Beiträge von KG611

    Hallo zusammen,


    mein Name ist Kevin und ich erhoffe mir durch dieses Forum Antworten auf meine Fragen zu finden.


    Zunächst einmal kurz meine Situation geschildert:
    Aufgrund meiner progressiven Muskelerkrankung bin ich im Alltag ständig auf Hilfe angewiesen. Derzeit studiere ich noch in einem Masterstudiengang und werde diesen voraussichtlich zum Oktober hin beenden. Nach meinem Studium möchte ich gerne etwas selbstständiger werden und einem Beruf nachgehen, denn derzeit übernimmt meine Mutter noch den Großteil meiner Pflege und über die Nacht werde ich bereits von einem Intensivpflegedienst 12 Stunden betreut.


    Daher habe ich mich bereits persönlich ein wenig in das trägerübergreifenden Budget eingelesen und mich an eine ortsnahe EUTB gewendet. Leider konnte man mir dort nicht weiterhelfen, da man schlicht und ergreifend keine Erfahrung mit dem trägerübergreifenden Budget hat.


    Ich möchte dieses persönliche Budget sowohl für meine Freizeitgestaltung als auch kleinere pflegerische Tätigkeiten nutzen und falls ich einen Arbeitgeber finde, auch für eine Arbeitsassistenz. Die Leistungen der Krankenkasse für den Intensivpflegedienst möchte ich wie bislang beibehalten und nicht als persönliches Budget!


    Aus diesem Grund habe ich mich persönlich an meinen Sachbearbeiter im Sozialamt gewandt, der bereits für meine Eingliederungshilfe in Form einer Studienassistent verantwortlich ist. Leider hat er auch keine Erfahrung in diesem Bereich und verweist mich ständig an die Arbeitsagentur. Ich habe mich an die Arbeitsagentur gewandt, doch dort kann mir erst weitergeholfen werden, wenn ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe.


    Jetzt stellen sich für mich einige Fragen, auch wenn ich den generellen Ablauf der Antragstellung nachvollziehen:


    • Woher weiß ich, welche Kostenträger für mich zuständig sind?
    • Hat es Auswirkungen auf mein trägerübergreifendes Budget, ob ich in der Wohnung meiner Eltern oder in einer eigenen Wohnung wohnne?
    • Kann das Budget für Arbeit mit in das trägerübergreifenden Budget einfließen?
    • Kann die Arbeitsagentur als Kostenträger zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ich den Arbeitsvertrag habe, sozusagen hinzustoßen?


    Im Allgemeinen kann ich einige Gedankengänge der Behörden nicht nachvollziehen. Denn wenn ich beispielsweise erst den Antrag auf Budget für Arbeit beantragen kann, wenn Ich einen Arbeitsvertrag habe, und dann eine Arbeitsassistenz finden muss, kann einiges an Zeit vergehen und wie lange soll ich meinen Arbeitgeber warten lassen bis ich tatsächlich anfangen kann. Denn überhaupt einen offenen Arbeitgeber für Menschen mit einer Schwerbehinderung zu finden, ist nach meiner bisherigen Erfahrung sehr sehr schwierig.


    Ich hoffe mein Beitrag ist nicht zu lange geworden und bedanke mich im Voraus für eure/Ihre Hilfe! :D