Liebe Frau Schade,
Ihre Frage kann ich nicht allgemeingültig beantworten, ich will aber gern versuchen, ein bißchen Licht darauf zu werfen, welche Aspekte bei der Fragestellung zu beachten sind...
Also, die sogenannte Fub, das steht für Förder- und Betreuungsgruppe, ist eine Leistung zur Teilhabe, die im SGB IX in § 219 Abs. 3 verankert ist. Die FuB ist keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Voraussetzung für diese Leistung ist grade eben, dass die individuelle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person es nicht, oder noch nicht, zulässt, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel in der WfbM, in Frage kommt.
Diese Person erfüllt also nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich oder den Arbeitsbereich der Werkstatt, man spricht dann auch davon, dass sie nicht oder noch nicht oder nicht mehr in der Lage ist, das hierfür notwendige "Maß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" zu erbringen. Und genau diese Personengruppe, die nicht in die Voraussetzungen für die WfbM mitbringt, soll dann in den FuB´s, die oft den Werkstätten angegliedert sind, betreut und gefördert werden. Dazu gehören auch in den FuB´s oft kleine Tätigkeiten zur Beschäftigung und zum Training.
Deswegen ist Ihre Frage schwierig zu beantworten: Ein Praktikum bedeutet ja in der Regel, dass eine Person z.B. in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes mithilft, dort kleine und einfache Tätigkeiten übernimmt, also quasi "wirtschaftlich verwertbare Arbeit" erbringt. Wenn das möglich ist, wäre meines Erachtens erst mal zu prüfen, ob hier wirklich die Notwendigkeit besteht, dass die Person in die FuB soll... Vielleicht könnte man das im Rahmen des Eingangsverfahrens der WfbM ausprobieren, ob nicht doch eine gewisse Leistungsfähigkeit entwickelt werden kann? Für die Aufnahme in eine WfbM beispielsweise wäre es ausreichend, wenn die Prognose besteht, dass diese Leistungsfähigkeit im Rahmen des zweijährigen BBB entwickelt werden kann. Und wenn die WfbM nicht gewollt ist - dann wäre es auf jeden Fall einfacher, ein Praktikum oder ähnliches anzustreben, wenn diese Leistungsfähigkeit im Rahmen des BBB entwickelt und gefördert werden kann und damit auch ein entsprechender Leistungsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bestünde.
Sie fragen ja ganz konkret, ob eine Person, die in die FuB soll, auch ein Praktikum oder anderes über eine persönliches Budget machen kann: Ich weiß, dass es solche Fälle gibt, in denen dies der Fall war und ist. Es kommt hier sicher wie immer sehr auf den Einzelfall an und darauf, welche Assistenz und Begleitung dabei benötigt wird und auch in den entsprechenden Praktika, etc. geleistet werden kann - ich ganz persönlich würde antworten: Wenn es einer Person möglich ist, mit entsprechender Assistenz ein Praktikum zu absolvieren, in und an dem sie tatsächlich eine aktive Rolle einnehmen kann, sollte nochmal über die Einschätzung nachgedacht werden, ob hier wirklich eine Aufnahme in die FuB erforderlich ist...
Ich hoffe, ich habe Sie jetzt nicht verwirrt und bin gespannt, was andere dazu sagen...