Liebe Frau Kraus... liebe Frau Ehrhardt... lieber Hr. Becker...
danke für die Frage, viele gute Antworten.
Ich bin immer ein wenig kritisch bei WfMB- und Zuverdienst-Angeboten. In meiner Beratungspraxis (habe zwei Jahre EUTB-Beratungendurchgeführt und qualifiziere bundesweit EUTB-Berater*innen im Auftrag der GSUB/BMAS)suchen viele Ratsuchende Tätigkeiten außerhalb der "Sonderwelten". Ich bin selbst voll erwerbsgemindert, erhalte das Budget für Arbeit und arbeite in einem eher "hochqualifizierten" Arbeitskontext. Ich arbeite auf einer 20 Stundenstelle, aber aufgrund meiner Beeinträchtigung leiste ich bestimmt nich mehr als 3 Std. pro Tag, verglichen mit anderen Arbeitnehmer*innen. Aber genau dafür ist das Budget gedacht... Die Umsetzung des BFA ist noch nicht perfekt, aber ich halte das Instrument für gut geeignet, Menschen an der Teilhabe an Arbeit zu unterstützen. Ich hoffe, dass gerade EUTB's zu diesem Instrument beraten.
Beiträge von Thomas Künneke
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Sehr geehrter Hr. Schubert,
Ich glaube ich verstehe ihren Frust. Ich habe selbst eine psychische Behinderung, auch aufgrund von ehrheblicher Gewalterfahrungen in der Kindheit. Ich bin seit Jahren als Aktivist der Behindertenbewegung unterwegs um insbesondere auf die Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen. Ich bin voll erwerbsgemindert, arbeite aber wieder mit einem Budget für Arbeit. Auch die Erfahrung, dass Unterstützungsleistungen an den persönlichen Bedarfen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen durch Leistungserbringer nicht umgesetzt werden, wird uns oft berichtet. Ich kann Ihnen nur raten, dass sie Unterstützungsleistungen als persönliches Budget beantragen und sich ihr Unterstützungsteam selbst auswählen... Ich weiß, dass es in ländlichen Regionen nicht einfach ist. Wenn sie mit Ihrem Lesitungserbringer nich zufrieden sind, beenden sie die Unterstützung und setzen sich mit dem Kostenträger in Verbindung.
Wenden sie sich auch an eine EUTB-Beratungsstelle. Hier finden sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/berat…gebote-der-eutb
Ich bin Vorstand bei dem Kellerkinder e.V., eine Selbstvertretungsorganisation für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Wir bieten ab dem 5.9.2021 wieder eine Peer-Support an (Online), in dem wir uns gegenseitig unterstützen, auch bei der Durchsetzung unserer Bedarfe.
Hier der Link zu unserer Seite: http://www.seeletrifftwelt.de... hier finden sie alle Informationen zu unseren Angeboten.
Ich gehe davon aus, das weiterhin Steine auf ihrem Weg zu finden sind... geben sie nich auf. -
Hallo KG 611,
Ich finde die Antwort von Frau Süßmilch sehr entscheidend. Selbst wenn du deinen Antrag an die Krankenkasse schickst... dieser Träger muss die Zuständigkeit klären. Die Praxis ist hier noch immer stockend... aber du kannst darauf bestehen und hilfst somit anderen... Ich bedauere, dass du durch die EUTB nicht gut beraten worden bist. Ich qualifiziere bundesweit die Mitarbeitenden in den EUTB's und das persönliche Budget ist immer Teil der Qualifizierung. Die Mitarbeitenden haben auch die Möglichkeit in Einzelfällen die (Bundes-)Fachstelle zu kontaktieren, und Fragen abzuklären. Vielleicht versuchst du es nocheinmal mit einer anderen EUTB... wenn sie erreichbar ist. -
Sehr geehrte Hr. Michael, sehr geehrte Frau Ehrhardt,
Ich würde ersteinmal nicht prinzipiell davon ausgehen, dass Menschen, die eine Budgetassistenz benötigen immer Menschen sind die auch eine rechtliche Betreuung benötigen. Ich glaube, dass eine Budgetassistenz eine rechtliche Betreuung verhindern kann. Der Umstand, dass man*frau nicht mit Geld klarkommt, rechtfertigt keine rechtliche Betreuung. Jede andere Hilfe, die eine Betreuung (Einschränkung der Persönlichkeitsrechte) unnötig macht, ist gesetzlich umzusetzen (Erforderlichkeitsgrundsatz). Ich finde die Mitarbeitnden von Leistungserbringern können, wenn sie im Teilhabeplanverfahren dementsprechend beauftragt sind, diese Aufgaben übernehmen können. es ist wichtig, das die Nutzer*innen von Unterstützungsleistungen selbstbestimmt entscheiden, wer sie im persönlichen Budget begleiten.
Ich arbeite oft mit dem Akse e.V. zusammen, die neben der Unterstützung in der Budgetbeantragung auch Budgebgleitung machen und das super gut (laut Nutzerbewertung)! Sie bieten dieses Angebote auch über viele Kilometer an. Bei der Budgetassistenz handelt es sich überwiegend um eine "kaufmänische" Unterstützungsleistung. Das persönliche Budget steht auch für Autonomie, die im Sinne der UN-BRK. Ich finde keine Nutzer*in solte dementsprechend ausgeschlossen werden. Ich bedauere (meine Erfahrung) das die Umsetzung des persönlchen Budget in den Bundesländern so unterschiedlich gehandhabt wird. Würde mich freuen, wenn auf der Bundesebene noch klarere Vorgaben gemacht werden.