Budget für Ausbildung – Was braucht es noch?
Grundsätzlich handelt es sich beim Budget für Ausbildung um ein Leistungsangebot um die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Allerdings bedarf es meiner Meinung nach einer „Nachjustierung“ bzw. Anpassung des Gesetztes und dieses Ziel auch erreichen zu können. Deswegen möchte ich mich gerne mit einigen Punkten/Ergänzungen Frau Kraus und Herrn Bungart.
Eingrenzung des berechtigten Personenkreises
Eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises wäre sinnvoll, damit auch Menschen, die als arbeitsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt aber nicht als ausbildungsfähig gelten, anspruchsberechtigt sind.
Fachpraktiker Ausbildungen
Für die Zielgruppe werden größtenteils theoriereduzierte Ausbildungen, die so genannten Fachpraktiker*in beziehungsweise Helfer*in Ausbildungen in Frage kommen. Hier ist das Problem, dass diese „bisher durch die länderrechtlichen und regionalen Regelungen der einzelnen Kammern bestimmt werden“ (https://www.cbp.caritas.de/der…arbeit-und-soziales-2c71a). Dadurch unterscheiden sich oft die Beschreibung und Dauer der Ausbildungen und es kann zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen der Ausbildungsberufe je nach zuständiger Kammer kommen (vgl. ebd.). Hinzukommend gibt es nicht für jede Vollausbildung eine angepasste theoriereduzierte Ausbildung, beziehungsweise sind nicht alle Fachpraktiker*in - Ausbildungen in jedem Bundesland anerkannt oder erlassen. Dies grenzt die Berufswahl für die Budgetnehmenden erneut ein. Hier besteht Handlungsbedarf.
Nur anerkannte Ausbildungsberufe und Erstausbildungen
Eine weitere Barriere stellt die Gefahr einer Überforderung dar, dadurch das der Großteil der anspruchsberechtigten Personen aufgrund kognitiver Einschränkungen keine anerkannte Berufsausbildung absolvieren kann. Durch eine Erweiterung des Anwendungsbereiches z.B. auch auf Teilausbildungen, modulare Ausbildungen sowie Fort- und Weiterbildungen wäre es mehr Menschen mit Behinderung möglich, sich beruflich zu qualifizieren.
Unzureichende Information und Beratung der Budgetnehmenden, der Betriebe, der zuständigen Kammern und der Berufsschulen
Die Benennung beziehungsweise Finanzierung von mehr Modellprojekten oder von festen Beratungsstellen wäre ein wichtiger Schritt, um relevante Akteur*innen entsprechend zu informieren und zu beraten. Die Fachstelle könnte entsprechend zwischen den Kammern, der Berufsschule, dem Betrieb, dem Jugendlichen sowie dem Kostenträger vernetzen.
Bildungssystem
Die Form der beruflichen Bildung insbesondere die Unterrichtsformen sollten überdacht werden. Die Berufsschulen sollten vermehrte Informationen und Fortbildungen über die Bedarfe der neuen Zielgruppe erhalten, um einen differenzierten Unterricht ermöglichen zu können und den schulischen Teil der Berufsausbildung auch inklusiv und bedarfsgerecht zu gestalten.
Antragstellung
Um der Kritik der unzureichenden Transparenz und aufwendigen Bürokratie entgegenzuwirken, sollte ein vereinheitlichtes Antragsformular erstellt und die Zuständigkeiten geklärt werden. Es sollte ein fester Kostensatz eingeführt, ein Prozess zur erfolgreichen Antragstellung formuliert und nach diesem Standard gearbeitet werden.