Michael

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  • Hallo!!


    Die Begleitung durch den IFD am Arbeitsplatz richtet sich nach dem individuellen Bedarf, so kann es sein, dass anfangs die Besuche im Betrieb oder zu Hause häufiger stattfinden und im Verlauf dann weniger. Die Vergütung bilden wir in 2 Pauschalen ab, die sich auch nach dem Bedarf richtet, wir sprechen von einer intensiveren Begleitung und einer weniger intensiven Begleitung. In der Regel startet der IFD mit einer intensiven Begleitung,


    Zum Thema "Werkstätten bewerben sich" kann ich lediglich berichten, dass die Träger von Werkstätten die Anleitung und Begleitung im Rahmen des Budget für Arbeit für sich als neues Leistungsangebot entdeckt haben und darüber gerne eine Leistungs-und Vergütungsvereinabarung abschließen wollen.

    • Hallo Frau Wandmaker,


      vllt. bin ich etwas aufdringlich mit meinen Fragen, aber ich hätte in dem Thema mehr Richtung für mich drin.

      Zunächst etwas zu mir, kann ja sein, dass das ein paar Antworten erleichtert. Ich arbeitete in der Bedarfsermittlung des LWV Hessen, wobei mein Einsatzort die Stadt Frankfurt ist; ferner haben wir qua Zuständigkeitsregelung auch noch einen Teil der Leistungsberechtigten in Rhein-Pfalz zugeordnet bekommen, für die wir in der Kostenträgerschaft stehen, weil diese ursprünglich aus Hessen stammen. Nebenbei bin ich für unser neues Bedarfsermittlungsinstrument, den PiT, noch interner Fortbildner in unserem Teilhabebereich - 4 Landkreise und die Städte Frankfurt und Wiesbaden, sowie für die Leistungserbringer - also extern - Ansprechpartner für das Instrument. D.h. auch wenn die Fallzahlen gering sind, wird die Thematik auch irgendwann bei mir aufschlagen und ich muss dann erklären können, wie man den EGH beim Budget für Arbeit im Instrument sauber und bedarfsorientiert abbildet. Da ich noch keine Fall mit IfD-Beteiligung hatte, sind mir die Verfahrenswege nicht vertraut, aber mittels unseres neuen PiT werden wir auch alle sonstigen Unterstützungsleistungen erfassen und abbilden müssen.

      Vieleicht können sie mir ein paar Fragen beantworten:

      Grenzt die Einschränkung auf 2 Pauschalen nicht Menschen von Leistungen aus, die ggf. einen höheren Bedarf haben? Irgendwo in der Diskussion hatte ich ja schon einmal angemerkt, dass mind. der WfbM-Beschäftigten dort fehlplaziert sind, was die Vermutung nahelegt dass - gerade bei derzeit sehr niedrigen Fallzahlen beim BfA - genau diejenige eine Leistung bekommen, die sowieso über dem Niveau der WfbM liegen (die also mit niederschwelligen Angeboten zu erreichen sind). Ähnliches haben wir ja bei der schulischen Integration erlebt - der sogar auf 2 Wegen - einmal kamen nur die "Sonderschüler" in die I-Klassen, die eigentlich an der Sonderschule fehlplaziert waren oder deren "Förderbedarf" direkt aus der Schulform resultierte (etwa die Sprachheilschulen, die manche Bundesländer in wenigen Jahren komplett auflösen konnten), andererseits sanken die Schhülerzahlen in den Sonderschulen nicht, obwohl immer mehr Schüler mit Förderbedarf an der Regelschule unterrichtet wurden.

      Würden die Fallzahlen beim BfA stark steigen oder würde man die Deckelung bei den Pauschalen aufheben, könnten die IfDs dem überhaupt gerecht werden? Im Moment haben wir ja nach wie vor Fallzahlsteigerung von 10-20tausend WfbM-Plätzen im Jahr und ich bzweifele, dass man nur die Steigerungen, selbst mit 3mal mehr Personal bei IfD abfangen könnte - von einer Reduktiuon der Platzzahlen in den WfbM ganz zu schweigen. Hier sind sie aber näher dran: Wie sehen sie dies? welche Chancen und Risiken können sie erkennen oder zumindest antizipieren?

      Natürlich hätte ich gerne ich noch eine Einschätzung zu "Werkstätten bewerben sich" (die Frage ist hier, ob jeder sich dann auch unabhängig von der WfbM erlebt, wenn er von den MA von dort weiterhin unterstützt wird) - einerseits kann ich dies nachvollziehen, denn der Catering-Service um die Ecke, kann sicherlich nicht die psychossozialen Bedarfe der vermittelten Beschäftigten abdecken und erst recht nicht die praktische Unterstützung der Sozialdienste der WfbMs. Die in der Diskussion vergeschlagene Lösung dies über Betreutes Wohnen oder rechtliche Betreuung zu lösen, finde ich gelindegesagt eher schlechter als suboptimal. Hat der IfD die Kapazitäten dies wirklich abzubilden? Mit ihrem Beispiel sind sie ja schon sehr weit beim "Idealfall" - erst mehr, dann weniger - ich sehe in der Praxis aber sehr häufiger das Gegenteil, gerade bei Menschen, die eine psychsiche Erkrankung haben: Psychiatrie -> Wohnheim mit interner Tagesstruktur -> Tagesstätte -> Zuverdienst -> Reha-Werkstatt -> ggf. Außenwohngruppe -> BiB-Platz -> Krise, die Bedarfe in den Lebensbereichen Wohnen und Arbeit können nicht aufgefangen werden....repeat (und dies oft sogar Menschen, die für eine berufliche Anbindung sogar eine entsprechende Qualifikation, sprich Ausbildung, mitbringen).


      VG Michael (heiße so und gegen ein Du ist nichts einzuwenden)