Beiträge von Julia Simke

    Unter den Anbietern von Lotsenfunktionen für Menschen mit Behinderungen ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als aktiv gestaltende Akteurin anzubringen. In der gemeinsamen DRV-Strategie für die Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation werden jene Sachverhalte in Missionen
    - wie die „Sicherstellung eines einfachen, barriere- und diskriminierungsfreien Zugangs“ in Leistungen oder die „Stärkung von Kooperation und Vernetzung“ - voran gebracht.

    Deutsche Rentenversicherung - Gemeinsames Strategiepapier zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation


    So werden Versicherte unter anderem gezielt angesprochen und/ oder erhalten bei einem Begleitungsbedarf zeitlich befristete Lotsenleistungen. Diese laufen vorrangig unter der Bezeichnung des Fallmanagements. Ferner sind das Servicetelefon, die Reha-Fachberatung oder der Firmenservice relevante Player.

    Das Fallmanagement ist für Versicherte bereits bei sechs DRV-Trägern als Routineleistung verfügbar. Dort werden ganz verschiedene Versichertengruppen einbezogen - vornehmlich die erwachsene Bevölkerung zur (Wieder-)Eingliederung in das Berufsleben. Über DRV-eigene oder extern beauftragte Fallmanager:innen finden dort je nach Bedarf kurz- bis langfristige Begleitungen statt. Es wird versucht, für diese Aufgaben sowohl fallbezogen ein Netzwerk für die aktuellen Bedarfe aufzubauen, aber auch fallunabhängig feste Kooperationen mit relevanten Playern zu installieren. Die DRV macht sich aktuell auf den Weg, ein Fallmanagementangebot bundesweit umzusetzen, damit perspektivisch jede anspruchsberechtigte Person eine unterstützende Begleitung erhalten kann.

    Des Weiteren werden Innovative Leistungen – welche die Zukunft der Versicherten bezogen auf die Arbeitsfähigkeit und Teilhabe verbessern sollen – in dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ erprobt. Die durch das BMAS finanzierten Projekte finden im SGB II und SGB VI statt. Dort befassen sich DRV-seitig 13 Modellprojekte mit Fallmanagement, weitere 17 mit anderen Formen der Begleitung oder Lotsenleistungen sowie acht mit einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (zwischen SGB II und SGB VI). Auch für Kinder und Jugendliche, die langfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Aus der Umsetzung dieses Bundesprogramms sollen u.a. die oben beschriebenen Veränderungspotenziale ausgelotet werden.

    Website zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“


    Bei einem entstandenen Interesse besuchen Sie unsere Homepage.

    Website der Deutschen Rentenversicherung - Dezernat Reha-Wissenschaften


    Für einen persönlichen Austausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter:

    julia.simke@drv-bund.de

    (Dezernentin der Kontaktstelle rehapro; Dezernat Reha-Wissenschaften der DRV-Bund)

    Im Rahmen der Diskussion wurde uns folgender Kommentar zugeleitet:

    Von wem würden Menschen mit Behinderungen außerdem eine Lotsenfunktion erwarten?

    Die Frage danach, VON WEM Menschen mit Behinderungen eine Lotsenfunktion erwarten, ist vielfältig zu betrachten. In den komplexen Systemen finden sich betroffene Personen häufig nicht längerfristig zurecht oder münden ohne Unterstützung oft gar nicht erst ein. Die Zugänge in Unterstützungssysteme, Versorgungs- und Beratungsstrukturen sind divers – so könnten fallabhängig Integrationsfachdienste, kommunale Projekte, Gemeindezentren, Mitarbeitende in Einrichtungen (wie in der Diskussion dargestellt in den WfbM), Ärzt:innen, Sozialarbeiter:innen, Selbsthilfegruppen, Berater:innen der sozialen Sicherung und weitere in Frage kommen. Diese Tatsache macht den Weg dorthin schwierig und undurchsichtig.

    Die Annahme ist also, dass betroffene Menschen mit Behinderungen dort eine Lotsenfunktion von Peers oder Fachpersonen erwarten, wo sie mit ihren Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen in ein System eingemündet sind – sich dort jedoch nicht zielführend orientieren können und damit eine dauerhaft Teilhabeeinschränkung entsteht. Zwingend zu betrachten wäre, dass auch durch ein zugehendes Angebot zudem jene erreicht werden, die vorhandene Zugangswege nicht bestreiten können.


    Aus den bisherigen Beiträgen zeigt sich, dass es nach Einmündung in ein System ebenfalls dazu kommen kann, dass eine Neuordnung aufgrund vorhandener Potenziale nicht möglich ist. Gründe finden sich in den Hilfe- und Sozialsystemen unter anderem in Verantwortlichkeits- und Ressourcenfragen wie auch Starrheiten in den vorliegenden Strukturen. Darin liegen Ansatzpunkte für Veränderungspotenzial. Wie diese angestoßen werden können, hängt vom jeweiligen Subsystem ab.