Beiträge von Andrea Seeger

    Hier ein paar Ergänzungen zu den vorherigen Beiträgen:


    Die Aufnahme in eine WfbM ist nicht an einen Schwerbehinderten-Ausweis gekoppelt, sondern diejenigen haben einen Rechtsanspruch auf einen WfbM-Platz, die aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zu (den regulären) Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, nicht selbst- und fremdgefährdend sind und in der Lage sind ein wirtschaftlich wiederverwertbares Maß an Arbeit zu leisten.


    Zur Erwerbsminderungsrente: Diese steht auch Personen nach 20 Jahren zu, die im Budget für Arbeit beschäftigt sind.

    Als Fachdienst Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH haben wir verschiedene Erfahrungen mit dem BfA gemacht, insbesondere folgende (es ist keine abschließende Liste):

    1. Es ist grundsätzlich ein gutes Instrument, um Menschen mit Behinderungen und sog. Werkstatt-Status nach einer entsprechenden betrieblichen Erprobung und mit individueller Begleitung eine Alternative zum Arbeitsbereich einer WfbM zu bieten und so berufliche Inklusion umzusetzen. Im Detail könnte es noch Verbesserungen geben, z. B. das Thema Arbeitslosenversicherung. Die Rententhematik muss bedacht werden und entsprechend Aufklärungsarbeit geleistet werden. Hier gibt es noch viel Unwissen und Fehlinformationen.
    2. Im Bezirk Mittelfranken wurden bislang, Stand 1.11.2022, 34 Anträge auf ein BfA gestellt, davon wurden 13 von uns initiiert und begleitet. Wir konnten alle unsere Teilnehmenden, die das wollten und die Anspruch auf den Arbeitsbereich einer WfbM haben, in ein BfA vermitteln. Weitere BfA befinden sich im Anbahnungsprozess. Das spricht für das Potential das im BfA steckt, wenn man es entsprechend forciert, bewirbt und zum Einsatz bringt. Die Zahlen der anderen Regierungsbezirke Bayerns bleiben teilweise weit hinter den mittelfränkischen Zahlen zurück. Hier gibt es auf jeden Fall Luft nach Oben.
    3. Die Förderhöhe ist bei unseren "Fällen" aus unserer Sicht jeweils ausreichend gewesen, um die behinderungsbedingten Einschränkungen und den Anleitungsaufwand in den Betrieben auszugleichen. Jedoch arbeiten viele unserer vermittelten Arbeitnehmer*innen in Teilzeitverhältnissen und somit gab es bislang noch keine Kollision mit der noch bestehenden Deckelungsgrenze.
    4. Die Frist zwischen Antragstellung und Genehmigung eines BfA ist aus unserer Sicht in unserer Region noch zu lange, zwischen 4 und 11 Monaten waren unsere Erfahrungswerte. Im Dialog mit dem Kostenträger der Eingliederungshilfe konnten wir die verschiedenen Perspektiven austauschen, die Prozesse etwas beschleunigen und Absprachen treffen, die förderlich sind. Wir hoffen für die Zukunft auf kürzere Bearbeitungszeiten im Sinne unserer Kunden und Kundinnen. Zeitraubend ist, dass so viele verschiedene Stellen involviert sind (Eingliederungshilfe, Inklusionsamt, Integrationsfachdienst).
    5. In unserer Region haben wir unter Federführung des Behindertenrates Veranstaltungen durchgeführt, um MmB zu informieren über das BfA. Das BfA ist noch zu wenig bekannt. Wir planen weitere Veranstaltungen und suchen derzeit dafür nach Finanzierungsmöglichkeiten.
    6. Die Möglichkeit der Berufsbegleitung nach Abschluss eines Arbeitsvertrags ist für alle Beteiligten immens wichtig, damit die Arbeitsverhältnisse unterstützt werden können.
    7. Bei den von uns begleiteten Budgets für Arbeit handelt es sich ausschließlich um zusätzlich geschaffene Stellen, die auf die Fähigkeiten der MmB abgestimmt wurden, sog. passgenaue Arbeitsplätze.
    8. Das zum 1.1.2018 einführte Rückkehrrecht ist ein wichtiger Schritt gewesen, um das Risiko und die damit verbundenen Sorgen und Ängste für die MmB zu minimieren.

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, auch unter a.seeger@access-ifd.de