Beiträge von Martina Wunder

    Damit gab es bei uns bisher keine Probleme. Es ist häufig gerade zu Beginn der WE notwendig, einen oder zwei Tage " freizuhalten " für medizische Maßnahmen zur Genesung. (Physio-, Psychotherapie, Rehasport etc.)

    Im ländlichen Raum mit langen Fahrwegen geht es oft gar nicht anders.

    Für den Einsatz der Lehrkräfte geht das auch gut zu organisieren.

    Beidem stimme ich voll zu. Primär muss es nach den Bedürfnissen der erkrankten Kollegen gehen, aber ich habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die Möglichkeiten und Gegenbenheiten des Betriebes ebenfalls mitgedacht werden solten. Sonst können sich mglw. Konflikte ergeben, v.a. auf der persönlichen Ebene, die dem Prozess der Wiedeingliederung auch nicht gut tun. Wenn auch der Arbeitgeber erkennt, dass er einen Vorteil hat von der WE, unterstützt er besser.

    Darüber wurde unter den Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen im schulischen Bereich viel diskutiert. Bei Tumorerkrankungen, die mit existenzieller Bedrohunung und langandauernden Thearapien verbunden sind, trifft das schriftliche BEM- Angebot des Arbeitgebers nicht selten auf einen erkrankten Menschen, der zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Sinn für dieses Angebot hat.

    Manche Kollegen fühlen sich gar bedroht.

    Daher ist es umso wichtiger, dass die betrieblichen Interessenvertretungen ebenfalls Kontakt zu den Erkrankten aufnehmen und über eine Annnahme " zu einem späteren Zeitpunkt " beraten und im individuellen Gespräch mögliche Ängste vor einem BEM nehmen.

    Kontakt ist hier übrigens ein " Zauberwort".

    Auch die Abteilungsleiter, Schulleiter, Dienstvorgesetzten sollten nicht vergessen, gut überlegt und wohl dosiert den Kontakt zum erkrankten Mitarbeiter halten. Das kann enorme Auswirkungen auf den Genesungsprozess haben und Beschäftigte motivieren, die Wiedereingliederung zum medinzinisch frühstmöglichen Zeitpunkt zu beginnen.

    Demgegenüber fällt es Beschäftigten, nach deren Befinden sich nicht erkundigt wurde, oft schwerer, sich auf die alte Beschäftigungsituation wieder "einzulassen". Es fehlt einfach das Gefühl, gebraucht zu werden.

    Dass es dann immer schwieriger wird, in den Beruf zurückzukommen, je länger der zeitliche ( auch der damit der örtliche und mentale) Abstand andauert, zeigen auch unsere Erfahrungen ganz deutlich.

    Vorab zum besseren Verständnis:

    Ich bin als „örtliche“ Schwerbehindertenvertretung im Schulamtsbereich Neuruppin tätig. Das Schulamt, nicht die Schule ist die Dienststelle für die Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben über 250 schwerbehinderte und gleichgestellte LK in über 55 Schulen verteilt über 4 großflächige Landkreise.


    Als Schwerbehindertenvertretungen sind wir mit dem Arbeitgeber / Dienstherr in Anwendung unserer Dienstvereinbarung BEM übereingekommen, dass die SBV aus Gründen der Prävention an jedem BEM beteiligt werden kann, wenn der erkrankte Beschäftigte es wünscht.

    Daher werden wir informiert, wenn die 6 Wochen Frist für das BEM erreicht ist.

    Ich wende mich dann in einem Infobrief an die erkrankten Lehrkräfte (Brief nach Hause,denn Dienstmails werden in der Krankheit nicht gelesen ) und biete meine Hilfe an. Meist melden die Lehrer u.a. pädagogische Fachkräfte sich dankend zurück.

    Im Rahmen des Erstkontaktes berate ich dann zu den Möglichkeiten eines BEM und der stufenweisen Wiedereingliederung (als ein Element des BEM). Für viele Kollegen sind das gänzlich neue Informationen. Wer befasst sich schon in der Hektik des Arbeitsalltags mit dieser Theamtik, solange er nicht selbst lange erkrankt ist? Und auch dann sind oft andere Sorgen viel vordringlicher.


    Im Rahmen der Vorbereitung auf das BEM nehmen wir (ich habe tolle Stellvertreterinnen, die ich heranziehen kann) uns Zeit mit den Rehabilitanten, um das Formular des WE- Planes zu besprechen. Die Hinweise des Arztes zu Einschränkungen in der Verwendung sind enorm wichtig, denn neben der Unterrichtsverpflichtung, die tatsächlich beziffert stufenweise gesteigert werden kann, bedarf es Regelungen, in welchem Umfang weitere Aufgaben (Pausenaufsichten, Klassen- und Lehrerkonferenzen, Elterngespräche etc.) erfüllt werden können.

    Eine konkrete Aussage des Arztes dazu wird meistens in die BEM-Festlegungen übernommen.


    In der Beratung besprechen wir auch einen konkreten Vorschlag für die Steigerungsstufen, der sich an den Bedürfnissen der erkrankten Lehrkraft und an den Gegebenheiten des Unterrichts orientiert. (Bsp. 1.Stufe : Übernahme des Deutschunterrichtes in zwei 9.Kl bedeutet 2x4 Unterrichtsstunden. Das muss dann auf dem WE- Plan stehen: 1. Phase: 8 U-Stunden/ Wo zuzüglich Vor-und Nachbereitungzeiten, Elterngesprächen, aber zunächst Freistellung von „ Dienstberatungen“. Deren Protokoll kann nachgelesen werden.)

    Ohne dieses genaue Bedenken der schulischen Situation läuft es nicht. Dann ergeben sich „ Reststunden“ oder Stundenteile und der Einsatz als Vertretungslehrer ist vorprogrammiert. Dies erweist sich als enorme gesundheitliche Belastung, denn das fordert enorme Leistungskraft.

    Die Ärzte können die betriebliche Situation oft nicht einschätzen. Nicht so präzise vorbereitete WE-Pläne führen regelmäßig zu Achselzucken der Schulleiter, weil sie nicht wissen, wie sie 30 / 40 umsetzen können. Häufig würde sich dann eine Stundenplanänderung für mehrere / alle LK ergeben, bei der nächsten Stufe wieder. So viel Unruhe kann sich die Schule gar nicht leisten.


    Als Teilnehmer am BEM für alle Kollegen, die das wünschen, bleibt die SBV in der Prozessbegleitung und hat jederzeit die Möglichkeit, sich an den Schulleiter oder die Schulaufsicht zu wenden und nötige Nachsteuerungen zu kommunizieren. Dann fahren wir auch an die Schulen.