Die ReZA bietet sicherlich Unterstützung für größere Betriebe, die regelmäßig auch Menschen mit Behinderungen ausbilden. Hier lohnt sich der Zeitaufwand für die zusätzliche Qualifizierung und intensivere Begleitung während der Ausbildung und auch danach.
Die Ausbildungsberechtigung in einem Handwerksbetrieb hat der Betriebsinhaber durch seine Meisterausbildung erworben. Gegebenenfalls gibt es einen Gesellen, der den Ausbildereignungsschein (AdA-Schein) erworben hat und die Gesellen im Betrieb betreut. Dies ist in der Regel nur bei größeren Betrieben der Fall, die regelmäßig und in großer Zahl ausbilden. Dies ist im Handwerk eher selten der Fall.
Meiner Erfahrung nach ist die Akzeptanz einer ReZA im Handwerk sehr gering. Dafür gibt es meines Erachtens mindestens drei Gründe:
- Es gibt für den Betrieb keinen konkreten Anlass für eine Qualifizierung. Die Qualifizierung wird nicht "auf Vorrat" erworben.
- Der Zeitaufwand von 400 UE steht in keinem Verhältnis zur Chance, einen geeigneten Auszubildenden zu finden. Auch "Crashkurse", die dann 80 UE umfassen, scheinen keinen Anreiz zu bieten.
- Es fehlen Strukturen im Betrieb, die dem erhöhten Ausbildungsaufwand gerecht werden. Die Betriebe sind angesichts des Fachkräftemangels einmal mehr damit beschäftigt, die vorhandenen Personalressourcen effizient einzusetzen. Da bleibt in der Regel keine Zeit, sich um Auszubildende mit erhöhtem Betreuungsaufwand zu kümmern.
Im Kreis der Inklusionsberater der Handwerkskammern bundesweit wird das Thema ReZA durchaus kontrovers diskutiert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf der einen Seite der Nutzen für den Betrieb gesehen wird, auf der anderen Seite aber auch die Problematik der oben skizzierten Gründe für die Nicht-Akzeptanz gesehen wird.
So hat sich bei den meisten Handwerkskammern ein eher pragmatischer Weg durchgesetzt. Ausbildungsverhältnisse werden auch ohne ReZA akzeptiert, wenn die Auszubildenden von einer fachkundigen Person begleitet werden. Das kann jemand vom IFD oder BBW sein, ein Jobcoach oder eine andere Begleitung. Nach meiner Erfahrung stellt sich dann eher die Frage nach der Finanzierung dieser Begleitung.
Ich habe schon vor über 20 Jahren Gespräche mit regionalen Arbeitskreisen der Unternehmerfrauen im Handwerk geführt. Schon damals wurde der Wunsch nach externer Unterstützung für verhaltensauffällige oder als "schwierig" bezeichnete Jugendliche laut. Fachlich können sich die Betriebe um diese Menschen kümmern, aber für eine sozialpädagogische bzw. hier rehapädagogische Begleitung der jungen Menschen fehlte und fehlt nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern häufig auch die Zeit. Dabei geht es ja nicht nur um die fachliche Qualifizierung der Betroffenen während der Ausbildung, sondern auch um Gespräche mit Eltern, Schule und ggf. anderen Beteiligten, wenn Probleme auftreten.