Sicher muss die Zahl der Stellvertretenden ausreichend sein. Das richtet sich nach Betriebsgröße und Anzahl der Schwerbehinderten und Gleichgestellten (häufig richtet es sich aber leider einfach nach der Anzahl der Interessierten - vllt. eine Frage der internen Öffentlichkeitsarbeit?). Für die Anzahl der Stellvertetenden ist aber nicht nur die reine Anzahl der Personen ausschlaggebend. Wichtig ist, die „richtigen“ Personen anzusprechen, zu motivieren und zu unterstützen. Das ist auch eine Aufgabe der EA und HA der Gewerkschaften. Welchen Nutzen ergibt es für die SBV, wenn möglichst viele Stellvertretende gewählt werden, es aber möglicherweise an Motivation und Durchhaltevermögen für die gesamte Amtszeit mangelt?
Es ist m.E. wichtig, die motiviertesten und diejenigen Personen mit dem größten Willen zur Fortbildung zuvörderst zu wählen. Sicher ist das bei der geheimen Wahl nicht die leichteste Aufgabe. Die Wahl ist geheim und das ist gut so! Deswegen: vor der Wahl eine Versammlung einberufen, in der sich Kolleg_innen die Interesse an einer Kandidatur haben, vorstellen können, wäre eine Variante.
Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang, für die Zukunft die Wahlordnung dahingehend zu ändern, dass es für die ersten Positionen der Stellvertretenden ein gestuftes Wahlverfahren geben würde. Das würde zumindest die Möglichkeit etwas verbessern, die „richtigen“ Personen auf die ersten Stellvertretenden-Positionen zu bekommen. Es würde auch die große Bedeutung der Rolle der Stellvertretenden besser hervorheben. Diesen Vorschlag beinhaltet u.a. auch die Resolution der Teilnehmenden der SBV-Tagung in Berlin im Frühjahr 2022.