Beiträge von Andreas Schneider

    Die 250 € sind der Standardsatz, den das Integrationsamt für arbeitsbegleitende Betreuung zahlt - für unterschiedliche Personengruppen. Der Satz gilt für Inklusionsbetriebe und ist bundesweit überwiegend einheitlich. Damit wird die Anleitung am Arbeitsplatz teilweise abgedeckt.

    Fahrtkosten muss der Beschäftigte im BfA ja selber tragen, er/sie ist ja Arbeitnehmerin. In der Praxis werden bei allen geförderten Beschäftigten in RLP die 250 € gezahlt, es sei denn die Beschäftigung hat einen Umfang von weniger als 18 Wochenstunden.

    Im Modellprogramm ab 2006 war es in RLP so, dass die abgebende WfbM für ein Jahr lang noch die Betreuung am Arbeitsplatz übernommen hat und hierfür auch einen Teil des Pflegesatzes erhielt. Wie viel das war, weiß ich nicht, auch nicht, wie viel es seit der Einführung des § 61 SGB IX gibt.

    Mit dem Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit mehr für eine Betreuung durch die WfbM an, ich sehe da auch kein "Outsourcing" oder einge "originäre Aufgabe der WfbM" - diese ist rechtlich mit dem Wechsel in das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr für den Beschäftigten zuständig. Eine persönliche Arbeitsassistenz kann sich der Mensch mit Behinderungen über § 185 , Absatz 5 einkaufen außerdem gibt es noch den BBD im IFD.


    Sicherlich reichen die 250 € als monatliche Pauschale nicht aus, um jeden WfbM-Beschäftigten in ein sorgsam organisiertes Arbeitsumfeld zu integrieren und seine persönlichen Krisen fortlaufend abzufangen. Daher ja auch meine Meinung, dass der § 61 SGB IX eher für einige Einzelfälle funktioniert, aber für viele eben nicht. Unsere Erfahrung ist auch, dass viele Beschäftigte der Zielgruppe nach § 61 SGB IX seit zehn, 15 Jahren stabil in Inklusionsbetrieben arbeiten - daher gehe ich davon aus, dass sowohl für Arbeitgeber als für Arbeitnehmer/in die Pauschale in diesen Fällen ausreichend ist.

    Vielleicht braucht es in Einzelfall auch gar keine Betreuung - die Rückmeldung habe ich von Beschäftigten auch schon gekriegt.

    Ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten finanzieren viele Inklusionsbetriebe auch eigene sozial-/ arbeitspädagogische Fachkräfte, das ist dann etwas effizienter als für jedes Gespräch jemanden in den Betrieb kommen zu lassen.

    Während des ersten Lockdowns im April 2020 gab es hinsichtlich der Budget für Arbeit-Beschäftigten in der Tat ein Problem.

    Alle Unternehmen meldeten Kurzarbeit an, bis man feststellte, das dieses Instrument für die Personen nach § 61 SGB IX nicht greift. Gleichzeit wurden in Rheinland-Pfalz die Werkstätten geschlossen, diese waren bis dahin den Budgetnehmer/innen als "Rückzugsort & Auffangbecken" genannt worden. Da gab es dann auch nichts. Die Arbeitgeber mussten also Löhne zahlen und schauen, ob Sie nicht doch irgendwo Arbeit haben, die gemacht werden kann.

    KUG sowie andere Leistungen der Agentur gibt es nach wie vor für diese Personen nicht.


    Hinsichtlich Krankengeld sind mir keine Negativmeldungen bekannt, dass der Personenkreis keinen Zugang hätte. Die Erklärung von Fr. Milde erscheint mir aber plausibel.

    Wir beratern im Rahmen des Auftrags des Integrationsamtes Rheinland-Pfalz bei der Gründung von Inklusionsbetrieben gem. § 215 SGB IX, daher sind wir auch sehr oft im Gespräch mit Werkstätten und anderen Arbeitgebern bei dem es dann auch um das Budget für Arbeit/ Ausbildung geht.

    Das Budget für Arbeit wurde in RLP im Rahmen eines Modellprogramms entwickelt und ist in unterschiedlichen seit 2006 im Einsatz. Nach unseren Quellen gibt es ca. 400 Arbeitsplätze im Bundesland, davon etwa 130 in Inklusionsbetrieben. Diese 130 Plätze sind überwiegend durch Initiativen von WfbM entstanden, die Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen haben.

    Ich erlebe es in der Beratungspraxis häufig, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten dabei haben, die relevanten, rechtlichen Regelungen im SGB III, IV, VI und IX zu überblicken. Wir versuchen mit Graphiken die Informationen zugänglich zu machen, erleben aber auch auf Seiten der WfbM-Beschäftigten wenig Interesse zum Wechsel auf den Arbeitsmarkt.

    Nach unseren Erfahrungen müsste mehr Information erfolgen, BEVOR die MmB in die Werkstätten gehen. Bspw. müsste in Förderschulen oder inklusiven Klassen über diese alternative Beschäftigung aufgeklärt werden. Wer die Annehmlichkeiten einer WfbM-Umgebung erstmal genossen hat, ist vermutlich schwierig dazu zu motivieren, diese wieder aufzugeben. Hinzu kommen Risiken wie Verlust des Arbeitsplatzes in der Zukunft oder den Status der EU-Rente. Ausserdem gibt es praktische Probleme wie den Weg zum Arbeitsplatz, der sonst über den Fahrdienst abgedeckt ist.


    Die Arbeitsagentur verabschiedet sich meiner Meinung nach zu schnell ("nicht versicherungspflichtiger Personenkreis") zumal hier auch Zugang zu Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Förderung von Weiterbildung für Personen nach § 61 SGB IX wichtig sind. Hier müsste der Gesetzgeber reagieren.


    Einen Wandel der Zweiteilung unserer Arbeitswelt wird es auch bei besserer Aufklärung mE so schnell nicht geben, dafür sind sind die Werkstätten zu fest im System verankert und bieten die richtigen Leistungen für viele Menschen.

    Weiter oben wurde nach den Vorteilen gefragt, das würde ich auch so unterschreiben. Insbesondere den gesellschaftlichen Status für die Beschäftigten, die von sich Ihren Nachbarn (oder sonstwem) erzählen können, dass Sie irgendwo arbeiten, sollte man nicht unterschätzen.

    Aus Sicht des Staates wäre das Budget für Arbeit deutlich sinnvoller, da hierbei Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer (höhere Kaufkraft) vereinnahmt werden, die bei der WfbM-Beschäftigung nicht erzeugt werden.