Zur Information: Wie prekär und nach wie vor schwierig die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt in der EU ist, zeigt ein aktueller Bericht von EDF auf. Link zum Bericht inklusive Empfehlungen hier zu finden: https://www.edf-feph.org/conte…or-employment-summary.pdf (auf Englisch)
Beiträge von Nina Eckstein
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Liebe Kolleg*innen,
ich kann die Ausführungen von Denise Posch für Österreich ergänzen um einen Überblick über die Höhe der Ausgleichstaxen im Jahr 2022 nach jeweiligem österreichischem Bundesland. Daran lässt sich graphisch gut ablesen, in welchen österreichischen Bundesländern die Beschäftigungsquote besonders gering ist. Wien liegt bedauerlicherweise voran. Siehe die Graphik auf Bizeps unter https://www.bizeps.or.at/viele…inklusiv-ein-trauerspiel/
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Vielen Dank für die Informationen aus Deutschland und Schweiz. Wie auch hier im Forum angemerkt, die Beschäftigungsquote funktioniert natürlich nicht. Ich gehe davon aus, dass das in Deutschland auch der Fall ist, weil die Beträge ähnlich niedrig gehalten sind wie in Österreich.
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Sehr geehrte Kolleg*innen!
Es wurden hier im Forum schon viele spannende und wichtige Aspekte aufgegriffen. Ich möchte hier zusätzlich auch auf die gesetzliche Quote für Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen in Österreich hinweisen. Ob es etwas Vergleichbares in Deutschland oder in der Schweiz gibt, weiß ich gegenwärtig nicht. In Österreich regelt das Behinderteneinstellungsgesetz jedenfalls, dass ab einer Unternehmensgröße von mindestens 25 Arbeitnehmer*innen, jeweils 1 Arbeitnehmer*in mit Behinderung einzustellen ist. Dies gilt für die Privatwirtschaft und den Bundes-Dienst und nennt sich "Beschäftigungspflicht von begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen". Leider funktioniert diese Beschäftigungspflicht in Österreich dennoch nicht, weil das Gesetz den Arbeitgeber*innen die Möglichkeit eröffnet, so genannte "Ausgleichszahlungen" tätigen zu können, wenn sie keine begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen einstellen (können). Diese Ausgleichszahlungen liegen derzeit bei 320 Euro pro Monat für jede nicht eingestellte begünstigt behinderte Arbeitnehmer*in. Die Befunde zeigen, dass viele Unternehmen in Österreich die Ausgleichstaxe zahlen und die Beschäftigungspflicht von begünstigt behinderten Arbeitnehmer*innen in Österreich trotz Quotenregelung daher auf sehr niedrigem Niveau stagniert. Das zur Situation in Österreich.