Beiträge von Alexander Schwarz

    Die Einstiegsqualifizierung ist aber doch nur in Vollausbildungen möglich, also nicht in Fachpraktiker-Ausbildungen, oder bin ich da falsch informiert?

    Meines Wissens spielt es keine Rolle, ob die Einstiegsqualifizierung auf eine Vollausbildung oder Fachpraktiker-Ausbildung hinführt. Auch die Agentur für Arbeit macht dazu keine Differenzierung. Bei einer Fachpraktiker-Ausbildung handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf, der sich gegenüber einer Vollausbildung im wesentlichen darin unterscheidet, dass er theoriereduziert durchgeführt wird. Die rechtliche Grundlage für die Fachpraktikerausbildung findet sich in §66 Berufsbildungsgesetzt, sowie in der Handwerksordnung § 42r (Ausbildung für behinderte Menschen).

    Einstiegsqualifizierungen bieten eine gute Möglichkeit, die Zeit bis zur Vollausbildung sinnvoll zu gestalten. Sie ist aber nicht nur für Menschen da, die nicht auf einen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten, sondern insbesondere auch für ...

    • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
    • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
    • Menschen mit Behinderung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des §66 BBiG oder des §42r HwO

    Die Einstiegsqualifizierung erfolgt in der Regel in Vollzeit. Sie kann aber auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit absolviert werden.

    Junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können bereits während der Einstiegsqualifizierung durch die Assistierte Ausbildung gefördert werden. Den Betrieben und Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung entstehen hierdurch keine Kosten.

    Handwerkskammern informieren hier auf ihren Webseiten, z.B. Einstiegsqualifizierung (EQ): Die Brücke in die Berufsausbildung

    Die ReZA bietet sicherlich Unterstützung für größere Betriebe, die regelmäßig auch Menschen mit Behinderungen ausbilden. Hier lohnt sich der Zeitaufwand für die zusätzliche Qualifizierung und intensivere Begleitung während der Ausbildung und auch danach.


    Die Ausbildungsberechtigung in einem Handwerksbetrieb hat der Betriebsinhaber durch seine Meisterausbildung erworben. Gegebenenfalls gibt es einen Gesellen, der den Ausbildereignungsschein (AdA-Schein) erworben hat und die Gesellen im Betrieb betreut. Dies ist in der Regel nur bei größeren Betrieben der Fall, die regelmäßig und in großer Zahl ausbilden. Dies ist im Handwerk eher selten der Fall.


    Meiner Erfahrung nach ist die Akzeptanz einer ReZA im Handwerk sehr gering. Dafür gibt es meines Erachtens mindestens drei Gründe:

    • Es gibt für den Betrieb keinen konkreten Anlass für eine Qualifizierung. Die Qualifizierung wird nicht "auf Vorrat" erworben.
    • Der Zeitaufwand von 400 UE steht in keinem Verhältnis zur Chance, einen geeigneten Auszubildenden zu finden. Auch "Crashkurse", die dann 80 UE umfassen, scheinen keinen Anreiz zu bieten.
    • Es fehlen Strukturen im Betrieb, die dem erhöhten Ausbildungsaufwand gerecht werden. Die Betriebe sind angesichts des Fachkräftemangels einmal mehr damit beschäftigt, die vorhandenen Personalressourcen effizient einzusetzen. Da bleibt in der Regel keine Zeit, sich um Auszubildende mit erhöhtem Betreuungsaufwand zu kümmern.

    Im Kreis der Inklusionsberater der Handwerkskammern bundesweit wird das Thema ReZA durchaus kontrovers diskutiert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf der einen Seite der Nutzen für den Betrieb gesehen wird, auf der anderen Seite aber auch die Problematik der oben skizzierten Gründe für die Nicht-Akzeptanz gesehen wird.


    So hat sich bei den meisten Handwerkskammern ein eher pragmatischer Weg durchgesetzt. Ausbildungsverhältnisse werden auch ohne ReZA akzeptiert, wenn die Auszubildenden von einer fachkundigen Person begleitet werden. Das kann jemand vom IFD oder BBW sein, ein Jobcoach oder eine andere Begleitung. Nach meiner Erfahrung stellt sich dann eher die Frage nach der Finanzierung dieser Begleitung.


    Ich habe schon vor über 20 Jahren Gespräche mit regionalen Arbeitskreisen der Unternehmerfrauen im Handwerk geführt. Schon damals wurde der Wunsch nach externer Unterstützung für verhaltensauffällige oder als "schwierig" bezeichnete Jugendliche laut. Fachlich können sich die Betriebe um diese Menschen kümmern, aber für eine sozialpädagogische bzw. hier rehapädagogische Begleitung der jungen Menschen fehlte und fehlt nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern häufig auch die Zeit. Dabei geht es ja nicht nur um die fachliche Qualifizierung der Betroffenen während der Ausbildung, sondern auch um Gespräche mit Eltern, Schule und ggf. anderen Beteiligten, wenn Probleme auftreten.