Wir haben bereits auch Erfahrung machen müssen, dass das Budget für Arbeit nach der Überprüfung eingestellt wurde. Das ermutigt die Arbeitsgeber nicht, sich für eine Einstellung mit Budget für Arbeit zu entscheiden.
Ich finde es immer wieder erstaunlich zu hören, dass "Budgets für Arbeit" nach Überprüfung nach einigen Jahren von Kostenträgern eingestellt/nicht verlängert werden. Grundsätzlich ist klar, dass der Unterstützungsbedarf sich immer verändern kann und regelmäßig überprüft werden muss. Dennoch ist der im "Budget für Arbeit" enthaltene Lohnkostenzuschuss und auch die Anleitung und Begleitung dafür da, eine behinderungsbedingte Minderleistung auszugleichen. Diese Minderleistung kann sich bei manchen Leistungsberechtigten verändern, dementsprechend kann auch die Leistung angepasst werden. Manche Leistungsberechtigte haben auch den Wunsch oder das Ziel, irgendwann ohne Förderung/Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.
Auf der anderen Seite ist es jedoch so, dass es Minderleistungen gibt, die aufgrund der Behinderung nicht verändert werden können. Das "Budget für Arbeit" stellt grundsätzlich eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung dar und kann theoretisch bis zur Altersrente gezahlt werden. Wir erleben es auch oft, dass Arbeitsverträge sich an der Förderung orientieren und somit häufig befristet ausgestellt werden. Unbefristete Kostenanerkenntnisse würden daher auf Seiten der Budgetnehmer*innen und der Arbeitgebenden viel Sicherheit geben.
Hanna Milde
Integrationsfachdienst Osnabrück