Die Berufswahl ist für junge Menschen mit Beeinträchtigung ein wichtiger Schritt hin zum Erwachsenwerden und selbstständigen Handeln. Sie brauchen dabei vor allem staatliche Fördermaßnahmen, die sie selbst, ihre Familie und die Ausbildungsstätten in gleichen Teilen unterstützen. Im Sozial,- insbesondere im Rehabilitations- und Teilhaberecht, sind dazu verschiedene Instrumente und Leistungen vorgesehen. Darunter fallen unteranderem Berufsorientierung, Berufseinstiegsbegleitung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§§ 48 ff SGB III), welche beispielsweise die Absolvierung eines betrieblichen Praktikums fördern können.
Eine weitere wichtige Teilhabeleistung ist das Budget für Ausbildung, § 61a SGB IX. Dieses ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen. Ziel ist dabei die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu erhöhen.
Eine andere Teilhabeleistung, ist das persönliche Budget, § 29 SGB IX. Dies soll Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen vor allem mehr Selbstbestimmung und Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen ermöglichen. Mit diesem Instrument können verschiedene Leistungen – wie zum Beispiel auch Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder an Bildung – finanziert werden. Darunter fallen zum Beispiel spezielle Bildungsprogramme (die auf individuelle Bedürfnisse zu geschnitten sind), Coaching und Beratung.
Problematisch ist auch die Inkompatibilität zwischen sonderpädagogischen Strukturen nach sonderpädagogischem Förderungsbedarf und dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Denn während im allgemeinen Schulsystem verschiedene Förderschwerpunkte wie: Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache, gesehen werden, werden im Beschäftigungssystem (beziehungsweise im Kategoriensystem der Bundesagentur für Arbeit) nur Menschen anerkannter (Schwer-)Behinderung oder Gleichgestellte erfasst. Mit dem Wechsel vom Schulsystem in das rechtliche Rahmenwerk zur Regelung der Teilhabe am Arbeitsleben ändern sich also die Definitionen der Zielgruppen, was den Zugang in die Berufswelt für ehemalige Förderschüler:innen erheblich erschwert. Für einen inklusiven Übergang müsste demnach vor allem an der Kompatibilität dieser Systeme gearbeitet werden.
Darüber hinaus sind eine individuelle Unterstützung durch geschultes Personal, sowie ein barrierefreier Zugang zu Informationen notwendig. Leistungsträger könnten sich beispielsweise direkt an Schulen wenden und vor Ort eine individuelle, bedarfsorientierte Beratung anbieten. Weiterhin ist es notwendig, dass gegenüber den betroffenen jungen Menschen und ihrer Familien offen und klar kommuniziert wird, welche Hilfsangebote es gibt und welche Anträge dafür bei welchem Leistungsträger gestellt werden müssen. So kann eine effiziente und zielgerichtete Unterstützung erfolgen. Mithin wäre eine Kooperation von Leistungsträgern und Schulen hinsichtlich der Sichtbarmachung aller Unterstützungsangebote wünschenswert.
Zudem ist die Sensibilisierung und Aufklärung in der Gesellschaft von großer Bedeutung. Dies sollte bereits in den Schulen, aber auch auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erfolgen.