Beiträge von Alexander Thomas

    Die Digitalisierung im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein vielschichtiges und komplexes Themenfeld. Kurz zusammengefasst könnte die Telematikinfrastruktur mit z.B. der elektronischen Gesundheitskarte genannt werden. Daneben gibt es die Digitalisierung in der Berufspraxis. Hier können z.B. die Patient:innenportale genannt werden. Auf der einen Seite können diese das Entlassmanagement und den Zugang zur Rehabilitation unterstützen. Diese sollten dann jedoch beispielsweise die Nachvollziehbarkeit von Auswahllogarithmen, die Datensicherheit und Nutzer:innenfreundlichkeit erfüllen. Deshalb sollten sich auch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in de Sozialdiensten mit der Telematikinfrastruktur und der Digitalisierung auseinandersetzen, um sich in organisationsinternen Prozess aktiv einzubringen. So ist beispielsweise eine frühzeitige Anbindung der Sozialdienste an den digitalen Aufnahme- und Entlassprozess wichtig.


    Im Kontext der Digitalisierung in der Berufspraxis möchte ich auf das Forschungsprojekt „SmarteInklusion“, mit dem Ziel der Förderung der Inklusion von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und geistiger Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt hinweisen (https://www.smarte-inklusion.de/). Die in dem Projekt entwickelte App RehaGOal soll im Rahmen der beruflichen Rehabilitation in der Umsetzung von komplexen Aufgaben am Arbeitsplatz Menschen mit kognitiven Einschränkungen unterstützen. So kann die Digitalisierung in Verbindung mit spezifischen Angeboten für bestimmte Zielgruppen helfen Barrieren zu verringern.

    Aus der Erfahrung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit neurologischen Erkrankungen fällt mir folgendes zu der Frage ein: In der Neurologischen Rehabilitation gibt es spezifische betrieblich orientierte Individualmaßnahmen. Diese können bei Bedarf sehr gut, je nach Zuständigkeit, über die Deutsche Rentenversicherung eingeleitet werden. Der Zugang über die Bundesagentur für Arbeit ist jedoch erschwert, da des hierfür kein direkter Zugang möglich ist.

    Beim Stichwort psychosoziale Beratung und Begleitung fallen mir auch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit ein. Deshalb ein Hinweis, der ggf. für Sie interessant sein könnte: bei der Deutsche Rentenversicherung läuft ein Forschungsschwerpunkt zur Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation https://www.deutsche-rentenver…eha/FSP_berReha_node.html Hier gibt es auch drei Projekte mit dem Themenschwerpunkt Sozialen Arbeit in der beruflichen Rehabilitation.

    Ergänzend zu meinen Anmerkungen zu den Barrieren beim Zugang zur Rehabilitation möchte ich auf das Entlassmanagement in den Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken hinweisen. Dieses ist für die Krankenhäuser in § 39 Absatz 1a SGB V gesetzlich normiert. In der medizinischen Rehabilitation gilt nach § 40 Absatz 2 SGB V dieses Entlassmanagement unter der Leistungsträgerschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anforderungsprofil zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation https://www.deutsche-rentenver…onzepte/MBOR_AP_2019.html das Übergansmanagement geregelt. Das Entlass- und Übergangsmanagement ist eine multiprofessionelle Aufgabe, bei dem die Sozialdienste mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit (wie bereits beschrieben) eine wichtige Aufgabe beim Zugang in notwendige nachgehende Leistungen erfüllen. Das Positionspapier der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) zum Entlassmanagement durch Soziale Arbeit https://dvsg.org/fileadmin/use…ngsmanagement-2022-05.pdf gibt den Sozialdiensten Informationen zum entwickeln einer guten Prozessqualität im Entlassmanagement an die Hand. Die tatsächliche Umsetzung in den Sozialdiensten, deren Aufgaben auch in der Gemeinsamen Empfehlung Sozialdienste der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) https://www.bar-frankfurt.de/f…2022_web_barrierefrei.pdf beschrieben werden, ist sicher unterschiedlich. Wichtig ist unter anderem ein klar geregelter Zugang zur Beratung der Sozialdienste.


    Im ambulanten Sektor zur Nachsorge gibt es eine Vielzahl von gesundheitsbezogenen Beratungsangeboten. Diese ist jedoch für Ratsuchende sehr unübersichtlich geregelt und es fehlt ein systematischer Zugang zu den Sozialdiensten, um den Zugang zu Leistungen zu verbessern. Es ist bleibt abzuwarten, ob die geplanten Gesundheitskioske (https://dvsg.org/service/alle-…ionell-ausgerichtet-sein/ ) sicherstellen, dass sie mit allen vor Ort vorhandenen Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden, systematisch Synergien nutzen und eine multiprofessionelle Beratung im Sozialraum entwickeln. So könnte sie ein wichtiger Baustein zur systematischen gesundheitsbezogenen Beratung für den Zugang zur Rehabilitation werden.

    Vielen Dank für die Hinweise zu den Barrieren der Antragstellung, das Suchen geeigneter Kliniken, bzw. die Zuweisung zur passenden Rehaklinik und den nachgehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe. Ich möchte diese wichtigen Hinweise durch einige Anmerkungen ergänzen:


    Hinsichtlich der Klärung des zuständigen Kostenträgers im Antragsverfahren wurden im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) wichtige Änderungen vollzogen. Beispielsweise soll ein einziger Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen zu erhalten. Dabei soll ein leistender Rehabilitationsträger für die Koordination verantwortlich sein. Durch die Reform wurde auch die Verantwortung der Rehabilitationsträger zur schnellen Klärung erhöht und die Fristenregelungen verbessert. Dies wird in § 14 SGB IX geregelt. Eine weitere wichtige Änderung durch das BTHG ist das Teilhabeplanverfahren in § 19 SGB IX, das insbesondere bei komplexen Bedarfslagen in der Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger wichtig ist, um alle notwenigen Leistungen „wie aus einer Hand“ erhalten zu können. Hier kann auch das durchführen einer Teilhabekonferenz nach § 20 SGB IX hilfreich sein, die auch von den Leistungsberechtigten selbst vorgeschlagen werden kann. Nähere kompakte Informationen zu den Änderungen durch das BTHG gibt es unter https://www.bar-frankfurt.de/f…%84nderungenSGBIX.web.pdf.


    In der medizinischen Reha können bei Fragen zu nachgehenden Leistungen die Beratung der Sozialdienste durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit genutzt werden. Diese beraten zu psychosozialen und beruflichen Problemlagen. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise Unterstützung in der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Hier kann z.B. bei Bedarf zur Einleitung der Stufenweisen Wiedereingliederung (STW) und wenn notwendig Hinweise zu den zuständigen Integrationsfachdiensten (IFD) in der Region https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/ beraten werden. Wenn aufgrund der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind, kann hierzu beraten (wie zum Beispiel auch das beschriebenen Antragsverfahren und die daraus resultierenden Rechte) und in der Antragstellung unterstützt werden. Durch die Beratung können die weiteren Schritte zur Teilhabe geplant werden. Bei dem Bedarf an Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger kann die Beratung zur oben genannten Teilhabeplanung wichtig sein.


    Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Zugang zu Leistungen sind die genannten niederschwelligen Beratungsangebote. Leider sind diese nur sehr unterschiedlich regional verfügbar und es muss in der jeweiligen Region recherchiert werden. Durch das BTHG wurden die Ergänzende unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Diese sind Bundesweit https://www.teilhabeberatung.d…eratungsangebote-der-eutb verfügbar und können insbesondere auch beim Zugang zu notwendigen Leistungen beraten. So sollen die genannten Barrieren zur medizinischen Rehabilitation verringert werden und sind für die Sozialdienste in der Rehabilitation eine wichtige Ressource in der Beratung zu den nachgehenden Leistungen. Die Beratungsstellen, Sozialdienste und EUTB können auch bei der Suche nach notwendigen Fachärzten, Heilmittelerbringern, Soziotherapeut:innen etc. beraten.


    Eine weitere Neuerung des BTHG sind die Ansprechstellen die in § 12 SGB IX als eine der Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung geregelt sind. Auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gibt es dafür ein Verzeichnis https://www.ansprechstellen.de/suche.html.


    In wie weit diese Reformbemühungen zur Verringerung der Barrieren führen, hängt sehr stark von der Umsetzung dieser ab. Bei den genannten Problemen in der Antragstellung und der Ablehnung von Leistungen sind bei der Durchsetzung von Rechten die genannten Sozialverbände sehr wichtig.