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- In seinen Abschließenden Bemerkungen 2015 hat der UN-Fachausschuss die schrittweise Abschaffung der WfbM gefordert. Wie ist diese Empfehlung vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen und der Abschließenden Bemerkungen 2023 zu bewerten?"
Die Abschließenden Bemerkungen 2023 ERGÄNZEN die von 2015, darauf weist das DIM, die Monitoringstelle, immer wieder hin. Die Forderung der schrittweisen Abschaffung gilt also weiterhin, auch wenn das so mancher nicht wahrhaben will und gerne umdeutet. Der 2. Spiegelstrich erübrigt sich also. Es gilt nicht, WfbMs "weiterzuentwickeln", sondern sie nach und nach abzuwickeln und die Beschäftigungsverhältnisse, die ja gar keine sind, in normale Beschäftigungen mit allen AN-Rechten und Pflichten (und natürlich den "angemessenen Vorkehrungen") umzuwandeln. On nun WfbMs zu Inklusionsunternehmen werden, sich nur noch auf Unterstützungsmaßnahmen konzentrieren, oder wie auch immer. DAS ist das politische Ziel.
Eine Weiterentwicklung zu Inklusionunternehmen wäre eine schöne Möglichkeit. Oder eine entwicklung hin zu regulären Arbeitgebern, die u.a. über das Budget für Arbeit einstellen.