Beiträge von Iva Kraus

    Damit das Budget für Ausbildung (genauso wie das Budget für Arbeit) erfolgreich etabliert werden kann, braucht es meiner Einschätzung nach ein großes bundesweit angelegtes Projekt. Akteure im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sollten sich für die Umsetzung des Projektes bewerben können, das folgende Aspekte beinhalten sollte:

    1. Ressourcenanalyse

    2. Vermittlung von Praktikas in gewünschten Berufsfeldern (+ Begleitung einer festen Fachkraft, die als Ansprechperson fungiert)

    3. Anbahnung von Ausbildungs- bzw. Fachpraktikerplätzen und Arbeitsplätzen

    4. Begleitung und Unterstützung während der Fachpraktiker/-ausbildung und der ersten Zeit in Beschäftigung

    -> wobei im Bezug auf das Budget für Ausbildung für mich nach wie vor die Schwierigkeit besteht, wie theoriereduzierte Ausbildungen und Fachpraktikerausbildungen gestaltet werden können, dass a.) die individuellen Berufswünsche realisiert werden können (jenseits von Gartenbau, Küche etc.) und b.) die Zielgruppe schließlich erfolgreich einen Berufsabschluss erreicht

    Währenddessen sind natürlich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und das knüpfen eines Netzwerkes von Unterstützer*innen, Leistungsträgern, Handwerkskammern und potenziellen Betrieben sehr wichtig. Außerdem sollten die bereits erwähnten Schwächen ausgeräumt werden, wie bspw. die fehlende Arbeitslosenversicherung und die Voraussetzung einen Berufsbildungsbereich durchlaufen zu haben (egal ob über das Persönliche Budget oder in einer WfbM).

    Natürlich ist das jetzt sehr vereinfacht/verkürzt dargestellt und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Meiner Meinung nach braucht es aber eben ein groß angelegtes Projekt, ausgestattet mit den nötigen finanziellen Mitteln, damit mehr Leistungsberechtigte vom Budget für Ausbildung/Arbeit profitieren und diese Alternativen zu den Werkstätten, genauso bekannt werden und irgendwann genauso etabliert sind wie die Werkstätten.

    EDIT: Ganz entscheidend ist natürlich auch, dass bei der Antragstellung unterstützt und hierzu beraten wird, bspw. auch, was es darüber hinaus evtl. für Hilfen braucht (technische Arbeitshilfen, Hilfsmittel etc.).

    Liebe Frau Brockerhoff,

    die Problematik ist mir sehr bekannt. Viele Ratsuchende, die sich in unserer EUTB beraten lassen, haben selbstverständlich vielseitige Interessen, Berufswünsche und Begabungen - jenseits der Optionen, die die meisten Fachpraktiker*innen-Ausbildungen (in den klassischen Bereichen Küche, Verkauf, Gärtnerei) bieten. Ich finde, hierzu sollte es ein deutlich größeres und breitgefächertes Angebot geben, ohne im Vorfeld einen komplizierten Antrag bei der Handwerkskammer stellen zu müssen.

    Als Teilhabeberaterin denke ich, dass der Ausschluss aus der Arbeitslosenversicherung für viele Ratsuchende eine große Hürde darstellt, da sie damit gegenüber ihren Kolleg*innen (trotz Diskriminierungsverbotes) schlechter gestellt werden. Und die Pandemie hat ja erst kürzlich gezeigt wie schnell Menschen mit Behinderung, die erfolgreich über das Budget für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, wieder zurück in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) mussten, weil sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Von den erwähnten in Kooperation erarbeiteten Zwischenlösungen habe ich leider nichts gehört. Diese würden mich aber auch sehr interessieren :)

    Liebe Diskussionsteilnehmenden,

    nach unseren Erfahrungen in der Teilhabeberatung kommt - zumindest in BW - für die Zielgruppe in der Regel eher die Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) in Frage. Wie der theoretische Teil der Ausbildung i. R.d. Budget für Ausbildung bedarfsgerecht ausgestaltet werden kann, ist mir für mich noch komplett unklar. Dazu würden mich Erfahrungsberichte sehr interessieren.

    Liebe Diskussionsteilnehmenden,

    vielen Dank für die bereichernden Beiträge. Auch ich kenne die bereits geteilten Erfahrungen. Viele unserer Ratsuchenden und deren Angehörige haben teilweise großen Respekt davor, die Aussicht auf Rente nach 20 Jahren in der WfbM zu verlieren. Von Seiten der Eltern ist die Sorge natürlich nachvollziehbar - Sie wünschen sich, dass ihre Kinder später einmal abgesichert sind. Daher denken wir, dass Leuchtturmprojekte umso wichtiger sind - also Projekte zur Aufklärung von den Leistungsberechtigten/Leistungsträgern und potenziellen Arbeitgebern, zum Aufräumen von kusierenden Mythen rund um das BfA, Suche und Bindung von Betrieben usw. Da gibt es unserer Meinung noch viel zu wenig... Wir in der Beratung stoßen da leider auch schnell an unsere Kapazitätsgrenzen, wenn es um die Suche nach Arbeitsplätzen geht. Dafür braucht es einfach viel (wo)menpower im Rahmen ebensolcher Projekte.

    Liebe Frau Ehrhardt,

    vielen Dank für Ihre Ergänzungen bzw. Richtigstellungen. Die von mir erwähnte Fachtgung wurde von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation veranstaltet, die auch diese Seite betreibt...
    Was wirklich bedauerlich ist, dass junge Menschen direkt nach der Schule kein Budget für Arbeit bekommen können ohne dafür in der WfbM den BB zu durchlaufen. Damit kommen junge Menschen wieder nicht drumherum, in die "Sonderwelt"-WfbM einzutauchen. Wie verhält es sich da mit dem Budget für Ausbildung? Ist auch da das Durchlaufen des BBB Voraussetzung für die Bewilligung eines Budget für Ausbildung? Ebenfalls sehr schade finde ich, dass das BfA ohne Arbeitslosenversicherung konzipiert wurde und damit eine klare Diskriminierung ggü anderen Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindet. Da wir uns mit unserer EUTB in Freiburg bzw. im Breisgau-Hochschwarzwald befinden, wird das Förderprogramm Arbeit inklusiv wohl eher in Frage kommen.

    Beste Grüße aus Freiburg

    Lieber Herr Becker, lieber Herr Künneke, liebe Frau Ehrhard,

    vielen Dank erstmal für die hilfreichen Antworten und die bereitgestellten Quellen! Es scheint mal wieder so zu sein, dass die Aussagen bzw. die Bewilligungspraxis der Leistungsträger und die Gesetzeslage weit auseinandergehen. Tatsächlich raten wir i.d.R. trotzdem zu einem Antrag, auch wenn uns von Seiten der Fallmanager*innen keine Aussicht auf Erfolg beteuert wurde. Sollte es dann zur Ablehnung kommen, prüfen wir genau die dafür zu Grunde gelegten Argumente. Allerdings erleben wir häufig, dass unsere Ratsuchenden schlichtweg nicht die Kraft haben, sich auf ein langwieriges Widerspruch- und Klageverfahren einzulassen, auch trotz Unterstützung des VDK (der ja auch nicht jedes Unterstützungsgesuch bedient) - da beißt sich die Katze leider in den Schwanz. Umso mehr freut es mich zu hören, dass Sie, Herr Künneke, erfolgreich mit dem BfA eine qualifizierte Tätigkeit ausführen. Schwierig wird es dann wohl, wenn (wie Herr Becker dankenswerterweise eingebracht hat) die Grenze von 40 % der Bezugsgröße überschritten wird. Bei der kürzlich stattgefundenen DVfR-Fachtagung "Budget für Arbeit - Recht trifft Praxis" kamen die Expert*innen zu der Einschätzung, dass weder eine Erwerbsminderung festgestellt worden sein muss, noch dass der LB den BBB durchlaufen haben muss, um für ein BfA in Frage zu kommen. Darüberhinaus bestand Einigkeit darüber, dass es rechtswidrig sei, wenn Arbeitgeber keine Arbeitslosenvericherung zahlen (Diskriminierungsverbot!), was aber offenbar gängige Praxis ist und teilweise sogar von Trägern der EGH als Anreiz forciert wird, um mehr Arbeitgeber zu gewinnen, die MmB über das BfA beschäftigen.

    Guten Morgen,

    uns beschäftigt in der Beratungspraxis häufig die Frage, wie Menschen mit einer vollen Erwerbsminderung wieder eine berufliche Perspektive bekommen können.
    Der Wunsch vieler dieser Ratsuchenden ist bis zu 3h täglich (teilweise auch mehr, sofern die Bedingungen stimmen würden) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
    Allerdings bestätigen uns die Fallmanager*innen der ansäßigen Agentur für Arbeit und der DRV immer wieder, dass keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bewilligt würden,
    wenn eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. Damit ist diese Personengruppe vom allgemeinen Arbeitsmarkt gänzlich ausgeschlossen, wenn Arbeitsassistenz, technische Hilfsmittel, KFZ-Hilfe etc. Voraussetzung für die Beschäftigung sind. Natürlich gibt es da noch das Budget für Arbeit - jedoch ist das BfA ja (wenn ich da richtig informiert bin) nur auf Hilfstätigkeiten angelegt, nicht aber für qualifizierte Tätigkeiten, was nicht für jede*n Ratsuchende*n passend ist... Was gibt es da für Möglichkeiten?

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen, Iva Kraus EUTB® Breisgau Hochschwarzwald und Freiburg