Ich darf aus einer Studie der Wirtschaftsuniversität Wien, durgeführt im Auftrag des Bundesministeriums Arbeit- und Wirtschaft, aus dem Jahre 2022 direkt zitieren:
"Aussagen und Kennzahlen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bzw. zu jenen, die beim AMS vorgemerkt sind, werden seitens des AMS/BMAW in unterschiedlichen Berichten kommuniziert. Dabei wird einerseits zwischen Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bzw. der etwas enger gefassten Gruppe der begünstigt Behinderten unterschieden (=formal anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. bei Personen im Erwerbsleben).
Als arbeitslos beim AMS registriert waren mit Oktober 2022 62.270 Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (Arbeitsmarktdatenbank online 2022). Der Großteil von ihnen (50.869 Personen) wies dabei eine sonstige gesundheitliche Vermittlungseinschränkung auf. 11.401 Personen haben eine formal anerkannte Behinderung nach BEinstG oder Landesbehindertengesetz bzw. Chancengleichheitsgesetz oder sind Inhaber:innen eines Behindertenpasses. In dieser Gesamtsumme nicht inkludiert sind beispielsweise Personengruppen, die sich in Schulung oder auf Lehrstellensuche befinden sowie jene, bei denen die Arbeitsfähigkeit noch nicht geklärt wurde.
(...)
Die Arbeitslosenquote der begünstigt behinderten Personen lag 2021 bei 7,8 %. Bis 2019 ist die Arbeitslosenquote bei begünstigt behinderten Menschen höher gelegen als bei Personen ohne diesen Status. Mit Beginn der Corona-Krise hat sich die Situation umgekehrt. Zwar ist die Quote in beiden Personenkreisen gestiegen, unter den begünstigt Behinderten jedoch weniger stark als unter den Personen ohne begünstigter Behinderung." (Quelle: Verfügbare Daten zur Bildungssituation und Arbeitsmarktlage von Menschen mit Behindeurng und Möglichkeiten der Verbesserungen der Informationslage, Endbericht 2022, WU Wien, 105 ff).
Die gesamte Studie ist dem Beitrag angehängt.