Die weitere Ermittlung des Teilhabebedarfs und die sich daraus ergebenden weiteren Aufgaben sind für die Rehabilitationsträger sehr verwaltungsaufwendig. Nach meiner Erfahrung geben sich einige Rehabilitationsträger große Mühe, die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. Andere wiederum haben zurzeit noch nicht die personellen Kapazitäten, den Teilhabebedarf jedes Einzelnen so wie gewünscht in der Praxis zu ermitteln und daraus den Teilhabeplan und die Leistungsangebote etc. zu entwickeln. Es ist aber meiner Erfahrung nach nur eine Frage der Zeit.
Danke für diesen wichtigen Hinweis aus der Praxis. Wir erwarten in Kürze die ersten Evaluationen aus dem Bereich der Bedarfsermittlung.
Zum anderen ist mein Eindruck, dass die sozialgesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt werden könnten, als dies bislang in manchen Sozialräumen der Fall ist. Es gibt Bedarfsermittlungsverfahren, die auch von den Fachkräften in der Teilhabeplanung als Barriere empfunden werden. Dies soll keine pauschale Kritik an bestimmten Verfahren sein; diese Einschätzungen habe ich von Teilhabeplaner*Innen persönlich gehört.
Hier können uns zwei Dinge helfen:
1. Forschung und
2. (das kann und sollte mit 1. verknüpft sein) die stärkere Miteinbeziehung der Praktiker*innen in der Teilhabeplanung bei der Weitereintwicklung der Bedarfsermittlungsverfahren.