Nach längerer Krankheit erleichtert eine stufenweise Wiedereingliederung die Rückkehr in den Beruf. Weil der Arbeitsplatz damit aber zum Reha-Ort wird, tauchen in der Praxis häufig Fragen auf. Zu diesem Thema führten die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner ab dem 21. November 2019 eine Online-Diskussion durch. Neben Expertinnen und Experten waren alle Interessierten eingeladen, sich an dem Austausch zu beteiligen.
Jeder Fall von Arbeitsunfähigkeit ist individuell – ebenso individuell müsste die berufliche Rückkehr gestaltet werden: Eine Sachbearbeiterin beginnt nach langwieriger Erkrankung vielleicht mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden, die schrittweise gesteigert wird. Ein Schreiner arbeitet nach einem schweren Unfall zunächst im Materiallager, seine handwerklichen Aufgaben nehmen kontinuierlich zu, bis er wieder voll belastbar ist. Ermöglicht wird der schonende Einstieg durch die stufenweise Wiedereingliederung (StW), deren Ziel es ist, Langzeiterkrankte dauerhaft und bestmöglich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Gesetze und Rechtsprechung geben hierfür konkrete Rahmenbedingungen vor. Die Koordination zwischen Arbeitgebern, Rehabilitationsträgern, (Betriebs-)Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Akteuren und den Betroffenen selbst bleibt komplex.
Die Online-Diskussion „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“ thematisierte im Zeitraum vom 21. November bis 17. Dezember 2019 daher grundsätzliche Voraussetzungen und Ziele, die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, die Lebensunterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen wie Fahrtkosten, jeweils auf Basis neuerer Gerichtsentscheidungen.
Folgende Expertinnen und Experten begleiteten die Online-Diskussion:
- Eleonore Anton (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.)
- Manfred Becker (Dipl.-Psychologe, Fachberater Integrationsfachdienst Köln)
- Prof. Dr. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Ina Riechert (Dipl. Psychologin, Fachberaterin berufliche Integration)
- Norbert Ritz (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Dr. Wiete Schramm (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.)
- Sven Weise (Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V.)
Zusammenfassung:
Die Schwerpunkte der Diskussion wurden zusammengefasst und unter folgendem Link als Fachbeitrag D9-2020 veröffentlicht.
Weiterführende Informationen und Materialien:
- BAR: Arbeitshilfe Stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- Formularpaket der DRV: Formularpaket für Rehaeinrichtung - Feststellung und Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung
- Einfach-Teilhaben.de: Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
Fachbeiträge:
- Kohte, Das BEM als Suchprozess – Anm. zu LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2018 – 6 Sa 180/18, Fachbeitrag B3-2019
- Nebe/Piller, Erstattung von Fahrtkosten während einer Stufenweisen Wiedereingliederung – Anm. zu SG Neuruppin, Urteil vom 26. Januar 2017 – S 22 R 127/14, Fachbeitrag A19-2018
- Nellissen, Keine Erstattung von Fahrtkosten durch den Rentenversicherungsträger bei stufenweiser Wiedereingliederung, Fachbeitrag A7-2015
- Becker, V., Begleitende Sozialberatung während der stufenweisen Wiedereingliederung – Evaluation eines Nachsorgeangebotes, Fachbeitrag B10-2015
- Hahn/Heidt, Praktische und rechtliche Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung – Zusammenfassung der Online-Diskussion (4. bis 31. März 2014), Fachbeitrag D14-2014