Rehabilitanden mit einer Traumafolgestörungen haben das Recht, dass der Gutachter eine entsprechende psychotraumatologische Fortbildung sowie Erfahrung hat. Jedoch hapert es in diesem Punkt gewaltig. Hier sehe ich sehr dringenden Handlungsbedarf. Die DGPPN hat sich hierzu bereits geäußert, jedoch scheint dies die Rehakostenträger nicht zu interessieren.
"Geeigneter Sachverständiger" und Traumafolgestörungen
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Guten Tag,
leider bin ich keine Expertin für die Begutachtung durch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen. In den Leitlinien für die sozialmedizinische
Begutachtung der Deutschen Rentenversicherung ist nur die Rede davon, dass in speziellen Fällen eine fachspezifische Begutachtung in Erwägung zu ziehen ist.Können Sie mir Ihre konkrete Quelle nennen? Ich würde gern auch mal in die von Ihnen angesprochene rechtliche Regelung dazu hineinschauen.
Grundsätzlich sind Gutachter rar gesät, so dass ich erwarte, dass fachspezifische Gutachter umso schwieriger beizuziehen sind. Es ist ein Dilemma.
Ich danke Ihnen!
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Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der leistende Rehabilitationsträger einen "geeigneten" Sachverständigen. Geeignet ist nur der Sachverständige, der für die im Rahmen der Bedarfsermittlung zu begutachtenden Fragen über die notwendige Fachkunde und eine hinreichende persönliche Eignung und Erfahrung verfügt. Erfüllt der beauftragte Sachverständige diese Eignungskriterien nicht, kann das dazu führen, dass die Bedarfsfeststellung iSd § 13 Abs. 2 SGB IX im Ergebnis als nicht rechtmäßig durchgeführt angesehen werden muss. Ein auf einem Gutachten eines nicht geeigneten Sachverständigen basierender Verwaltungsakt kann auf dem Rechtsweg (Widerspruch, Klage) angegriffen werden.
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Hinsichtlich der Begutachtung von Traumafolgenstörungen sind geeignete Gutachter bundesweit in den Traumazentren nach § 31 SGB XIV (in Kraft getreten am 1.1.2021) erreichbar.
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Das Recht ergibt sich aus dem Sozialrecht und dem Medizinrecht.
Gutachter und Therapeuten: https://www.degpt.de
Beachtet werden muss, dass bei Komplexter PTBS sowie Sturktureller Dissoziation noch speziellere Qualifikationen notwendig sind.
Fachartikel zu Gutachten bei Traumafolgestörungen gibt es in "Trauma & Gewalt".Beachtet werden muss, dass es leider viele "Spezielle" Traumaambulanzen und Traumastationen gibt, bei denen leider das entsprechend qualifizierte Personal. Entsprechend vorsichtig müssen die Berichte behandelt werden. Ebenso ist es leider nicht selbstverständlich, dass Gutachter wahrheitsgemäß darauf hinweisen, wenn sie nicht geeignet sind.