Beiträge von CDR

    Insbesondere im Bereich der Kinderreha Imitation begegnen mir leider immer wieder Fälle, bei denen Kinder mit GdB (bzw deren pflegende Angehörige) zwischen den Zuständigkeitsquerelen der EU zelnen Träger aufgerieben werden. Seit 2017 sollte eigentlich die RV erster Ansprechpartner bei Kinderreha Imitation sein, da auch im Kindesalter eine Reha schon zur (Wieder-)Herstellung/Sicherstellung der Einstiegsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt dient. Leider scheint man bei den verschiedenen Rentenversicherungen über Glaskugeln zu verfügen. Denn regelmäßig wird die Zuständigkeit verneint mit der Begründung das Kind würde eh nie dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und wir reden hier nicht von schwerst mehrfach behinderten Kindern. Gleichzeitig berufen sich die Krankenkassen, die dann bei der ersten Reha oft noch relativ problemlos einspringen, bei einer Wiederholungsmaßnahme auf die 4jährige Wartefrist zwischen zwei Maßnahmen, die aber für Kinder so seit 2017 auch nicht mehr gilt.

    Wenn nun Eltern als Vertreter ihrer Kinder, nicht 100% informiert sind und dazu noch durch die tägliche Belastung aus der Kombination von Erwerbstätigkeit, Haushalts-/Familienführung, Pflege und den ständigen bürokratischen Hürden aufgerieben und zu kraftlos fürs Kämpfen sind, bleiben Kinder mit GdB bei der notwendigen Rehabilitation leider oft auf der Strecke.


    Von dem Umstand mal ganz abgesehen, dass auch und insbesondere bei Ärzten und Therapeuten (also den offiziellen Fachkräften) oft totale Unkenntnis über die Möglichkeiten einer Kinderrehabilitation bestehen, teilweise sogar die tatsächlich vorliegenden Voraussetzungen bei den betroffenen Kindern negiert werden, der "Aufwand" den Befundbericht auszufüllen gescheut wird bzw gleich verweigert wird und/oder regelmäßig auch veraltete Formulare benutzt werden auch auch nur die des "falschen" Trägers.