Beiträge von UwPä

    Guten Abend,

    ich bin neu im Forum und habe ebenfalls Schwierigkeiten mit der Erstattung der Fahrtkosten für die StW.

    Allerdings mit der Begründung der DRV Mitteldeutschland: "Ihrem Antrag können wir nicht entsprechen, da die StW bereits vor Stellung des Antrages beendet war. Eine außergewöhnliche finanzielle Belastung, die die Durchführung Ihrer StW gefährden konnte, war somit nicht gegeben."

    Nach meiner OP war ich 6 Wochen krank mit Bezug von Lohnfortzahlung durch den AG, dann Krankengeld von KK, dann Reha mit Zahlung von Übergangsgeld durch DRV, welches auch für die Zeit der StW gezahlt wurde. Und jetzt eine solche Aussage der DRV! Hätte ich den Antrag wirklich schon vor Beginn der StW stellen müssen (darauf hat mich auch kein Sozialarbeiter bei der Reha hingewiesen) oder ist das nur Taktik der DRV?

    Hat ein Widerspruch gegen diesen Bescheid erfolgschancen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.