Sind Beschäftigte länger krankheitsbedingt arbeitsunfähig, können sie im Wege einer Stufenweisen Wiedereingliederung (StW) früher und nachhaltiger an ihre volle Leistungsfähigkeit herangeführt werden.
Gerade in Betrieben oder Dienststellen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) praktizieren, wird die StW häufig als Mittel zur Rückkehr ausgewählt. Die Wiederaufnahme der Arbeit kann den individuellen Bedürfnissen entsprechend gestaltet und begleitet werden. Befürchtete Überforderungen der zurückkehrenden Beschäftigten werden vermieden.
Im Rahmen der StW kann nicht nur, wie vielfach angenommen, die Arbeitszeit, sondern können ebenso schrittweise die Arbeitsinhalte geändert werden.
Sozialleistungsträger müssen sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebe unterstützen.
Über praktische und rechtliche Fragen der Stufenweisen Wiedereingliederung diskutieren mit Ihnen vom 4. bis 20. März 2014 (verlängert bis 31.03.2014):
- Dietmar Jansohn, Fachbereichsleiter Berufsbegleitung beim Integrationsfachdienst Bremen
- Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - Prof. Dr. Katja Nebe, Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Universität Bremen
- Prof. Dr. Felix Welti, Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen, Universität Kassel