Vorab zum besseren Verständnis:
Ich bin als
„örtliche“ Schwerbehindertenvertretung im Schulamtsbereich
Neuruppin tätig. Das Schulamt, nicht die Schule ist die Dienststelle
für die Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben über 250 schwerbehinderte
und gleichgestellte LK in über 55 Schulen verteilt über 4
großflächige Landkreise.
Als
Schwerbehindertenvertretungen sind wir mit dem Arbeitgeber /
Dienstherr in Anwendung unserer Dienstvereinbarung BEM
übereingekommen, dass die SBV aus Gründen der Prävention an jedem
BEM beteiligt werden kann, wenn der erkrankte Beschäftigte es
wünscht.
Daher werden wir
informiert, wenn die 6 Wochen Frist für das BEM erreicht ist.
Ich wende mich dann
in einem Infobrief an die erkrankten Lehrkräfte (Brief nach
Hause,denn Dienstmails werden in der Krankheit nicht gelesen ) und
biete meine Hilfe an. Meist melden die Lehrer u.a. pädagogische
Fachkräfte sich dankend zurück.
Im Rahmen des
Erstkontaktes berate ich dann zu den Möglichkeiten eines BEM und der
stufenweisen Wiedereingliederung (als ein Element des BEM). Für
viele Kollegen sind das gänzlich neue Informationen. Wer befasst
sich schon in der Hektik des Arbeitsalltags mit dieser Theamtik,
solange er nicht selbst lange erkrankt ist? Und auch dann sind oft
andere Sorgen viel vordringlicher.
Im Rahmen der
Vorbereitung auf das BEM nehmen wir (ich habe tolle
Stellvertreterinnen, die ich heranziehen kann) uns Zeit mit den
Rehabilitanten, um das Formular des WE- Planes zu besprechen. Die
Hinweise des Arztes zu Einschränkungen in der Verwendung sind enorm
wichtig, denn neben der Unterrichtsverpflichtung, die tatsächlich
beziffert stufenweise gesteigert werden kann, bedarf es Regelungen,
in welchem Umfang weitere Aufgaben (Pausenaufsichten, Klassen- und
Lehrerkonferenzen, Elterngespräche etc.) erfüllt werden können.
Eine konkrete
Aussage des Arztes dazu wird meistens in die BEM-Festlegungen
übernommen.
In der Beratung
besprechen wir auch einen konkreten Vorschlag für die
Steigerungsstufen, der sich an den Bedürfnissen der erkrankten
Lehrkraft und an den Gegebenheiten des Unterrichts orientiert.
(Bsp.
1.Stufe : Übernahme des Deutschunterrichtes in zwei 9.Kl bedeutet 2x4 Unterrichtsstunden. Das muss dann auf dem WE- Plan stehen: 1.
Phase: 8 U-Stunden/ Wo zuzüglich Vor-und Nachbereitungzeiten,
Elterngesprächen, aber zunächst Freistellung von „
Dienstberatungen“. Deren Protokoll kann nachgelesen werden.)
Ohne dieses genaue
Bedenken der schulischen Situation läuft es nicht. Dann ergeben sich
„ Reststunden“ oder Stundenteile und der Einsatz als
Vertretungslehrer ist vorprogrammiert. Dies erweist sich als enorme
gesundheitliche Belastung, denn das fordert enorme Leistungskraft.
Die Ärzte können
die betriebliche Situation oft nicht einschätzen. Nicht so präzise
vorbereitete WE-Pläne führen regelmäßig zu Achselzucken der
Schulleiter, weil sie nicht wissen, wie sie 30 / 40 umsetzen können.
Häufig würde sich dann eine Stundenplanänderung für mehrere /
alle LK ergeben, bei der nächsten Stufe wieder. So viel Unruhe kann
sich die Schule gar nicht leisten.
Als Teilnehmer am
BEM für alle Kollegen, die das wünschen, bleibt die SBV
in der Prozessbegleitung und hat jederzeit die Möglichkeit, sich an
den Schulleiter oder die Schulaufsicht zu wenden und nötige
Nachsteuerungen zu kommunizieren. Dann fahren wir auch an die
Schulen.