Beiträge von M.H.
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Soweit ich es richtig verstanden habe, wäre zumindest die Wählbarkeit (Stellvertreter) durch eine schriftliche Einverständniserklärung zur Wahl in Abwesenheit machbar, so dass zumindest die - dann von anderen KollegInnen - vorgeschlagenen Stellvertreter nicht kommen müßten. Dies würde für das vereinfachte Verfahren wenigstens gehen- soweit ich das richtig verstanden habe.
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Hallo liebe ExpertenInnen,
wie müssen - bei vereinfachtem Wahlverfahren - gewählte Stellverteter aufrund einer Wahl in Abwesenheit ( Zustimmung wurde schriftlich erteilt) ihre 'Benachrichtigung der Gewählten' erhalten? In ihrer Broschüre steht sowohl 'unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung' als auch dass das mündlich ginge ? Wie mache ich das? Die Stv werden wahrscheinlich alle nicht vor Ort sein, sondern werden in Abwesenheit gewählt werden. Muss ich den gewählten Stellvertretern jeweils ein Einschreiben per Brief zustellen, um deren Benachrichtigung so abzusichern?
Vielen Dank für Ihren Rat im Voraus und herzliche Grüße!