Beiträge von andreas

    Hallo Marco, mit deiner Aussage hast du ganz Recht, aber im wahren Arbeitsleben egal ob freie Wirtschaft oder öffentlicher Dienst entstehen Probleme, gerade bei der SWE. So habe ich des Öfteren erlebt, dass gerade an den Arbeitsplätzen mit SWE die Betroffenen an nicht adäquaten Arbeitsplätzen mit nicht adäquater Arbeiten belegt werden, welche der SWE eher schaden als nützlich sind.

    Nach meinen dafürhalten ist bei jeder SWE vorab zu prüfen und mit den entsprechenden Gremien abzusprechen, wo und mit welchem Umfang der Betroffene, was bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besonders wichtig erscheint, eingesetzt und mit welchen Aufgaben dieser betraut sind, um diesen Arbeitsplatz auch auf Dauer behalten und ausführen zu können. Dieser Umstand kann u.U. für die Betroffenen unabdingbar wichtig sein. Umgesetzt wird die SWE häufig nach dem Prinzip, wo gerade ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht und Aufgaben erledigt werden müssen. Dieses sind häufig Arbeitsplätze, welche mit Langzeitkranken besetzt oder momentan vakant sind. Das gerade, wie du auch sagst, diese Arbeitsplätze für die Betroffenen geeignet sind und eine gewisse Zukunftsperspektive für sie darstellen ist vielen der Kolleginnen und Kollegen so gar nicht bewusst.

    Zum Zitat von Wolfgang sei folgendes hinzugefügt:

    Zu 4.2 Persönliche Voraussetzungen:

    Hier wird von Wolfgang nicht ganz Richtig zitiert,

    „Eine innerbetriebliche Umsetzung des Versicherten im Anschluss an die Leistung zur medizinischen Reha­bili­ta­tion stellt einen Ausschlussgrund für eine stufenweise Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung dar.


    Richtig Zitiert heißt es:

    Zitat

    Bei einem Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann keine stufenweise Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung erfolgen, da das Rehabilitationsziel nicht erreicht wurde (GAGRB 2/2012, TOP 2).