Beiträge von Hauke Döblitz

    Hallo Michael, Hallo Herr Schneider,


    das Budget für Arbeit (§61 im SGB IX) beinhaltet den Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgebenden und die Kosten für die behinderungsbedingte Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für den/die Budgetnehmenden.


    Das Budget für Arbeit ist eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM).

    Der Kostenträger ist (wie bei der WfbM auch) die Kommune (Eingliederungshilfe für behindrte Menschen).

    Demnach wird auch die behinderungsbedingte Anleitung und Begleitung durch die Kommune erhoben / festgestellt (Bedarfsermittlung) / Teilhabeplanung und dann auch von der Kommune finanziert.


    Das Integrationsamt / Inklusionsamt ist kei Rehaträger!

    Und maximal nachrangiger Kostenträger im RehaProzess.

    Produktdetails

    Die Leistungen des Integrationsamtes / Inklusionsamtes sind außerhalb der Leistungen der Rehaträger.


    In Niedersachsen können Unternehmen die nicht abgabepflichtig (§154 SGB IX) sind mit Mtl. 250€ prämiert werden.

    Da jedes Bundesland seine "eigenen" Leistungen ausgeben kann, ist es wichtig an dieser Stelle genau hinzusehen und die Leistungen des Landes zu kennen.


    Für die Anleitung und Begleitung kommt "jede geeignete Person" in Frage.

    Da kann die Anleitung und Begleitung durchaus auch aus den Reihen der Arbeitgebenden geleistet werden (je nach Bedarf!). Die Kosten dafür werden dann von der Kommune nach §61 SGB IX getragen.

    Hier sind unsere Erfahrungen, das es durchaus Sinn machen kann, wenn eine Betriebsinterne Person die Anleitung und Begleitung übernimmt. Wichtig ist dabei eine "gute" Bedarfsermittlung seitens der Kommune.

    Für die Fachleute ist dabei eine klare Differenzierung der Begrifflichkeiten wichtig. Auf dem Niedersächsischen Fachtag ist deutlich geworden, das Begriffe wie "Assistenz","Qualifizierte Assistenz" "Begleitung", Betreuung", "Anleitung",und Weitere, synonym genutzt worden sind.

    Hier entstand dann auch der Wunsch nach eindeutiger Nutzung. der Begrifflichkeiten.


    Die Integrationsfachdienste (&192 SGB IX) sind im Rahmen der Strukturverantwortung der Integrationsämter /Inklusionsämter zuständig und entheben dabei nicht die Kommunen von Ihren Leistungen zur behinderungsbedingten Anleitung und Bgeleitung am Arbeitsplatz für den/ die Budgetnehmenden.

    Eine Kombination aus IFD Begleitung (Psychosoziale Begleitung) und Anleitung und Begleitung ist möglich.


    Die BAGÜS hat u.a. für die Eingliederungshilfen "Arbeitshilfen" herausgegeben, in denen recht gut beschrieben steht, wo und wie die Eingliedreungshilfen leisten und unterstützen können.


    LWL | Startseite - BAGüS


    Hier in Niedersachsen haben wir die Erfahrung gemacht, das die Kenntnis des SGB IX / die Leistungen und Verfahren der Eingliederungshilfe und der Arbeitshilfen sehr unterschiedlich sind und der Wunsch nach Schulung für die Sachbearbeiter in den Kommunen besteht.


    Einen guten Start in die Woche und VG.

    Liebe Diskussionsteilnehmer*innen,


    zunächst einmal vielen Dank für das Forum und die interessanten Beiträge hier. :thumbup:


    Wie auch Oscar Hubrich bin ich beim Integrationsfachdienst (IFD) beschäftigt. Ich bin in der Modellregieon Landkreis Harburg (auch Niedersachsen) seit 2018 neutrale Ansprechperson zum Budget für Arbeit aktiv.

    Die Kernthemen sind hier eigentlich die gleichen wie auch in der Modellregion Osnabrück!


    Eine schöne Idee:

    Eigentlich braucht es lediglich einen Menschen (einen leistungsberechtigten Menschen/ LB) und einen Arbeitgebenden(AG) , die zusammen arbeiten möchten. Dann übernimmt die Eingliederungshilfe (EGH) (wie bei den Zugängen zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen /WfbM auch) die Kosten (Lohnkosenzuschuss und behinderungsbedingte Anleitung und Begleitung) und schon ist ein regulärer Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz entstanden und ein Mensch mit Behinderungen kann ganz regulär am Arbeitsleben teilhaben und damit auch am Leben in der Gesellschaft teilhaben.


    Hier in der Region und in großen Teilen in Niedersachsen wissen aber viele, der drei oben genannten Parteien (LB/AG/EGH) gar nichts oder nur wenig vom Budget für Arbeit, den Chancen die dahinterstecken und den Schritten, die zu gehen sind.

    Daher unterstützen und beraten wir unabhängig in dem Prozess alle Beteiligten gerne.


    Die Entscheidungen werden von den Menschen getroffen, die arbeiten möchten oder Arbeit anbieten.


    Da wir mit mehreren Eingliederungshilfen zusammen arbeiten, stellen wir immer wieder große Unterschiede fest.

    Hier wäre eine Einheitliche und transparente Vorgehensweise durchaus hilfreich für die drei oben genannten wichtigen Akteure.

    Uns sind Eingliederungshilfen bekannt, die bestellen Arbeitgebende und Menschen mit Behinderungen zu sich ein, es gibt welche, die fahren raus zu den Arbeitsplätzen, es gibt welche die klären in Budgetverhandlungen die Rahembedingungen und Andere die mittels der Bedarfsermittlung Niedersachsen (BeNi) auf dem Postwege eine Klärung erwirken....


    Da gehen dann schon mal mehrere Monate ins Land, bis beschieden werden kann.


    Diese Zeit bedeutet für die Menschen mit Behinderungen eine Tortur (wir kennen so eine ähliche Anspannung aus Bewerbungsverfahren // bekommen wir den Job oder nicht) für die Arbeitgebenden bedeutet das, das sie warten müssen und die Arbeit von anderen Mitarbeitenden erledigt werden muss.

    Das ist nicht gerade ein "roter Teppich", wenn dann ein Mensch mit Behinderungen in einem Unternehmen anfängt.

    So mancher Arbeitgebender stellt ein, weil die Arbeit jetzt da ist.


    Deshalb ist unserer Erfahrung nach neben der wichtigen Netzwerkarbeit auch die Öffentlichkeitsarbeit Regional und Überregional wichtig.

    Wer weiß schon, das es in Niedersachsen einen Fachtag zum Budget für Arbeit mit dem niedersächsischem Sozialministerium (MS) , der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM (LAG WfbM) und den Integrationsfachdiensten (IFD) gegeben hat?

    Viele Mitarbeitende in den Eingliederungshilfen haben selten bis gar keine Berührungspunkte mit dem Budget für Arbeit.

    Die Rundschreiben des MS sind auf der Ebene nur selten bekannt.


    Um gelungene Beispiel auch sichtbar zu machen braucht es unserer Erfahrung nach Öffentlichkeitsarbeit und mutige Menschen, die Ihre Erfahrungen teilen. Sei es Budgetnehmende oder Arbeitgebende.

    Dann können auch Arbeitgebende mit Arbeitgebenden sprechen und Budgetnehmede mit Budgetnehmenden.

    Ein Austausch der Eingliederungshilfen untereinander kann ebenfalls hilfreich sein.


    Solche Gelegenheiten haben wir in den vergangenen 5 Jahren auf regionaler ebene in den aufgebauten Netzwerken in den 5 Modellregionen schaffen können.


    So ist z.B. auch auf unserer Webseite ein Film zu sehen, in dem Budgetnehmende aus ganz Niedersachsen Ihre Arbeitsplätze zeigen, die Broschüre des MS "Das Budget für Arbeit in Niedersachsen" mit vielen unterschiedlichen Beispielen sowie die Broschüre in einfacher Sprache "Was ist das Budget für Arbeit?" herunterladbar.

    sind viele Informationen von A-Z und Beispiele aus ganz Niedersachsen vorhanden.


    Dennoch scheint das Budget für Arbeit noch nicht bei den o.g. drei Akteuren ausreichend angekommen zu sein.


    Unsere Erfahrung ist, es braucht viel Informations- und Aufklärungsarbeit.

    • Also Öffentlichkeitsarbeit!

    Bei den Eingliederungshilfen, den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, bei den anderen Leistungsanbietern und auch bei den leitsungsberechtigten Menschen und den Arbeitgebenden aber auch der breiten Öffentlichkeit und in den Schulen.

    • Ebenso eine feste Ansprechperson, die unabhängig in dem Prozess begleiten und Beraten kann.

    Auch wir stehen gerne für Fragen zur Verfügung,


    unsere Kontaktdaten sind auf unserer Homepage (https://www.neue-arbeit-lueneburg.de/ifd-budget-für-arbeit.html) zu finden.


    :)