Beiträge von Randi von Stechow

    Hallo Zusammen,


    ich bearbeite zusammen mit Frau Schade den Fall in der EUTB. Der zugrundeliegende Anspruch ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe iSv § 113 , 76 II Nr. 2. und 5 SGB IX oder ähnliches ? Oder § 78 SGB IX ? Das System ist etwas verwirrend.
    Die Arbeitsfähigkeit (mind. 3 h) der Gesuchstellerin ist unbestritten nicht gegeben und wird auch nicht erreicht werden. In der Fub ist sie aber hoffnungslos unterfordert.


    Ich würde jetzt beantragen, dass der Gesuchstellerin, ihr eigenes zusammengestellte Programm zur Tagesstrukturierung bewilligt wird und ihr hierfür die Kosten in Höhe von x Euro monatlich als Vorschuss zu überweisen sind.


    Wegen der Abwesenheit der arbeitenden Mutter, ist das ein Budget für eine unqualifizierte Assistenz für den ganzen Arbeitstag 8 h an Werktagen.


    Was ist nun mit der Pflege? Sie hat Pflegestufe 4. Muss ich von dem beantragten Betrag die Pflegekosten anteilig vom Tag absetzen. Also 24/8 h?


    Sollte hierfür keine Bereitschaft zum Abschluss einer LV bestehen, wäre wohl nur der Weg zum Sozialgericht noch zielführend. Ich teile den Unmut der Mutter, die den Weg scheut. Allerdings feiert die Gesuchstellerin gerade den Abschied aus der Schule und wird im Fall, dass keine Entscheidung von der EGH getroffen wird, zu Hause versauern.
    Die Mutter schliesst die FuB als "Aufbewahrungsort" für ihre Tochter aus.