Ich möchte aus meiner betrieblichen Erfahrung darauf hinweisen, dass die Stufenweise Wiedereingliederung, nach Hamburger Modell, vom Grundsatz her die Wiedereingliederung auf dem vorherigen Arbeitsplatz und zu den gleichen Arbeitsbedingungen ist. Der Unterschied ist, dass man mit einer reduzierten Arbeitszeit langsam wieder an die Arbeit herangeführt werden soll. Alle anderen Beispiele, die ich auch in unterschiedlicher Form mit dem Arbeitgeber umgesetzt habe, sind gute Beispiele aber auch immer Nebenabsprachen die von der Bereitschaft des Arbeitgebers abhängig sind.
Also keinen gesetzlichen Anspruch bei einer Wiedereingliederung auf einen anderen Arbeitsplatz, andere Tätigkeit oder andere Arbeitszeit.
Ich warne also davor den Ratsuchenden Menschen im Betrieb von Beginn an einen Strauß der Möglichkeiten in der Wiedereingliederung vorzustellen, da dass aus meiner Erfahrung auch Begehrlichkeiten weckt die ich dann nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers erfüllt werden können. Das ist nicht immer selbstverständlich.
Ich trenne die stufenweise Wiedereingliederung wenn es geht vom BEM, da die wenigsten Fälle im BEM mit einer Stufenweise Wiedereingliederung einhergehen. Die Verbindung der Wiedereingliederung mit dem BEM hat in den noch zu regelnden Verfahren des BEM dazu geführt, dass die FDP ihre Zustimmung zu einer klareren Regelung im Gesetz, unter anderem davon abhängig gemacht hat, dass das BEM in der Stufenweise Wiedereingliederung untergeht. Auch wenn jetzt alle sagen das es die Koalition nicht mehr gibt, will ich nur sagen, dass es wieder eine andere geben wird die sich auch mit dem BEM auseinandersetzen wird.
Lieber Alfons Adam, ich verstehe Ihre Argumente. Allerdings ist die Idee der Stufenweisen Wiedereingliederung als Möglichkeit, schrittweise an die ehemalige Belastbarkeit heranzukommen, nicht nur auf die Arbeitszeit reduziert. Wesen und damit Abgrenzung zu anderen Interventionskonzepten wie etwa der Arbeitsplatzanpassung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder auch einer Umsetzung sind anhand von - aus meiner Sicht - zwei Dingen zu beschreiben:
1. Die STW ist immer auf den bisherigen Arbeitsplatz ausgerichtet; das Ziel ist immer die Integration auf den diesen.
2. Die Veränderungen (ob zeitlich, inhaltlich o.ä.) sind immer zeitlich befristet und folgen der Idee der sukzessiven Belastungssteigerung.
Natürlich ist die Sache nicht so einfach. Es kann passieren, dass im Rahmen der STW deutlich wird, dass die betroffene Person bestimmte Anforderungen des Arbeitsplatzes permanent nicht mehr erfüllen kann. Dann sind wir in dem Grenzbereich, den Sie betrachten. Ich halte es aber für geboten, dass man dann darüber nachdenkt, ob die Erfahrungen aus der STW dazu führen, dass der bestehende Arbeitsplatz permanent angepasst oder auf dieser Basis ein neuer Arbeitsplatz eingenommen wird, der eher den aktuellen Fähigkeiten und Kompetenzen der Person entspricht.
Noch in letzter Hinweis: Ich verstehe Ihre Abgrenzung von BEM und STW nicht. Die STW ist sehr gut geeignet (das ist wissenschaftlich nachgewiesen), die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit zu erhöhen. Ein solches Instrument im BEM nicht mitzudenken, halte ich für schwierig. Wie bereits ausgeführt, kann das Ergebnis auch heißen, dass der Arbeitsplatz anschließend doch verändert wird. Denkt man aber, mit der STW erst einmal einen Versuch zu wagen, sollte man das im BEM machen.