Die institutionelle Förderung muss sichergestellt werden. Leistungen sollten nicht auf individuelle Vorkehrungen beschränkt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Hochschulen und Schulen sollte gestärkt werden.
Die institutionelle Förderung muss sichergestellt werden. Leistungen sollten nicht auf individuelle Vorkehrungen beschränkt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Hochschulen und Schulen sollte gestärkt werden.
Die Regelungen sind für Studierende und Promivierende oft nicht verständlich.
Es gibt Bereiche, bei denen die Zuständigkeiten nicht klar sind.
Hochschulmitarbeiter kennen sich nicht mit einzelnen Gesetzen und Regelungen aus und haben keine Erfahrung über die Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern. Das führt zu unverhältnismäßigen Leistungsverzögerungen.
Für die Durchsetzung einzelner Ansprüche wäre es wichtig, besondere Beratungsstellung einzurichten, welche behinderte Studierende oder Promovierende dabei helfen könnten ihre besonderen Bedarfe festzustellen und die notwendigen angemessenen Vorkehrungen zu beantragen. Außerdem wäre es hilfreich einen barrierefreien Katalog zu entwickeln, worin beschrieben wird welche Leitungen es gibt und wie diese beantragt werden können.
Nach internationalem und supranationalem Recht sind deutsche Hochschulen dazu verpflichtet Barrierefreiheit für Studierende, Promovierende, sowie Mitarbeiter sicher zu stellen. Insbesondere sind hier Art. 9 und 24 der UN BRK, sowie die EU Richtlinie (EU) 2016/210, die Richtlinie (EU) 2019/882 und Directive 2000/78/EC und de zu nennen.
Jedoch auf Grund meiner eigenen Forschung und Erfahrung kann ich sagen, dass diese Gesetze nicht oder nicht vollständig umgesetzt worden sind. Hindernisse dafür stellen die geteilten Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern dar. Barrierefreiheitsregelungen sind nicht einheitlich und nicht vollständig.
Für eine bessere Umsetzung bedarf es einer vollständigen Umsetzung der internationalen und supranationalen Rechte auf Länderebene sowie partizipativ ausgearbeiteter und einheitlicher Inklusionspläne. Ferner wäre es wichtig, dass neben den individuellen auch die institutionellen Förderungen/ Finanzierung möglich sind. Für institutionelle Barrierefreiheitsvorkehrungen ist ein einheitlicher Förderungstopf notwendig.
In der ersten Phase während Corona waren Bibliotheken geschlossen und Bücher in elektrischer Form waren nicht ausreichend verfügbar.
Außerdem waren die verfügbaren Beratungssysteme nicht erreichbar.
Die schnelle Einführung des digitalen Lernens hat dazu geführt, dass der Zugang zu Lernveranstaltungen nicht immer barrierefrei war.
Der akademische Austausch, was für einige Gruppen Behinderter besonders wichtig ist, ist ausgefallen.
Dadurch kam es bei Hausarbeiten oder Promotionen zu Verzögerungen.
Studierende oder Promovierende mit Kindern haben besonders unter der Situation gelitten.
Welche besonderen Bedarfe haben Studierende und Promovierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen?
(Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)
Es hängt von der Art der Behinderung ab und kann generell in zwei Bereiche geteilt werden. Individuelle und institutionelle Vorkehrungen. Z.B.:
Individuelle Vorkehrungen:
Institutionelle Anpassungen
Dazu für Promovierende:
Bis jetzt haben Promovierende mit Behinderungen keinen Anspruch auf individuelle Vorkehrungen. D.H., dass Promovierende, die nicht im Arbeitsverhältnis an einem Forschungsinstitut sind, keine persönliche Assistenz oder technische Hilfen bekommen können.
Außer die oben erwähnten Bedarfe, gibt es Bedarfe spezifisch für behinderte Promovierende: