Hallo Zusammen,
aufgrund meines Arbeitsplatzes (Bedarfsermittlung EGH-Träger) sollte mir das Thema vertraut sein, ist es aber nicht (liegt wohl an den geringen Fallzahlen).
Die Frage, die sich mir aber stellt, ist die Abgrenzung zu anderen Unterstützungsformen, insbesondere zu den Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen/zur unterstützten Beschäftigung.
Mir ist schon klar, dass diese immer noch mit der Denke "Werkstatt" verknüpft sind, faktisch muss dies aber gar nicht sein. In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen Leistungserbringer, der ein Bildungszentrum betreibt, welches zwar formal an eine "offizielle" WfbM angegliedert ist, aber die Maßnahmenteilnehmer haben keinerlei örtlichen oder sonstigen Bezug zu dieser Werkstatt...deshalb rede ich immer von der "virtuellen" Werkstatt. Über die "Vermittlungsquoten" kann ich nichts sagen, aber ich finde es schon erstaunlich, wenn ich Vorunterlagen habe, wo nach dem BBB eine ´"Empfehlung" für eine Tagesförderstätte ausgesprochen wird, 4 Jahre später die Person aber eine 30 Stundenstelle mit Mindestlohnbezug hat - ganz ohne eine neue Refinanzierungsform...
Schwierig finde ich auch die Terminologie - bei Budget muss zumindest ich direkt an persönliches Budget denken, was in dem Fall ja mitnichten gemeint ist. Nebenbei ist Budget auch noch schwere Sprache...
@ Frau Mattern: Problematisch ist so vieles, was eigentlich "aus einer Hand" erfolgen sollte. Ich hatte letzte Woche eine Bedarfsermittlung, wo einem Leistungsberechtigten die Zusage zu einem BiB-Platz nicht gegeben werden konnte, weil er (noch) nicht als offiziell "Schwerbehinderter" anerkannt worden ist! Reha-Maßnahme DRV -> Empfehlung WfbM -> EV -> BBB -> BiB (nur dies geht nicht, weil er noch keinen Schwerbehindertenausweis hat....). Der Platz ist da, das Praktikum ist gemacht, man will zusammenarbeiten, leider fehlt der Ausweis - sowas nennt man einen Treppenwitz, nur das er auf Kosten unserer Leistungsberechtigten erzählt wird 