Hallo,
folgender Sachverhalt. Eine Patientin kommt in die Reha und hat nach onkologischer Erkrankung die Wiedereingliederung absolviert. Zuletzt arbeitete sie Vollzeit für einige Wochen. und kommt dementsprechend arbeitsfähig in die Reha. Im Reha-Verlauf stellt sich letztlich heraus, dass die Patientin aus medizinischer Sicht eingestuft werden muss im Bereich >3/<6 Stunden, so dass sie eigentlich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann.
Die Frage ist nun: Wird die Patientin arbeitsfähig entlassen, weil sie ihren Job zwar machen kann, wenn auch nicht mehr im vollen Umfang? Oder wird sie arbeitsunfähig entlassen, weil sie ja einen Vollzeitarbeitsplatz hat und ihre vertraglichen Verpflichtungen so nicht mehr erfüllen kann?
Danke für eure Hilfe
Christian Sellenthin