Wie sind im aktuellen Reha-Recht wohnortnahe Einrichtungen definiert? Das Bundessozialgericht hatte in 2005 den Gesetzgeber aufgefordert, eine bestehende Gesetzeslücke zu schließen. Ist diese Gesetzeslücke zwischenzeitlich geschlossen worden? BSG Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R Was dabei unter "wohnortnahen Einrichtungen" zu verstehen ist und wie deren Zulassung zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht geregelt; diese Lücke ist deshalb in entsprechender verfassungskonformer Anwendung der bestehenden Grundsätze des Leistungserbringerrechts zu schließen.
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