Hallo, ich habe nun erfahren, dass die Rentenversicherer bei einem Reha-Antrag immer auch prüfen, ob Erwerbsminderung vorliegt. Ist dies der Fall, können sie den Antrag als Rentenantrag umdeuten. Der Antrag kann also wohl zu einer Rente (oder auch Teil-EMR) führen. Mein Rehaantrag wurde als solcher positiv beschieden und ich trete die Reha nun im September an. Falls nun die Ärzte bei dieser Reha-Massnahme zum Schluss kommen, dass für mich Teil-EMR oder eine ganze EMR angebracht ist, muss ich dieses dann neu beantragen?
Oder kann es sogar passieren, dass ich diese dann rückwirkend beschieden bekomme? Oder ist dieser Reha-Antrag "abgeschlossen", da er ja schon auf eine Reha-Massnahme hin beschieden worden ist? Vielen Dank!