Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des § 12 b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://fma.reha-recht.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 größtenteils vereinbar.

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich:

  • Einige Elemente des Forensystems erfüllen nicht die Anforderungen an barrierefreien Text oder an Beschriftungen für interaktive Elemente.

Wir sind bemüht die genannten Einschränkungen schnellstmöglich zu beheben, soweit es mit der Funktionalität der Forensoftware vereinbar ist. Im Jahr 2024 wurde die Navigation im FAQ-Bereich für Menschen mit Sehbehinderungen vereinfacht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.04.2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer im Jahr 2013 durchgeführten Prüfung durch Web for all, darauf folgenden technischen Anpassungen sowie der im Oktober 2020 ausgeführten BITV/WCAG-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne über folgenden Kontakt bei uns melden:

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V.
Maaßstraße 26
69123 Heidelberg
Tel.: 06221/187 901-0
E-Mail: barrierefreiheit@dvfr.de

Durchsetzungsverfahren

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.: 030/18 527-2805
Fax: 030/18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de