungen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen. Und da sind - sorry, dass ich das so klar sage - im Vorfeld wirklich noch viele viele Stellschrauben, an denen wir drehen können und müssen, bevor wir alle auf den Rechtsweg verweisen.

    Lieber Christoph,


    aus meiner EUTB-Sicht folgendes:


    Es ist gesetzlicher Auftrag der Eingliederungshilfe, Dich zu beraten, welche EGH-Leistungen für Dich in Frage kommen, um die Dinge machen zu können, die Du ohne Assistenz nicht machen kannst, zB

    Die EGH muss Dir auch das "Persönliche Budget" erklären: Dass Du bei Sozialer Teilhabe auch einen Geldbetrag erhalten kannst, um Dir diese Unterstützungen /Assistenten selbst einzukaufen, zB per Minijob anzustellen.

    So ein Budget wirkt sich übrigens nicht auf Deine Leistungen zum Lebensunterhalt aus, also Deine Grundsicherung. Die wird nicht gekürzt o.ä. Das sind zwei paar Schuhe.

    Mit dem Jobcenter hast Du übrigens zZ nichts zu tun. Aus diesem Leistungssystem bist Du wegen der vollen Erwerbsminderung "raus".


    All das kann Dir auch (hoffentlich) die EUTB in Deiner Nähe erklären und Dir dann helfen, einen Eingliederungshilfe-Antrag zu stellen. Der ist mühsam, aber kein Zauberwerk.

    Wichtig ist: Es geht immer um Unterstützungsleistungen für Deine behinderungsbedingten Einschränkungen, also zB um die Assistenz im Fitness-Studio, nicht aber um den Beitrag selbst dort (Mitgliedskosten).

    Begleitung zu Ärzten und beim Einkaufen sind übrigens (i.d.R.) keine EGH-Leistungen, sondern Begleitungen, die Du über die Pflegekassenleistungen einkaufen kannst. Wie, das würde hier den Rahmen sprengen.


    Eine EUTB hilft Dir auch, ein "B" im SBA beantragen. Und erklärt Dir auch, welches "Fass" das Versorgungsamt dann aufmacht.


    Für die rentenrechtlichen Anglegenheiten gibt es auch bei der DRV Reha-Beratungen überall im Land. Da Deine EMR befristet ist, kannst Du natürlich dort über Deine Wünsche nach Umschulung o.ä. sprechen. Worum Du nicht herumkommst, wird eine erneute Prüfung sein, ob die DRV Dich dazu gesundheitlich in der Lage sieht. Das ist i.d.R. eine Prüfung nach Aktenlage nach den eingereichten medizinischen Unterlagen. Wenn Du eine Reha bewilligt bekommst, kommt es auf das "Kreuzchen" im Entlass-Bericht an, wie viele Stunden die Dich wieder als erwerbsfähig ansehen. Und was Du mit dem Arzt besprichst, der diesen Bericht schreibt.


    Ja, es sind viele Aspekte und unterschiedliche Leistungssysteme. Aber genau dafür, durch diesen "Dschungel" zu begleiten, gibt es EUTBs und natürlich (!) die vorrangige Beratungspflicht aller Reha-Träger, die sich nicht auf ihr Kuchenstück beschränkt. Das wurde hier ja schon mehrfach betont.

    Ich wollte und will hier übrigens keine Einzelfallberatung machen, sondern nur ein bisschen etwas aufdröseln. Das braucht Zeit! Auch Zeit und Ruhe in einer Beratung. Ich wünsche Dir, dass Du so eine Beratung findest!

    Anliegenklärung ist eine Kernaufgabe der EUTBs. Damit verbringe ich persönlich viel Zeit, auch gerne Zeit: Mit dem Ratsuchenden gemeinsam überlegen, was er möchte und braucht und wie er dazu kommen könnte. Leider kommen einige Ratsuchenden zu uns, denen man zB einfach einen Reha-Antrag in die Hand gedrückt hat ("Beantragen Sie mal ne Reha...") oder zu denen gesagt wurde: "Sie müssen Eingliederungshilfe beantragen". Wenn ich dann frage: Was für eine Reha mit welchem Ziel? Wofür denn Eingliederungshilfe? Was wollen Sie machen und können es alleine nicht? wissen es manche Ratsuchende einfach nicht. Und dann geht unsere Arbeit los... Oft wird auch Ratsuchenden, die wissen, was Sie brauchen, zu Anträgen geraten, mit denen das Ziel gar nicht zu erreichen ist. Vielleicht aus mangelnder Systemkenntnis?

    Warum schreibt niemand hierzu etwas? Vielleicht, weil das Thema viele abschreckt? Wenn das so wäre, könnte ich das verstehen, denn:"

    Außerdem sind behinderungsspezifische Förderungen ein wichtiges Thema wie z.B. Technische Arbeitsplatzausstattung oder Arbeitsassistenz"


    Vor allem eine Arbeitsassistenz zu erhalten, ist kein Spaziergang. Ich nenne nur die Stichworte: tragfähige Gründungsidee, Business-Plan, positive Prognose - alles Kriterien, die von unbestimmten Rechtsbegriffen nur so wimmeln, und um die man sich im Einzelfall streiten kann und meistens auch muss.


    Mein Wunsch ist hier, dass die Lebens- und Arbeitsentwürfe von Menschen mit Behinderung akzeptiert und wertgeschätzt werden. Das ist leider nicht immer der Fall. Nicht von Behörden. Aber auch nicht von anderen: "Warum will er/wie sie denn unbedingt SOWAS machen???"

    "Wo liegen Möglichkeiten und Grenzen der jewei­ligen Angebote?" war eine der Impulsfragen.

    Die Grenzen der Beratung liegen für mich oft und leider allzu oft in den Grenzen der Angebote und Möglichkeiten, zB deren zweifelhafter Tauglichkeit oder unklarer Erfolgsaussicht.


    Ein paar Beispiele aus meinem Beratungsalltag:

    - Junge Menschen mit kognitiver Einschränkung werden von vielen "Playern" immer noch schnell und quasi automatisch in Richtung Berufsbildungsbereich der WfbM beraten. Dort sei aber "noch alles offen". Auch werde im BBB geschaut, welche " besondere Interessen" die jungen Leute hätten, manches könnte auch ausgelagert passieren. All das ist leider meist nicht der Fall. Es folgt nach zwei Jahren ebenso automatisch der Arbeitsbereich der Werkstatt.

    - Immer wieder werden junge Menschen mit Lernschwierigkeiten oder auch anderen Behinderungen in Ausbildungsgänge wie "Bürohelfer" in Berufsbildungswerken vermittelt, oft sogar gedrängt. Nach ein paar Jahren sind diese jungen Leute in einer WfbM, weil sie - für mich vorhersehbar - keinen Job auf dem 1. Arbeismarkt gefunden haben. So manche Maßnahme im sog. "Übergangsbereich" entpuppt sich nur als "Schleife".

    - Joboaching klingt gut, ist in der Praxis aber in den Maßnahmen, in denen es überhaupt vorgesehen ist, oft wenig hilfreich oder zielführend: Viel zu selten; mit nicht wirklich qualifizierten Kräften von Anbietern, die Ausschreibungen als günstigster Anbieter "gewonnen" haben; weder für die Menschen mit Behinderungen noch für die Betriebe unterstützend; manchmal erst vor Ort, wenn das Kind lange schon in den Brunnen gefallen ist.

    Ich könnte viele Beispiele nennen.


    Wie gehe ich in der Beratung mit diesen "Grenzen" um? Das ist ein Thema, das mich und meine Mitarbeiterinnen immer wieder umtreibt. Und es- so meine Vermutung - treibt auch so manchen Mitarbeiter*in von Beratungsangeboten bei Leistungsträgern selbst um. Denn sie wissen oft sehr gut, wie gut ihre Angebote sind oder eben auch nicht sind. Nur sie sprechen nicht darüber. Oder nur selten.

    Liebe(r) Sonnenschein,

    ich beobachte schon ein paar Tage, ob Ihnen jemand hier antwortet bzw. etwas schreibt.

    Ich finde das ein wichtiges Thema, das Sie ansprechen.

    Aber auch ein heikles.

    Ich möchte dazu ein paar allgemeine Bemerkungen machen:

    1. Wissen ist Macht. Das ist kein dummer Spruch, sondern die Wahrheit. Und wer mehr weiß als ein anderer, der hat meistens auch mehr Macht. Das ist überall im Leben so, nicht nur in diesem Bereich.

    2. Genauso viel wissen wie ein Sachbearbeiter bei der EGH, der alles jeden Tag beruflich bearbeitet, sich fortbilden kann, viele Quellen hat, oder wie ein Berater bei der DRV ist aus meiner Erfahrung schwer. In manchen Bereichen weiß ich zB mehr als professionell mit einem Thema Befasste. Ich weiß zB mehr als so mancher "normaler" Schulrat über die rechtlichen Grundlagen der schulischen Inklusion in Baden-Württemberg. Aber auch nur, weil ich mich seit fast 20 Jahren damit ehrenamtlich an meinen Feierabenden beschäftige, unendlich viel gelesen, einen Ratgeber darüber geschrieben, viele Eltern begleitet habe und auch noch Juristin bin.

    All das ist für den normalen Antragsteller oder Ratsuchenden fast nie möglich. Das heißt: Es gilt auszuhalten, dass ich weniger weiß als mein professionelles Gegenüber. Deshalb komme ich ja auch in die Beratung. Denn wenn ich alles schon wüsste, müsste ich nicht kommen.

    3. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Auch der Sachbearbeiter, der Berater bei einem Leistungsträger, sollte sich dessen bewusst sein und auch, was das bedeutet: Dass er Macht hat, sie aber in der Beratung nicht ausüben darf. Das bedeutet eine wichtige, aber auch schwierige Reflexionsebene: Er muss sich zB klarmachen, dass es nicht sein Job ist, zu entscheiden, was für sie "das Richtige" ist. Dass er Ihnen nicht nur Maßnahmen vorschlagen darf, die er gut und sinnvoll findet oder die es zu füllen gilt. Dass er Fragen nicht abbügelt mit "Das müssen Sie nicht wissen" und vieles mehr. Besonders schwierig ist all das natürlich, wenn derjenige, der Sie berät, am Ende auch derjenige ist, der über die Leistung, so Sie sie denn beantragen, entscheidet. Übrigens ist all das auch in EUTBs ein Reflexions- und Supervisions-Thema, wenn wir wirklich (und nicht nur auf dem Papier) allein nach den Wünschen der Ratsuchenden beraten wollen und nur ihnen verpflichtet sind.

    4. Viele Beratungsangebote, wo auch immer, sagen "Wir beraten auf Augenhöhe". Ja, schön wäre es. Das ist aber oft nur Schwurbel und mangelnde Reflexion. Denn für (einigermaßen) Augenhöhe muss ich als Berater*in verdammt viel tun (s.o.), und manchmal muss ich mir vielleicht auch eingestehen, dass ich sie nicht herstellen kann.

    5. Dann gibt es natürlich eben auch den Fall, dass mich ein Leistungsträger auffordert, den Antrag XY zu stellen. Und dass, wenn ich das nicht tue, sogar eine sog. "Antragsfiktion" greift. Da hat unser Gesetzgeber bestimmte Systeme ganz klar mit "Macht" ausgestattet. Das sollten wir nicht schönreden. Das ist so. Und das ist oft für den Betroffenen bitter.

    Soweit vielleicht mal fürs Erste.

    Vielen Dank. Mir geht es aber darum, dass die Kostenträger auch zur Beratung verpflichtet sind - auch zur Beratung über mehr als nur die eigenen Möglichkeiten. Dies geschieht meines Erachtens nur unvollständig. Diesen Mangel können auch die EUTB höchstens teilweise ausgleichen - gerade bei sehr spezifischen Themen wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Da haben Sie völlig Recht: Die Aufgabe der EUTBs ist in der Tat nicht, das auszugleichen. Und auch da haben Sie völlig Recht: Beratung "über mehr als die eigenen Möglichkeiten" würde bedeuteten: Über den eigenen Tellerrand zu schauen. Meine Erfahrung: selten bis gar nicht.

    Neben den Beratungsstellen, wie z.B. Integrationsfachdienste und Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung, haben alle Leistungsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren, eine gesetzliche Beratungspflicht. In der Eingliederungshilfe findet man diese im Paragraf 106 SGB IX. Dort ist genau beschrieben, wie diese Beratung auszugestalten ist. Neben der Beratung findet man dort auch weitere Unterstützungsmaßnahmen.

    Ja, die gesetzliche Beratungspflicht finde ich auch wirklich wichtig. Und die setzt eben, man lese zB § 106 SGB IX mal genau durch, nicht erst an, wenn jemand einen Antrag stellt...

    Eine gute Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte nicht erst nach Stellung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen sondern schon viel früher ansetzen. Als befristete volle Erwerbsminderungsrentnerin hätte ich mir parallel zum Rentenbescheid eine Information zu einer zuständigen Beratungsstelle gewünscht, die mich dann berät, welche Möglichkeiten es gibt, (langsam) zurück in Arbeit zu kommen oder welche anderen Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben (Tagesstruktur) es gibt.

    Ja, das finde ich auch wichtig. Genau dafür gibt es die EUTBs, die vor allem im Vorfeld von Leistungen beraten. Die sich allerdings auch sachkundig machen und gut vernetzen müssen (i.S., dass sie auch die Möglichkeiten, Angebote und "Player" kennen), um genau diese Beratung gut machen zu können.

    Danke für die Klarstellung!

    Was mich wirklich stört: Dass immer und überall mit dem sog. "Rückkehrrecht" argumentiert wird. Für einige gibt es keine "Rückkehr", wenn sie noch nie eine WfbM von innen gesehen haben (müssen sie ja nicht, nur den "Anspruch" haben). Und außerdem schwingt da immer mit: "Naja, die Behinderten können es ja mal auf dem 1. Arbeitsmarkt versuchen, aber wenn's nicht klappt, nimmt die WfbM sie gerne zurück und dann gibt's auch weiter alle Absicherungen." Ich finde das nicht hilfreich, um das Budget für Arbeit wirklich voranzubringen!

    Guten Tag,

    anbei das Infoblatt, dass wir verwenden - kein Anspruch auf juristische Vollständigkeit. Es bezieht sich auf die Umsetzung des BfA in einem Inklusionsbetrieb, wir beraten diese ja. Da wir auch nur in RLP tätig sind, sind einige Regelungen (Bezugsgröße sowie maximale Höhe des Zuschusses) durch Landesrecht beeinflusst.

    Dieses Blatt hinterlässt mich ratlos, vielleicht weil es auch nur um das Budget für Arbeit in Inklusionsbetrieben geht.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Menschen, die im Budget für Arbeit in einem ganz normalen Betrieb arbeiten und dort sozialversicherungspflichtig angestellt sind (ohne Arbeitslosenversicherung) eben auch nur die "normalen" Rentebeiträge - an ihr reales Einkommen gekoppelt - einzahlen. Niemand zahlt den "erhöhten Betrag", das "Pseudobrutto". Wer sollte das tun? Deshalb mag das "Rentenprivileg" (Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren) theoretisch noch greifen, macht aber wenig Sinn, wenn man nur die normalen Rentebeiträge einzahlt. Die können hoch sein, aber sind doch eher niedrig, weil die Jobs meist im Niedriglohnbereich stattfinden und evtl. auch stundenredziert sind. Dann muss man schon etwas länger arbeiten, um Rentenpunkte zu sammeln... So wurde das zumindest in allen Veranstaltungen vom KVJS BaWü kommuniziert. BIN ICH VÖLLIG AUF DEM FALSCHEN DAMPFER ODER NICHT MEHR AUF DEM NEUESTEN Stand? Ich würde das wirklich gerne verstehen.

    Ich denke, das was Frau Smits schreibt:

    Durch eine Erweiterung des Anwendungsbereiches z.B. auch auf Teilausbildungen, modulare Ausbildungen sowie Fort- und Weiterbildungen wäre es mehr Menschen mit Behinderung möglich, sich beruflich zu qualifizieren.

    ist sehr wichtig.

    Denn sonst ist die Aussage "Das Budget für Ausbildung ist für ALLE Menschen mit Behinderung, die eine Werkstattberechtigung haben, offen" (ja, leider habe ich diesen Satz auf diversen Veranstaltungen gehört) schlicht und einfach eine Lüge.

    Ich empfinde den Ausschluss der Arbeitslosenversicherung als ausgesprochen schwierig und die Argumentation, schon im Gesetzgebungsverfahren, als zynisch: "Na, die können ja jederzeit zurück in die WfbM!" Und wenn sie nie in einer waren? Denn das ist ja nicht Voraussetzung, sondern nur die grundsätzliche Anspruchsberechtigung. Ziel sollte es doch eigentlich sein, dass junge Menschen mit Behinderung ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt finden, ohne erst einmal in einer WfbM verschwinden zu müssen.