Beiträge von Nicole Wandmaker

    Guten Morgen Herr Bungart,


    Sie schreiben, dass es wünschenswert wäre, das Budget für Arbeit auch in Teilzeit neben einer Tätigkeit in der Werkstatt nutzen zu können. Ich kenne keine Gründe, die dagegen sprechen würden, solange die Arbeitszeit nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht überschritte wird und es dem Bedarf der leistungsberechtigten Person entspricht.

    Ich finde es immer wieder erstaunlich zu hören, dass "Budgets für Arbeit" nach Überprüfung nach einigen Jahren von Kostenträgern eingestellt/nicht verlängert werden. Grundsätzlich ist klar, dass der Unterstützungsbedarf sich immer verändern kann und regelmäßig überprüft werden muss. Dennoch ist der im "Budget für Arbeit" enthaltene Lohnkostenzuschuss und auch die Anleitung und Begleitung dafür da, eine behinderungsbedingte Minderleistung auszugleichen. Diese Minderleistung kann sich bei manchen Leistungsberechtigten verändern, dementsprechend kann auch die Leistung angepasst werden. Manche Leistungsberechtigte haben auch den Wunsch oder das Ziel, irgendwann ohne Förderung/Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.

    Auf der anderen Seite ist es jedoch so, dass es Minderleistungen gibt, die aufgrund der Behinderung nicht verändert werden können. Das "Budget für Arbeit" stellt grundsätzlich eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung dar und kann theoretisch bis zur Altersrente gezahlt werden. Wir erleben es auch oft, dass Arbeitsverträge sich an der Förderung orientieren und somit häufig befristet ausgestellt werden. Unbefristete Kostenanerkenntnisse würden daher auf Seiten der Budgetnehmer*innen und der Arbeitgebenden viel Sicherheit geben.


    Hanna Milde

    Integrationsfachdienst Osnabrück


    Dem kann ich nur zustimmen, das BfA richtet sich immer nach dem Bedarf der anspruchsberechtigten Person und könnte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden.

    zu Die Frage ist doch, wie machen wir das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannt?


    Einen festen Ansprechpartner vergleichbar zu den Außenarbeitsplätzen der Werkstatt sollte über die Anleitung und Begleitung sichergestellt werden. In der Regel gibt es auch in den Betrieben einen festen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderung, die über das Budget eingestellt werden. Dies sollte kein Grund sein, dass ein Betrieb sich gegen ein Budget für Arbeit entscheidet. Das gleiche gilt für den langen Zeitraum, bis ein Bewilligungsbescheid erstellt wird. Da das Budget für Arbeit in alleiniger Kostenträgerschaft der Leistungsträger der Eingliederungshilfe liegt, sollte eine kurzfristige Entscheidung sowie Bewilligung möglich sein. Die Umwandlung eines Außenarbeitsplatzes in das Budget für Arbeit müsste seitens der Werkstatt und der Leistungsträger der EGH mehr forciert werden, allerdings wäre eine Umwandlung für die Werkstatt ein finanzieller Verlust. Dies beantwortet wohl die Frage, warum Werkstätten eher weniger über das Budget für Arbeit aufklären und beraten.


    Weiterhin möchte ich an dieser Stelle die Anregung von Frau Vieweg unterstützen, dass es eine Finanzierungsmöglichkeit für die Anbahnung des Budget für Arbeit braucht. Wünschenswert wäre, dass der § 61 SGB IX da um einen Leistungsbaustein erweitert wird, nur so hätten wir eine wirkliche Alternative zur WfbM.

    Ggf. könnte der schulische Teil der regulären Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Reha erfolgen. Die Kosten hierfür sind im Rahmen des Budget für Ausbildung von der Agentur für Arbeit zu übernehmen (vgl. Fachliche Weisung der Agentur für Arbeit). Oder aber Ihr Kind könnte die mit Unterstützung (Anleitung und Begleitung) die reguläre Berufsschule besuchen, auch diese Kosten sind im Rahmen des Budget für Ausbildung zu übernehmen. Die Inhalte der Anleitung und Begleitung können individuell gestaltet werden.


    Fachliche Weisungen Reha – SGB IX § 61a SGB IX Budget für Ausbildung (arbeitsagentur.de)

    Hallo,


    zur Anleitung und Begleitung gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen, wer diese durchzuführen hat. Wir als Leistungsträger haben uns mit dem Integrationsfachdienst darauf verständigt, dass dieser die Anleitung und Begleitung übernimmt und diesbezüglich eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem IFD geschlossen. Wir haben uns bewusst für den IFD entschieden, da dieser auch in dem von mir bereits erwähnten Modellprojekt die Anleitung und Begleitung durchführt. Die Anleitung und Begleitung umfasst alle Maßnahmen und Interventionen Im Kontext Arbeit. Das können entlastende Gespräche sein, Vermittlungsgespräche zwischen Kollegen oder mit dem Vorgesetzten, aber auch Übungen oder auch Hilfestellungen zum Erlernen von Fertigkeiten. Weiterhin unterstützt der IFD auch bei Antragstellung und berät auch zu weiteren Themen oder vermittelt an andere entsprechende Angebote (im Grunde wie der Soziale Dienst einer WfbM). Weiterhin ist der IFD durch seine Tätigkeit bereits hervorragend mit der hiesigen Arbeitswelt vernetzt und oft schon bekannt in den Betrieben und bringt entsprechende Fachexpertise für dieses Thema mit.

    Grundsätzlich könnte auch ein anderer Träger die Anleitung und Begleitung durchführen, hierfür müsste dann eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. In Schleswig-Holstein "bewerben" sich vermehrt die Werkstätten um diese Leistung.

    Hallo zusammen,


    auch ich möchte sehr gerne einige Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit bei uns in Dithmarschen teilen. In Schleswig-Holstein haben wir neben dem Budget für Arbeit eine weitere Fördermöglichkeit, um Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen: schleswig-holstein.de - Integrationsamt - Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv

    Im Vergleich wird bei uns bisher diese Fördermöglichkeit mehr als das Budget für Arbeit genutzt. Gründe hierfür sind wahrscheinlich u.a. das Zahlen einer Prämie an den Arbeitgeber und ergänzende Leistungen durch das Integrationsamt (z.B. Führerschein). Nachteil dieser Förderung ist allerdings, dass Menschen, die Eine Erwerbsminderungsrente beziehen, nicht anspruchsberechtigt sind. Für diese Menschen haben wir bisher das Budget für Arbeit genutzt. Typischerweise kommt bisher das Budget für Arbeit nur zum Tragen, wenn ein Mensch mit Behinderung eine WfbM besucht, sich dort über ein Praktikum und dann über Monate auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz bei seinem potenziellen Arbeitgeber "empfiehlt". Das "aneinander gewöhnen" und den Arbeitsplatz individuell anpassen ist meiner Meinung nach ein Erfolgsfaktor für das Budget für Arbeit. Eine wirklich Alternative zur Werkstatt bietet das Budget für Arbeit bisher allerdings nicht. Wir haben bisher lediglich 1 Fall, der nicht aus der Werkstatt heraus ins Budget gegangen ist. Die Frage ist doch, wie machen wir das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannt? Wie erfahren Leistungsberechtigte, die nicht in der Werkstatt arbeiten vom Budget für Arbeit? Wie kommen potenzielle Arbeitgeber und mögliche Budgetnehmer zusammen und können ausprobieren, ob sie zusammenpassen? Wer sucht für einen Leistungsberechtigten, der nicht in die Werkstatt möchte, sondern das Budget für Arbeit, einen geeigneten Arbeitsplatz? Die Agentur für Arbeit fühlt sich bisher in diesen Fällen nicht zuständig.


    In Bezug auf den "Verlust der Rente" kann ich berichten, dass sich bisher kein Leistungsberechtigter gegen das Budget für Arbeit entschieden hat. Eine Rentenberatung ist bei uns immer Pflicht.