Beiträge von JensMOS

    Hallo W.Kohle,


    danke für den Hinweis, ich habe den Beauftragten der IG Metall mit hinzugezogen und werde durch ihn im Widerspruchsverfahren begleitet. Ich denke auch das es noch sehr viel Nacharbeit zu tun gibt, im Rahmen der Beteiligung am Arbeitsleben schwerbehinderter und gleichgestellter Personen, gerade weil derzeit sehr viel vom Fachkräftemangel gesprochen wird, aber da wenig zur Sprache kommt, dass auch die Integration vieler behinderter oder gleichgestellter Fachkräfte nicht stattfindet. (aber das ist hier ja gerade nicht das Thema)


    Danke für dieses Forum

    Hallo,


    ich bin neu hier im Forum. Meine Krankenkasse hat genau mit diesem Urteil meinen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten abgelehnt.

    Es muss aber auch dazu gesagt werden, dass es einzelne Sozialgerichte und wenige Literaturstimmen gibt, die eine Fahrkostenübernahme durch den Träger der medizinischen Rehabilitation ablehnen. Mit Spannung erwarten daher viele Menschen die Entscheidung des Landessozialgerichts Chemnitz (AZ: L 1 KR 340/21), in der dieses über eine Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Leipzig (AZ: S 22 KR 100/21) zu entscheiden hat, in dem Fahrkosten bei StW versagt worden sind.

    Ich habe mit Hinweis auf die noch nicht Rechtskräftigkeit des Urteils der Ablehnung widersprochen.


    Zu den Fahrtkosten möchte ich noch anmerken, dass auch die AOK Niedersachsen einen Eigenanteil einbehält in Höhe von 10% pro Fahrt, mindestens jedoch 5,-€. Bei mir geschehen bei Tagespendelfahrten zur Tagesklinik. Aber hier nicht 10% pro Fahrt, sondern 10% von der Gesamtsumme.